…Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz seinen Tatvorwurf der Verwirklichung der im Spruch seines (nunmehr mit Beschwerde bekämpften) Einleitungsbescheides aufgezählten Finanzvergehen zum einen auf seine eigenen Wahrnehmungen (insbesondere im Zuge der am 25.7.2003 am Betriebsgelände der Wb in L sowie in der Wohnung des…
…FinStrG begangen. Zur Begründung hat die Finanzstrafbehörde I. Instanz auf die Ergebnisse abgabenbehördlicher Prüfungen hingewiesen, wonach AG der tatsächliche Betreiber des unter dem Namen seiner Ehegattin CG geführten Gastgewerbebetriebes BPC in T gewesen sei, welches er nach dem Konkurs im eigenen Namen weiter betrieben habe…
…Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung, vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Gemäß § 82 Abs. 1 in Verbindung mit § 83 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz, sofern genügend Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren…
…wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 25. Oktober 2007 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
…als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen A.M. (in weiterer Folge Bf.) zur Strafnummer-2 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass er im Bereich des Finanzamtes Wien 4/5/10 vorsätzlich dazu beigetragen habe, dass der für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Obliegenheiten Verantwortliche der…
…des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 11, 33 Abs. 2 lit. b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 31. Jänner 2007 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
…des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 11, 33 Abs. 2 lit. b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. Februar 2007 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
…Einnahme zu verschaffen (§ 38 Abs.1 lit.a FinStrG). Strafbar ist jedoch jeder Täter nach seiner eigenen Schuld (vgl § 6 FinStrG). Gemäß § 98 Abs.3 FinStrG haben die Finanzstrafbehörden unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen…
…habe. Im Falle eines Schuldspruches wäre aber jedenfalls als mildernd zu bedenken, dass eine großteilige Schadensgutmachung bereits erfolgt sei und er eben die Wahrnehmung der steuerlichen Interessen der i nur deswegen übernehmen habe müssen, weil seine Schwester ihre Aufgabe nicht wahrgenommen habe. Überdies würden die…
…des eigenen Eigentumserwerbes und Möglichkeiten zur jederzeitigen Beischaffung des angesprochenen Kaufvertrages (wie Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer, einem späteren Wohnungsnachbar!, siehe Pkt. 4.2. des vorgelegten Kaufvertrages, dem Notar etc.) im Falle, dass diese Urkunde unauffindbar gewesen wäre, unbekannt gewesen bzw. geworden wären, sind der Aktenlage…
…1010 Wien, Oppolzergasse 6, wegen eines Antrages auf Erbringung gemeinnütziger Leistungen nach § 3a StVG über die Beschwerde der Beschuldigten vom 15. Oktober 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 18. September 2012, StrNr. 1, zu Recht erkannt…
…Als einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der im Baugewerbe tätigen Gesellschaft fungierte D, welchem für die Gesellschaft solcherart auch die Wahrnehmung der steuerlichen Interessen zugekommen ist (Veranlagungsakt des Finanzamtes Kufstein Schwaz zu StNr. 021/9879 betreffend die DB GmbH, Dauerakt, eigene Angaben des D, Gesellschaftsvertrag). Dem…
…Selbstredend ist der Eingang einer Beschwerde gegen einen Hausdurchsuchungsbefehl grundsätzlich auch kein Anlass, mit den Ermittlungen allenfalls innezuhalten, um den Ausgang des Beschwerdeverfahrens abzuwarten, da die Verdächtigen bzw. Beschuldigten einen Anspruch auf ein zügiges Verfahren haben. In diesem Sinne hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz auch…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer DI Christoph Bauer und OMR Dr. Matthias Skopek als weitere Mitglieder des…
…Abs. 2 FinStrG eigene, inhaltlich dem § 3 StVG entsprechende Bestimmungen hinsichtlich verwaltungsbehördlich verhängter Strafen enthalte, sei diesen als speziellerer Norm gegenüber § 3 StVG und somit auch gegenüber § 3a StVG, dessen Grundlage sich ja in § 3 StVG finde, der Vorzug zu geben. Daraus ergebe sich somit…
…für den Tatvorwurf aktuellen Zurechnungsfähigkeit, sei es durch fundierte eigene Ausführungen zu seinem Gesundheitszustand oder durch dafür geeignete ärztliche Atteste bzw. Gutachten, zu wecken. Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter Berücksichtigung der Verfahrensergebnisse nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als…
…einen, teils betrieblich, teils privat genutzten landwirtschaftlichen bzw. den eigenen Wohnzwecken der Gesellschaftern der Grundstücksgemeinschaft dienenden Gebäudekomplex für Zwecke des Vorsteuerabzuges auch eindeutig als ausschließlich privat veranlasst zu qualifizierende Kosten herangezogen worden seien (wie Kosten für Einrichtungsgegenstände; für Sanitäranlagen, für Tischlerarbeiten und Innenausstattung im Wohnbereich…
…2 lit. a, 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 12. September 2008 gegen den Bescheid bzw. die Erledigung des Finanzamtes Kufstein Schwaz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 21. August 2008, StrNr. X-001, über die Einleitung eines…
…Behebung der Mängel mit dem Hinweis aufzutragen, dass das Rechtsmittel nach fruchtlosem Verstreichen einer gleichzeitig zu bestimmenden Verbesserungsfrist als zurückgenommen gelte. 3. Eine Bescheiderlassung nach § 153 Abs. 2 FinStrG setze daher voraus, dass die Berufung einen Mangel oder ein Formgebrechen aufweise, andererseits die Finanzstrafbehörde eine…
…als der Verkürzungsbetrag an Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag von 44.792,75 € zu lauten hat. II. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 3. August 2006 hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen die Beschwerdeführerin (Bf.) zur…