…Vorhaltsbeantwortung vom 8. Juni 2004), dass das Wohnungseigentum bezüglich der gegenständlichen Dachgeschoßwohnungen W 9, W 10, W 11 und W 12 erst mit dem Wohnungseigentumsvertrag vom 28. August 2001 gemeinsam mit den übrigen Wohnungen (W 1, W 2, W 4, W 6 und W 8…
…Es sei rechtlich unzulässig, den Inhalt zweier Verträge derart zu vermischen und von einem einheitlichen Rechtserwerb zu sprechen, da die Wirksamkeit der Verträge voneinander unabhängig zu betrachten sei. Wäre der Wohnungseigentumsvertrag aus irgendwelchen Gründen nichtig oder nicht zustande gekommen, so wäre eine Einräumung und Sicherstellung…
…der Stellung eines Bauherren gründende, durchsetzbare Rechte geltend gemacht. Im gegenständlichen Fall war das Gebäude zum Großteil fertig gestellt bevor der Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen worden ist. Der geforderte gemeinsame Beschluss im Vorhinein kann folglich auch aus diesem Grunde nicht gefällt worden sein. Es war somit nicht…
…der Stellung eines Bauherren gründende, durchsetzbare Rechte geltend gemacht. Im gegenständlichen Fall war das Gebäude zum Großteil fertig gestellt bevor der Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen worden ist. Der geforderte gemeinsame Beschluss im Vorhinein kann folglich auch aus diesem Grunde nicht gefällt worden sein. Es war somit nicht…
…ein einheitliches Bauvorhaben neu geschaffen wird. Im Vorlageantrag wird eingewendet, dass dieser gemeinsame Beschluss aus dem Kaufvertrag des Grundstückes und dem Wohnungseigentumsvertrag vom 9. Juni 1994 hervorgehen würde. Dem Senat ist nicht einsichtig, wie daraus ein ausdrücklicher Beschluss ableitbar sein soll, zumal der Wohnungseigentumsvertrag erst…
gegenständlichen Fall war das Gebäude zum Großteil fertig gestellt bevor der Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen worden ist. Der geforderte gemeinsame Beschluss im Vorhinein kann folglich auch aus diesem Grunde nicht gefällt worden sein. Es war somit nicht die Miteigentümergemeinschaft, die sich über die Planung und die Kosten…
…ein einheitliches Bauvorhaben neu geschaffen wird. Im Vorlageantrag wird eingewendet, dass dieser gemeinsame Beschluss aus dem Kaufvertrag des Grundstückes und dem Wohnungseigentumsvertrag vom 29. Juni 1994 hervorgehen würde. Dem Senat ist nicht einsichtig, wie daraus ein ausdrücklicher Beschluss ableitbar sein soll, zumal der Wohnungseigentumsvertrag erst…
Unabhängigen Finanzsenat ist nicht einsichtig, wie daraus ein ausdrücklicher Beschluss ableitbar sein soll, zumal der Wohnungseigentumsvertrag erst nach dem Baubeginn im April 1992 abgeschlossen worden ist. Auch das Schreiben der Käufergemeinschaft vom 14. Oktober 1992 an das bauausführende Generalunternehmen weist nicht auf einen gemeinsamen Baubeschluss…
…der Stellung eines Bauherren gründende, durchsetzbare Rechte geltend gemacht. Im gegenständlichen Fall war das Gebäude zum Großteil fertig gestellt bevor der Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen worden ist. Der geforderte gemeinsame Beschluss im Vorhinein kann folglich auch aus diesem Grunde nicht gefällt worden sein. Es war somit nicht…
…Schriftverkehr vor: Am 10.2./18.2./2.3.2010 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 10 Personen, darunter die Beschwerdeführerin auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 33 Grundbuch M…
…Schriftverkehr vor: Am 10.2./18.2./2.3.2010 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 10 Personen, darunter der Beschwerdeführer auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 33 Grundbuch M…
…Schriftverkehr vor: Am 10.2./18.2./2.3.2010 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 10 Personen, darunter die Beschwerdeführerin auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 33 Grundbuch M…
…Schriftverkehr vor: Am 10.2./18.2./2.3.2010 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 10 Personen, darunter der Beschwerdeführer auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 33 Grundbuch M…
…Schriftverkehr vor: Am 10.2./18.2./2.3.2010 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 10 Personen, darunter die Beschwerdeführerin auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 33 Grundbuch M…
…Schriftverkehr vor: Am 10.2./18.2./2.3.2010 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 10 Personen, darunter der Beschwerdeführer auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 33 Grundbuch M…
…Schriftverkehr vor: Am 10.2./18.2./2.3.2010 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 10 Personen, darunter der Beschwerdeführer auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 33 Grundbuch M…
…Schriftverkehr vor: Am 10.2./18.2./2.3.2010 schlossen Herr S. auf Verkäuferseite und insgesamt 10 Personen, darunter der Beschwerdeführer auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S. ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 33 Grundbuch M …
…bzw. dem übrigen Schriftverkehr vor: Am 1.4.2011 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 9 Personen, darunter die Beschwerdeführerin auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 29 Grundbuch M . Bei…
…bzw. dem übrigen Schriftverkehr vor: Am 1.4.2011 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 9 Personen, darunter der Beschwerdeführer auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 29 Grundbuch M . Bei…
…bzw. dem übrigen Schriftverkehr vor: Am 1.4.2011 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 9 Personen, darunter der Beschwerdeführer auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 29 Grundbuch M . Bei…