…98/13/0132; 3.7.2003, 99/15/0177). Eine einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise erfordert bei mehreren Tätigkeiten die Beurteilung, ob nur eine einzige oder mehrere Einkunftsquellen vorliegen. In den Streitjahren erzielte der Bw. Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit von S 368.942,70 (2000) bzw. S 341…
…gelegen ist. Ob ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt darstellt, hat dabei nach der Verkehrsauffassung bzw. nach dem typischen Berufsbild zu erfolgen. Eine einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise erfordert bei mehreren Tätigkeiten weiters die Beurteilung, ob nur eine einzige oder mehrere Einkunftsquellen vorliegen. Innerhalb einer Einkunftsart sind jene Tätigkeitsbereiche, die…
…seien, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Abgabepflichtigen bilde. Da die selbständige Tätigkeit mehr als eine Einkunftsquelle umfasse sei eine einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise hinsichtlich des Mittelpunktes vorzunehmen. Gegen diesen Bescheid brachte der Bw. am 17.10.2002 einen Vorlageantrag ein, in…
…angestrebten Tätigkeit) den Mittelpunkt iSd § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 darstellt (einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise). Dazu ist Folgendes zu sagen: Ein Steuerpflichtiger, der das Arbeitszimmer zB während einer Phase der Erwerbslosigkeit zur Vorbereitung auf eine künftige Erwerbstätigkeit nutzt, kann die entsprechenden Aufwendungen bzw…
…konkreten Betriebes ab. Steht das Arbeitszimmer mit einer beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang, ist ebenfalls nur auf die gesamte Betätigung im Rahmen der einen konkreten beruflichen Beschäftigung abzustellen. Diese einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise erfordert bei mehreren Tätigkeiten zunächst eine Beurteilung, ob nur eine einzige oder mehrere, eigenständige Einkunftsquellen…
…VwGH 27.5.1999, 98/15/0100) - allerdings bereits, wenn das Arbeitszimmer für die betreffende Einkunftsquelle den Mittelpunkt darstellt (einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise). Ob nun ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt darstellt oder nicht, ist nach der Verkehrsauffassung und damit nach dem typischen Berufsbild zu entscheiden. Verschiedene Tätigkeiten innerhalb…
…einem Arbeitszimmer liegt der Tätigkeitsschwerpunkt dagegen z.B. bei Schriftstellern, Heimarbeitern, Gutachtern und Teleworker. Eine einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise erfordert bei mehreren Tätigkeiten weiters die Beurteilung, ob nur eine einzige oder mehrere Einkunftsquellen vorliegen. Innerhalb einer Einkunftsart sind jene Tätigkeitsbereiche, die in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen…
…VwGH 27.5.1999, 98/15/0100) - allerdings bereits, wenn das Arbeitszimmer für die betreffende Einkunftsquelle den Mittelpunkt darstellt (einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise). Ob nun ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt darstellt oder nicht, ist nach der Verkehrsauffassung und damit nach dem typischen Berufsbild zu entscheiden. Verschiedene Tätigkeiten innerhalb…
…restliche Anteil Lesungen und Moderationen betrifft. Im Hinblick auf die einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise ist bei Einnahmen aus Übersetzungstätigkeit von lediglich S 7.500,-- das Notwendigkeitserfordernis eines Arbeitszimmers schon aus der fehlenden zeitlichen Auslastung nicht erfüllt (hiezu Neuber, Die aktuelle steuerliche Rechtslage zum Arbeitszimmer, ÖStZ 2001, S…
…Diese wertende Gewichtung führt im Ergebnis zu der Beurteilung, wo der Mittelpunkt (Schwerpunkt) einer Tätigkeit (eines Berufsbildes) gelegen ist. Auf die diesbezüglichen Rechtsausführungen in der Berufungsvorentscheidung wird verwiesen. Bei Vorliegen mehrerer Tätigkeiten erfordert eine einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise die Beurteilung, ob mehrere Tätigkeiten insgesamt als eine (einzige…
…wenn von diesem die Verpflichtungen ernst genommen würden, zu 100% zu Lasten des Staatshaushalts gehen. Nach der ständigen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) sei bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden, dass nicht die konkret tatsächliche Nutzung…
…1 Z 2 lit a EStG erfasst, selbst wenn die konkrete Veranlassung für den Führerscheinerwerb im Berufsleben des Abgabepflichtigen ihren Ursprung hat. Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung sei eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden, dass nicht die behauptete konkrete tatsächliche…
…dass derzeit keine Veranlassung bestehe, selbst Ermittlungen anzustellen. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise sei nicht von Werbungskosten auszugehen sondern von einer richtigen Zuordnung der Einnahmen, welche wie folgt vorzunehmen sei: | Jahr | Bw. | NN | Summe | 1999 | ATS 3.693.024,00 |…
…LVO anzusehen sind. Bezüglich der Tageszeitung wurde erhoben, dass die Partei beratend für HK von der Tageszeitung tätig ist, weshalb diese Tätigkeit in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Beratung in der Mondmaterie iSd § 23 EStG 1988 angesehen wurde. Im Berufungsverfahren 2000 und 2001 blieb unklar, ob die…
…2007, Anm 1 zu § 16). Notwendige Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als Werbungskosten ist daher jedenfalls deren einkunftsquellenbezogene Veranlassung im Sinne eines wirtschaftlichen Zusammenhanges zwischen den Ausgaben und einer auf die Erzielung von Einkünften gerichteten Tätigkeit (vgl. VwGH 28.10.2004, 2001/15/0050)…
…Gewichtung führe im Ergebnis zu der Beurteilung, wo der Mittelpunkt (Schwerpunkt) einer Tätigkeit (eines Berufsbildes) gelegen sei. Eine einkunftsquellenbezogene Beurteilung erfordere gegebenenfalls eine Prüfung, ob mehrere Tätigkeiten insgesamt als eine (einzige) Einkunftsquelle oder aber als eigenständige Einkunftsquellen anzusehen seien. Diese Beurteilung habe nach dem Maßstab…
…der dazu ergangenen Judikatur (vgl. insbesondere VwGH 27.5.1999, 98/15/0100, ÖStZB 1999, 644) mit einer einkunftsquellenbezogenen Betrachtungsweise bleibt für die Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers weiterhin Voraussetzung, dass im Sinne der bisherigen Judikatur (vgl. etwa VwGH 23.5.1996, 94/15/0063, ÖStZB 1997…
…der dazu ergangenen Judikatur (vgl. insbesondere VwGH 27.5.1999, 98/15/0100, ÖStZB 1999, 644) mit einer einkunftsquellenbezogenen Betrachtungsweise bleibt für die Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers weiterhin Voraussetzung, dass im Sinne der bisherigen Judikatur (vgl. etwa VwGH 23.5.1996, 94/15/0063, ÖStZB 1997…
bestehend aus Baufl Gebäude (Villa) mit 154 m² und Baufl Gebäude (begrünt) mit 305 m², sohin gesamt 459 m² Grundstücksfläche. Die Liegenschaft EZ 2345, die noch im Besitz der Bw stand, bestand aus den Grundstücken Nr 567 (rot B) mit 425 m² und Nr 123…
…0150; 24.4.2002, 98/13/0193) und ist einkunftsquellenbezogen vorzunehmen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in zahlreichen Erkenntnissen ausgeführt, dass der Mittelpunkt bei Lehrtätigkeiten und Vortragstätigkeiten - auch ungeachtet der zeitlichen Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers - vom materiellen Gehalt her nach der Verkehrsauffassung nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt…