…verminderten sich somit die Verbindlichkeiten vom Bilanzstichtag 31. Dezember 1999 bis zum Übergabestichtag 31. März 2001 um 113.146,00 S). Die Übertragung des Betriebes und die Übertragung der dem Betrieb dienenden Liegenschaft seien als einheitlicher Rechtsvorgang anzusehen, der in einer einzigen Urkunde festgehalten sei…
…89/07/0019), konnte im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, die im Bereich der Grunderwerbsteuer keine Trennung eines einheitlich vereinbarten Rechtsvorganges vorsieht, dennoch nichts gewonnen werden, da der überwiegende Teil des Grunderwerbes keine Flurbereinigungsmaßnahme darstellt. Auf dem Boden dieser Rechtsprechung ist ungeachtet der…
…Juni 1989, 89/07/0019), konnte im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, die im Bereich der Grunderwerbsteuer keine Trennung eines einheitlich vereinbarten Rechtsvorganges vorsieht, dennoch nichts gewonnen werden, da im Berufungsfall der überwiegende Teil des Grunderwerbes keine Flurbereinigungsmaßnahme darstellt. Denn wie der Verwaltungsgerichtshof…
…Juni 1989, 89/07/0019), konnte im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, die im Bereich der Grunderwerbsteuer keine Trennung eines einheitlich vereinbarten Rechtsvorganges vorsieht, dennoch nichts gewonnen werden, da im Berufungsfall der überwiegende Teil des Grunderwerbes keine Flurbereinigungsmaßnahme darstellt. Denn wie der Verwaltungsgerichtshof…
…Begründung, dass ein einheitlicher Rechtsvorgang nicht in einen steuerpflichtigen und einen steuerfreien geteilt werden könne und der überwiegende Teil nicht der Flurbereinigung diene und daher die Steuer vom gesamten Kaufpreis vorzuschreiben gewesen sei. Gegen diese Grunderwerbsteuerbescheide erhob der Bw. rechtzeitig mit der Begründung Berufung, dass…
…führte das Finanzamt aus, ein einheitlicher Rechtsvorgang könne für Zwecke der Grunderwerbsteuer nicht in einen begünstigten und einen nicht begünstigten Teil aufgespalten werden. Seine dagegen fristgerecht erhobene Berufung begründete der Bw. einleitend damit, es läge kein wie vom Finanzamt unterstellter einheitlicher Erwerbsvorgang, sondern der Ankauf…
…dass es entsprechende Besprechungen mit der Bw. gegeben habe. Die Vertreter der Amtspartei beantragten die Abweisung der Berufung, da ein einheitlicher Rechtsvorgang vorliege. Der Vertreter der Bw. ersuchte um Stattgabe der Berufung, da die Argumentation des Finanzamtes auf unbewiesenen Behauptungen beruhe und die Stellungnahme der…
…1989, 89/07/0019), konnte im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, die im Bereich der Grunderwerbsteuer keine Trennung eines einheitlich vereinbarten Rechtsvorganges vorsieht, dennoch nichts gewonnen werden, da im Berufungsfall der überwiegende Teil des Grunderwerbes keine Flurbereinigungsmaßnahme darstellt. Die Einwendungen bezüglich der Möglichkeit…
…fest und führte in der Begründung aus, dass nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ein einheitlicher Rechtsvorgang nicht in einen steuerpflichtigen und steuerbefreiten Teil aufgespalten werden könne. Dieser einheitliche Rechtsvorgang sei nach dem flächenmäßigen Überwiegen zu beurteilen (Hinweis auf VwGH 20.02.1992, 90/16/0170)…
…mit Berufungsvorentscheidung ab und begründete dies damit, dass nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ein einheitlicher Rechtsvorgang nicht in einen steuerpflichtigen und steuerbefreiten Teil aufgespalten werden könne. Dieser einheitliche Rechtsvorgang sei nach dem flächenmäßigen Überwiegen zu beurteilen (Hinweis auf VwGH 20.02.1992, 90/16/0170)…
…des § 15a ErbStG umfasst. Dem Grunde nach kommt der Berufung des Bw daher keine Berechtigung zu. Allerdings ist die Steuer neu zu berechnen. Gegenstand der Entscheidung ist ein einheitlicher Rechtsvorgang, mit dem ein landwirtschaftlicher Betrieb und ein sonstiges bebautes Grundstück (übersteigender Wohnungswert) übergeben werden. Betreffend…
…und 19. April 1995, 94/16/0258) Soweit die Bw vorbringt, der Übergabsvertrag und der Übergabsvertragsnachtrag seien als einheitlicher Rechtsvorgang zu sehen, da die Abgeltung der Ansprüche der letzten zwölf Jahre an die Bw bereits ursprünglich eigentlich vereinbart gewesen sei , ist zu dieser - Sachverhaltsfrage - auszuführen…
…1989, 89/07/0019), konnte im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, die im Bereich der Grunderwerbsteuer keine Trennung eines einheitlich vereinbarten Rechtsvorganges vorsieht, dennoch nichts gewonnen werden, da im Berufungsfall der überwiegende Teil des Grunderwerbes keine Flurbereinigungsmaßnahme darstellt. Die Einwendungen bezüglich der Möglichkeit…
…das Gegengeschenk "bedungen" war, so fehlt eine solche Unentgeltlichkeit; es liegt "eine Art" Tauschgeschäft vor (Hinweis Stanzl in Klang/2 IV 610). Wird mit mehreren Rechtsvorgängern ein einheitlicher Zweck verfolgt, so ist die Beurteilung auf den Gesamtzweck abzustellen (Hinweis E 29.9.1977, 1652/74…
…Im Einklang mit § 21 BAO steht die Notwendigkeit, bei Beurteilung einer Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen, wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wurde (VwGH 19.5.1988, 87/16/0085,0086 und VwGH 19.8.19997, 96/16/0148,0149). Diese in ihrer…
…546,94 x 135 % x 3- fache) der Grunderwerbsbesteuerung. Besteht zwischen den (wechselseitigen) Übergaben von Grundstücken ein enger sachlicher Zusammenhang, ist die Auffassung als Einheit gerechtfertigt. Wenn nämlich mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wird, so besteht im Einklang mit § 21 BAO die Notwendigkeit…
…enthaltener) getrennter Verträge eine einheitliche Regelung beabsichtigten und wenn zwischen den mehreren Verträgen ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht. Im Einklang mit § 21 BAO steht die Notwendigkeit, bei Beurteilung einer Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen, wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wird…
…ff). Im Einklang mit § 21 BAO steht die Notwendigkeit, bei Beurteilung einer Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen, wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wurde (VwGH 19.5.1988, 87/16/0085,0086 und VwGH 19.8.19997, 96/16/0148,0149). Diese in…
…ff). Im Einklang mit § 21 BAO steht die Notwendigkeit, bei Beurteilung einer Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen, wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wurde (VwGH 19.5.1988, 87/16/0085,0086 und VwGH 19.8.19997, 96/16/0148,0149). Diese in…
…16.10.2003, 2003/16/0126). Im Einklang mit § 21 BAO steht die Notwendigkeit, die Beurteilung einer Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen, wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wurde (VwGH 19.8.1997, 96/16/0148, 0149; vgl. auch in Fellner, Kommentar Gebühren…