…Vorhaltsbeantwortung vom 8. Juni 2004), dass das Wohnungseigentum bezüglich der gegenständlichen Dachgeschoßwohnungen W 9, W 10, W 11 und W 12 erst mit dem Wohnungseigentumsvertrag vom 28. August 2001 gemeinsam mit den übrigen Wohnungen (W 1, W 2, W 4, W 6 und W 8…
…Es sei rechtlich unzulässig, den Inhalt zweier Verträge derart zu vermischen und von einem einheitlichen Rechtserwerb zu sprechen, da die Wirksamkeit der Verträge voneinander unabhängig zu betrachten sei. Wäre der Wohnungseigentumsvertrag aus irgendwelchen Gründen nichtig oder nicht zustande gekommen, so wäre eine Einräumung und Sicherstellung…
…der Stellung eines Bauherren gründende, durchsetzbare Rechte geltend gemacht. Im gegenständlichen Fall war das Gebäude zum Großteil fertig gestellt bevor der Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen worden ist. Der geforderte gemeinsame Beschluss im Vorhinein kann folglich auch aus diesem Grunde nicht gefällt worden sein. Es war somit nicht…
…der Stellung eines Bauherren gründende, durchsetzbare Rechte geltend gemacht. Im gegenständlichen Fall war das Gebäude zum Großteil fertig gestellt bevor der Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen worden ist. Der geforderte gemeinsame Beschluss im Vorhinein kann folglich auch aus diesem Grunde nicht gefällt worden sein. Es war somit nicht…
…ein einheitliches Bauvorhaben neu geschaffen wird. Im Vorlageantrag wird eingewendet, dass dieser gemeinsame Beschluss aus dem Kaufvertrag des Grundstückes und dem Wohnungseigentumsvertrag vom 9. Juni 1994 hervorgehen würde. Dem Senat ist nicht einsichtig, wie daraus ein ausdrücklicher Beschluss ableitbar sein soll, zumal der Wohnungseigentumsvertrag erst…
gegenständlichen Fall war das Gebäude zum Großteil fertig gestellt bevor der Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen worden ist. Der geforderte gemeinsame Beschluss im Vorhinein kann folglich auch aus diesem Grunde nicht gefällt worden sein. Es war somit nicht die Miteigentümergemeinschaft, die sich über die Planung und die Kosten…
…ein einheitliches Bauvorhaben neu geschaffen wird. Im Vorlageantrag wird eingewendet, dass dieser gemeinsame Beschluss aus dem Kaufvertrag des Grundstückes und dem Wohnungseigentumsvertrag vom 29. Juni 1994 hervorgehen würde. Dem Senat ist nicht einsichtig, wie daraus ein ausdrücklicher Beschluss ableitbar sein soll, zumal der Wohnungseigentumsvertrag erst…
Unabhängigen Finanzsenat ist nicht einsichtig, wie daraus ein ausdrücklicher Beschluss ableitbar sein soll, zumal der Wohnungseigentumsvertrag erst nach dem Baubeginn im April 1992 abgeschlossen worden ist. Auch das Schreiben der Käufergemeinschaft vom 14. Oktober 1992 an das bauausführende Generalunternehmen weist nicht auf einen gemeinsamen Baubeschluss…
…der Stellung eines Bauherren gründende, durchsetzbare Rechte geltend gemacht. Im gegenständlichen Fall war das Gebäude zum Großteil fertig gestellt bevor der Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen worden ist. Der geforderte gemeinsame Beschluss im Vorhinein kann folglich auch aus diesem Grunde nicht gefällt worden sein. Es war somit nicht…
…2007 schlossen K.W. als Verkäuferin und deren Tochter P.S. als Käuferin einen Kauf und Wohnungseigentumsvertrag ab, der auszugsweise folgenden Inhalt hatte. "II. Vorausbemerkung: Auf der vertragsgegenständlichen Liegenschaft wird von der Käuferin an das bereits bestehende Wohnhaus ein Einfamilienhaus angebaut. Die Vertragsparteien beabsichtigen an…
…im gegenständlichen Fall eine Reihenhausanlage - durch ein einheitliches Bauvorhaben neu geschaffen wird. Zum Zeitpunkt des Erwerbes des Rohbaues durch den Berufungswerber war der Wohnungseigentumsvertrag noch nicht abgeschlossen. Vielmehr wurde im Kaufvertrag vom 14. September 1993 darauf verwiesen, dass der Wohnungseigentumsvertrag "zu errichten" sei. Von einer…
…und Wohnungseigentumsvertrag des Jahres 2001 übernommen. Die Bw hat sich damit in das von der Verkäuferin fertig vorgegebene, von der WGmbH vollständig geplante und baubehördlich bereits bewilligte Gesamtkonzept der Wohnanlage eingebunden. Und sie hat auch das von der Verkäuferin im Jahr 2001 vorbereitete, einheitliche Angebot…
… g) im Zuge des Schenkungs- bzw. Wohnungseigentumsvertrages (1993) hat der Erblasser einem weiteren Sohn ein Vorkaufsrecht hinsichtlich der " restlichen Betriebsliegenschaft" eingeräumt (womit wiederum dokumentiert ist, dass die positiven Befugnisse wie Veräußerung etc vom Erblasser und nicht von der Bw ausgeübt wurden). Unstrittigerweise wurde zwar der…
…geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt lag der Plan über die gegenständliche Wohnung bereits vor. Die Architektenleistungen wurden zum überwiegenden Teil von GP , Zivilingenieur für Bauwesen, erbracht. Mit Wohnungseigentumsvertrag vom 20. Oktober 1999 wurde das Gebäude parifiziert. In der Folge wurde das Grunderwerbsteuerverfahren gemäß §303 Abs. 4…
…ein einheitliches Bauvorhaben neu geschaffen wird. Im Vorlageantrag wird eingewendet, dass dieser gemeinsame Beschluss aus dem Kaufvertrag des Grundstückes und dem Wohnungseigentumsvertrag vom 9. Juni 1994 hervorgehen würde. Dem Senat ist nicht einsichtig, wie daraus ein ausdrücklicher Beschluss ableitbar sein soll, zumal der Wohnungseigentumsvertrag erst…
…ein einheitliches Bauvorhaben neu geschaffen wird. Im Vorlageantrag wird eingewendet, dass dieser gemeinsame Beschluss aus dem Kaufvertrag des Grundstückes und dem Wohnungseigentumsvertrag vom 29. Juni 1994 hervorgehen würde. Dem Senat ist nicht einsichtig, wie daraus ein ausdrücklicher Beschluss ableitbar sein soll, zumal der Wohnungseigentumsvertrag erst…
…seien die restlichen zwei Drittel-Anteile von der Bw (Geschäftsführerin der WGesmbH) erworben worden. Im Wohnungseigentumsvertrag und im Grundbuch scheine die Bw als Eigentümerin auf, die Vermietung der fertigen Wohnungen sei ebenfalls durch die Bw erfolgt. Schriftliche Vereinbarungen über die Einräumung eines Baurechtes durch die…
…Es sei rechtlich unzulässig, den Inhalt zweier Verträge derart zu vermischen und von einem einheitlichen Rechtserwerb zu sprechen, da die Wirksamkeit der Verträge voneinander unabhängig zu betrachten sei. Wäre der Wohnungseigentumsvertrag aus irgendwelchen Gründen nichtig oder nicht zustande gekommen, so wäre eine Einräumung und Sicherstellung…
…Es sei rechtlich unzulässig, den Inhalt zweier Verträge derart zu vermischen und von einem einheitlichen Rechtserwerb zu sprechen, da die Wirksamkeit der Verträge voneinander unabhängig zu betrachten sei. Wäre der Wohnungseigentumsvertrag aus irgendwelchen Gründen nichtig oder nicht zustande gekommen, so wäre eine Einräumung und Sicherstellung…
…der Miteigentümer fest, die Gesamtprojektkosten laut Kostenschema Anlage/D zu tragen. Außerdem wurde C mit der Durchführung des Nutzwertfeststellungsverfahrens und der Abfassung des Wohnungseigentumsvertrages beauftragt und entsprechend bevollmächtigt. In der Anlage /B zu diesem Vertrag wurden den einzelnen Miteigentümern bereits bestimmte Nutzflächen (Wohnungen bzw. Ordinationen)…