…98/13/0132; 3.7.2003, 99/15/0177). Eine einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise erfordert bei mehreren Tätigkeiten die Beurteilung, ob nur eine einzige oder mehrere Einkunftsquellen vorliegen. In den Streitjahren erzielte der Bw. Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit von S 368.942,70 (2000) bzw. S 341…
…gelegen ist. Ob ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt darstellt, hat dabei nach der Verkehrsauffassung bzw. nach dem typischen Berufsbild zu erfolgen. Eine einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise erfordert bei mehreren Tätigkeiten weiters die Beurteilung, ob nur eine einzige oder mehrere Einkunftsquellen vorliegen. Innerhalb einer Einkunftsart sind jene Tätigkeitsbereiche, die…
…seien, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Abgabepflichtigen bilde. Da die selbständige Tätigkeit mehr als eine Einkunftsquelle umfasse sei eine einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise hinsichtlich des Mittelpunktes vorzunehmen. Gegen diesen Bescheid brachte der Bw. am 17.10.2002 einen Vorlageantrag ein, in…
…Für die Begründung der Abzugsfähigkeit muss das Arbeitszimmer somit "den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen" darstellen. Nach der Rechtsprechung des VwGH genügt es, wenn das Arbeitszimmer für eine betreffende Einkunftsquelle den Mittelpunkt darstellt ("einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise", vgl ua VwGH 27.05.1999…
…iSd § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 darstellt (einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise). Dazu ist Folgendes zu sagen: Für die Begründung der Abzugsfähigkeit muss das Arbeitszimmer - wie bereits oben dargelegt - "den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen" darstellen. Der Umstand, dass der…
…und beruflichen Tätigkeit und das Arbeitszimmer sei nach Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen unbedingt notwendig. Für die einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise des Tätigkeitsmittelpunktes sei nach der Verkehrsauffassung das typische Berufsbild des Steuerpflichtigen maßgeblich. Bei Nichtselbständigen könne allgemein davon ausgegangen werden, dass das Arbeitszimmer idR nicht Tätigkeitsmittelpunkt sei…
…iSd § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 darstellt (einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise). Dazu ist Folgendes zu sagen: Für die Begründung der Abzugsfähigkeit muss das Arbeitszimmer - wie bereits oben dargelegt - "den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen" darstellen. Der Umstand, dass der…
…angestrebten Tätigkeit) den Mittelpunkt iSd § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 darstellt (einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise). Dazu ist Folgendes zu sagen: Ein Steuerpflichtiger, der das Arbeitszimmer zB während einer Phase der Erwerbslosigkeit zur Vorbereitung auf eine künftige Erwerbstätigkeit nutzt, kann die entsprechenden Aufwendungen bzw…
…konkreten Betriebes ab. Steht das Arbeitszimmer mit einer beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang, ist ebenfalls nur auf die gesamte Betätigung im Rahmen der einen konkreten beruflichen Beschäftigung abzustellen. Diese einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise erfordert bei mehreren Tätigkeiten zunächst eine Beurteilung, ob nur eine einzige oder mehrere, eigenständige Einkunftsquellen…
…VwGH 27.5.1999, 98/15/0100) - allerdings bereits, wenn das Arbeitszimmer für die betreffende Einkunftsquelle den Mittelpunkt darstellt (einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise). Ob nun ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt darstellt oder nicht, ist nach der Verkehrsauffassung und damit nach dem typischen Berufsbild zu entscheiden. Verschiedene Tätigkeiten innerhalb…
…einem Arbeitszimmer liegt der Tätigkeitsschwerpunkt dagegen z.B. bei Schriftstellern, Heimarbeitern, Gutachtern und Teleworker. Eine einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise erfordert bei mehreren Tätigkeiten weiters die Beurteilung, ob nur eine einzige oder mehrere Einkunftsquellen vorliegen. Innerhalb einer Einkunftsart sind jene Tätigkeitsbereiche, die in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen…
…VwGH 27.5.1999, 98/15/0100) - allerdings bereits, wenn das Arbeitszimmer für die betreffende Einkunftsquelle den Mittelpunkt darstellt (einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise). Ob nun ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt darstellt oder nicht, ist nach der Verkehrsauffassung und damit nach dem typischen Berufsbild zu entscheiden. Verschiedene Tätigkeiten innerhalb…
…restliche Anteil Lesungen und Moderationen betrifft. Im Hinblick auf die einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise ist bei Einnahmen aus Übersetzungstätigkeit von lediglich S 7.500,-- das Notwendigkeitserfordernis eines Arbeitszimmers schon aus der fehlenden zeitlichen Auslastung nicht erfüllt (hiezu Neuber, Die aktuelle steuerliche Rechtslage zum Arbeitszimmer, ÖStZ 2001, S…
…Diese wertende Gewichtung führt im Ergebnis zu der Beurteilung, wo der Mittelpunkt (Schwerpunkt) einer Tätigkeit (eines Berufsbildes) gelegen ist. Auf die diesbezüglichen Rechtsausführungen in der Berufungsvorentscheidung wird verwiesen. Bei Vorliegen mehrerer Tätigkeiten erfordert eine einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise die Beurteilung, ob mehrere Tätigkeiten insgesamt als eine (einzige…
…wenn von diesem die Verpflichtungen ernst genommen würden, zu 100% zu Lasten des Staatshaushalts gehen. Nach der ständigen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) sei bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden, dass nicht die konkret tatsächliche Nutzung…
…1 Z 2 lit a EStG erfasst, selbst wenn die konkrete Veranlassung für den Führerscheinerwerb im Berufsleben des Abgabepflichtigen ihren Ursprung hat. Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung sei eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden, dass nicht die behauptete konkrete tatsächliche…
…dass derzeit keine Veranlassung bestehe, selbst Ermittlungen anzustellen. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise sei nicht von Werbungskosten auszugehen sondern von einer richtigen Zuordnung der Einnahmen, welche wie folgt vorzunehmen sei: | Jahr | Bw. | NN | Summe | 1999 | ATS 3.693.024,00 |…
…LVO anzusehen sind. Bezüglich der Tageszeitung wurde erhoben, dass die Partei beratend für HK von der Tageszeitung tätig ist, weshalb diese Tätigkeit in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Beratung in der Mondmaterie iSd § 23 EStG 1988 angesehen wurde. Im Berufungsverfahren 2000 und 2001 blieb unklar, ob die…
…8.1995, 93/13/0099), sodass eine Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen nicht erfolgen kann. In diesem Fall ist - in typisierender Betrachtungsweise - davon auszugehen, dass die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten bekannt sind und daher kein zu Werbungskosten führender Mehraufwand für Verpflegung entsteht (VwGH 29.5.1996, 93/13/0013;…
…zu. Werbungskosten sind grundsätzlich jene Aufwendungen und Ausgaben, welche durch die auf die Erzielung eigener außerbetrieblicher Einkünfte des Abgabepflichtigen ausgerichtete Tätigkeit veranlasst sind. Die einkunftsquellenbezogene Veranlassung ist dann gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben objektiv mit einer außerbetrieblichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen, subjektiv zur Erwerbung…