…der Erwerb der Liegenschaften durch den Bw im Zuge der Anwachsung nach § 142 UGB erfolgte - entgegen dessen Dafürhalten - nicht von den Eltern, sondern vielmehr von Seiten der KG als eigenständiger Rechtsträger. Aus diesem Grund kann der ermäßigte Steuersatz von 2 % gem. § 7 Z 1 GrEStG…
…im Zuge der Anwachsung nach § 142 UGB erfolgte - entgegen den Ausführungen in der Berufung - nicht von der geschiedenen Ehegattin, sondern vielmehr von Seiten der KEG als eigenständiger Rechtsträger. Damit liegen die in der Rechtsprechung des VwGH ausgearbeiteten Voraussetzungen im Zsh. mit der Aufteilung der ehelichen…
…dass nicht (mehr) der Bund sondern der (ausgegliederte) private Rechtsträger "eigenständig" und unter "Entfall jeder Einflussnahme der staatlichen Verwaltung" - wie die Gesetzesmaterialien hervorheben - und im Interesse des (ausgegliederten) Unternehmens und nicht (mehr) im Interesse des Bundes die Personalhoheit über die Bundesbeamten ausübt und über die…
…den Vereinsrichtlinien entsprechen. In § 3 Abs.1 Z 16 c EStG 1988 sei die Steuerfreiheit mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung mit monatlich Euro 540,00 vorgesehen. Dies gelte für begünstigte Rechtsträger im Sinne des § 34 BAO, somit auch für Vereine die den Körpersport fördern. Inhaltlich beziehe…
…den Vereinsrichtlinien entsprechen. In § 3 Abs.1 Z 16 c EStG 1988 sei die Steuerfreiheit mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung mit monatlich Euro 540,00 vorgesehen. Dies gelte für begünstigte Rechtsträger im Sinne des § 34 BAO, somit auch für Vereine die den Körpersport fördern. Inhaltlich beziehe…
…den Vereinsrichtlinien entsprechen. In § 3 Abs.1 Z 16 c EStG 1988 sei die Steuerfreiheit mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung mit monatlich Euro 540,00 vorgesehen. Dies gelte für begünstigte Rechtsträger im Sinne des § 34 BAO, somit auch für Vereine die den Körpersport fördern. Inhaltlich beziehe…
…vorliegen. Die Regelung des Art. 34 BudgetbegleitG 2001 lasse die transaktionsbezogenen Begünstigung auch für den Fall eines dem Ausgliederungsvorgang zeitlich nachgelagerten Verlustes des beherrschenden Einflusses (etwa durch Abtretung von Anteilen am übernehmenden Rechtsträge) unangetastet (vgl. dazu Huemer/Moser in Gröhs/Havranek/Lang/Mayer/Pircher/Prändl…
…die Voraussetzungen für einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb vor. Ein begünstigungsschädlicher Betrieb läge nur vor, wenn eine gesellige oder gesellschaftliche Veranstaltung, die den Charakter einer den Interessenkreis des Vereines weit übersteigenden Institution von eigenständiger Bedeutung annehme, vorliege. Dies sei nicht der Fall. Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen…
…an die zusätzliche Leistung, dieses Tatbestandsmerkmal ist deshalb auch erst mit der Vereinbarung der zusätzlichen Gegenleistung erfüllt. Da mit der Vereinbarung einer nachträglichen zusätzlichen Gegenleistung ein eigenständiger Steuertatbestand verwirklicht wird, wirkt ein solches Ereignis auch nicht auf den ursprünglichen steuerpflichtigen Erwerbsvorgang zurück, sondern lässt diesen…
…nicht auf eine Gemeinschaft oder trat eine Gemeinschaft als Rechtsträger auf, sondern jeder der beiden Söhne als selbständiger und eigenberechtigter Erwerber. Jeder Erwerb der GmbH- Gesellschaftsanteile durch den jeweils übernehmenden Sohn war für sich ein eigenständiger Erwerb und unterlag als solcher der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß…
…G.G., M.G. u. P.P. (70% des Gesamtkapitals) an der Verlag Y-KG in die geprüfte Körperschaft gemäß Art. III des UmgrStG eingebracht. Die gegenständliche Rechtsfrage wurde auch von MR Dr. Wiesner in zwei Anfragebeantwortungen vom 27. Aug. 2002 und 13. Sept. 2002 …
…Personengesellschaften des Handelsrechts und Erwerbsgesellschaften, die die in Abs. 1 WAG genannten Dienstleistungen gewerblich erbringen. Nach § 13 Wertpapieraufsichtsgesetz haben die in § 11 genannten Rechtsträger bei der Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 11 Abs. 1 WAG 1. diese mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse…
…1 Abs. 4 GrEStG der gegenständlichen Besteuerung des nachfolgenden Erwerbsvorganges der vorangehende Erwerbsvorgang der Einbringung der Liegenschaft in das wirtschaftliche Eigentum der Gesellschaft nicht (im Anrechnungswege) entgegen. Für die gegenständliche Übertragung des bücherlichen Eigentums auf den Rechtsträger H. GmbH & CoKG als eigenständiger Erwerbsvorgang gemäß § 1…
…GrEStG ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, soweit eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist. Gemeinsames Merkmal der Erwerbsvorgänge des § 1 GrEStG ist der Rechtsträgerwechsel bezüglich eines Grundstückes iSd § 2 GrEStG. Die Grunderwerbsteuer knüpft dabei an Änderungen der zivilrechtlichen Eigentumslage…
…wirtschaftlicher Betätigungen) dann nicht mehr gegeben sind. Dem Firmenbuch ist auch keine diesbezügliche Eintragung zu entnehmen. Gemäß § 3 Z 15 FBG sind bei allen Rechtsträgern Vorgänge einzutragen, durch die ein Betrieb oder Teilbetrieb übertragen wird sowie deren Rechtsgrund. Die Eintragungen sind sowohl beim Erwerber als…
…getrenntes Vermögen zu behandeln. Wenn daher nach Obigem zweifelsfrei feststeht, dass es sich zum Einen bei der OEG und zum Anderen bei deren Gesellschaftern um jeweils eigenständige Rechtsträger bzw voneinander völlig getrennt zu betrachtende eigene Rechtspersönlichkeiten handelt, dann trifft es - entgegen der Rechtsansicht des Bw …
…eine Rechtsbeziehung zwischen der Bw. und der Stadtgemeinde. Die Bw. als eigenständiges Rechtssubjekt erfülle zwar nicht durch konkrete Auftragserteilung (wie sich aus dem Schreiben des steuerlichen Vertreters vom 24. April 2005 ergebe), doch mittelbar auf Grund des Gesellschaftsvertrages ihren Unternehmenszweck, im besonderen die Abwicklung der…
…ob die Bw. hinsichtlich dieser Bundesbeamten Arbeitgeber im Sinne des Einkommensteuergesetzes und damit auch Dienstgeber im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes ist. Da das Einkommensteuergesetz eine eigenständige Definition des Begriffes Arbeitgeber enthält, ist eine für einen anderen Rechtsbereich gewählte gesetzliche Bestimmung des Begriffes Arbeitgeber für die einkommensteuerrechtliche…
…2003 machte die Bw geltend, dass gemäß § 2 Abs. 5 RRBG abgabenrechtlich kein Wechsel des Rechtsträgers vorliege, sondern von einem bloßen Wechsel der Rechtsform unter Fortbestehen ein und desselben Steuerpflichtigen auszugehen sei. Deshalb sei kein Erwerbsvorgang im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes gegeben, weshalb der Antrag gestellt…
…2003 machte die Bw geltend, dass gemäß § 2 Abs. 5 RRBG abgabenrechtlich kein Wechsel des Rechtsträgers vorliege, sondern von einem bloßen Wechsel der Rechtsform unter Fortbestehen ein und desselben Steuerpflichtigen auszugehen sei. Deshalb sei kein Erwerbsvorgang im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes gegeben, weshalb der Antrag gestellt…