…angegeben, von seiner Ehegattin (und seinen unmündigen Kindern) nicht dauernd getrennt zu leben. Dieser Umstand wurde auch durch eine Bestätigung der Gemeinde, in der sich die eheliche Wohnung befindet, bescheinigt. Gegenteilige Ermittlungsergebnisse der Abgabenbehörde erster Instanz liegen nicht vor. Ob melderechtlich tatsächlich in P. ein…
…des (anderen) ehelichen Gebrauchsvermögens hergestellt wird, dann kann schlüssig und den Denkgesetzen entsprechend aus dieser Vergleichsgestaltung und dem Wortlaut des Punktes 3. gefolgert werden, dass dieser Ausgleichsbetrag allein im wirtschaftlichen ("inneren") Zusammenhang mit der gesondert vereinbarten Übertragung der Liegenschaftsanteile samt Wohnungseigentum stand und die Gegenleistung…
…zur ehelichen Lebensgemeinschaft steht ebenso wie die in § 97 ABGB geregelten Ansprüche hinsichtlich der Ehewohnung, die der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des anderen Ehegatten dient, in keinem Zusammenhang damit, auf Grund welchen Titels einer der beiden Ehepartner oder beide gemeinsam über die eheliche Wohnung verfügungsberechtigt…
…gemäß der Gestaltung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen. Der Ehegatte, der den gemeinsamen Haushalt führt, hat einen Anspruch auf Unterhalt. Dieser ist bei gemeinsamem Haushalt grundsätzlich naturaliter zu leisten. Der Unterhalt umfasst Nahrung, Kleidung, Wohnung und die übrigen…
…sohin aus ehelicher Versorgungspflicht der Gattin eingeräumt. Die Kosten der Errichtung und Vergebührung des Vertrages trägt der Bw. Beide Vertragsteile erteilen abschließend ihre ausdrückliche Einwilligung, dass auch ohne ihr Wissen zugunsten der CR das Wohnungsgebrauchsrecht im Grundbuch einverleibt wird. Der zuletzt zu EW-AZ X…
…gemäß der Gestaltung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen. Der Ehegatte, der den gemeinsamen Haushalt führt, hat einen Anspruch auf Unterhalt. Dieser ist bei gemeinsamem Haushalt grundsätzlich naturaliter zu leisten. Der Unterhalt umfasst Nahrung, Kleidung, Wohnung und die übrigen…
…die an einen der Ehegatten die gemeinsam privat genutzte Wohnung vermietete. Der Verwaltungsgerichtshof führt aus: "Wie der Verwaltungsgerichtshof nämlich schon wiederholt ausgesprochen hat, können Aufwendungen für eine gemeinsame eheliche Wohnung als Kosten der Lebensführung weder bei der Einkünfteermittlung abgezogen noch im Wege abgezogener Vorsteuern umsatzsteuerlich…
…des Bedachten zu beurteilen. Im Gegenstandsfall findet die Lebensstellung der Berufungswerberin unter anderem in der Tatsache ihren Niederschlag, dass diese in der ehelichen Wohnung im ersten Stock des Übergabsobjektes mit dem im Übergabsvertrag näher geschilderten Standard zu wohnen berechtigt ist. Die Angemessenheitsprüfung gemäß § 15 Abs…
… 97 ABGB verpflichtet wäre, seiner Ehefrau ein dingliches Wohnrecht an der ehelichen Wohnung zu verschaffen. Dagegen stellte die Bw. fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über diese Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und legte diesem im Wesentlichen die Darstellungen des Berufungsvorbringens zugrunde. Über die Berufung…
…gemäß der Gestaltung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen. Der Ehegatte, der den gemeinsamen Haushalt führt, hat einen Anspruch auf Unterhalt. Dieser ist bei gemeinsamem Haushalt grundsätzlich naturaliter zu leisten. Der Unterhalt umfasst Nahrung, Kleidung, Wohnung und die übrigen…
…gemäß der Gestaltung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen. Der Ehegatte, der den gemeinsamen Haushalt führt, hat einen Anspruch auf Unterhalt. Dieser ist bei gemeinsamem Haushalt grundsätzlich naturaliter zu leisten. Der Unterhalt umfasst Nahrung, Kleidung, Wohnung und die übrigen…
…zur ehelichen Lebensgemeinschaft steht ebenso wie die in § 97 ABGB geregelten Ansprüche hinsichtlich der Ehewohnung, die der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des anderen Ehegatten dient, in keinem Zusammenhang damit, auf Grund welchen Titels einer der beiden Ehepartner oder beide gemeinsam über die eheliche Wohnung verfügungsberechtigt…
…gemäß der Gestaltung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnissen gemeinsam beizutragen. Der Ehegatte, der den gemeinsamen Haushalt führt, hat einen Anspruch auf Unterhalt. Dieser ist bei gemeinsamen Haushalt grundsätzlich naturaliter zu leisten. Der Unterhalt umfasst Nahrung, Kleidung, Wohnung und die übrigen…
…Bw. stehe nach § 758 ABGB auch nach dem Tod des Ehemannes das Wohnungsrecht an dem Haus zu, dann übersieht dieses Vorbringen Folgendes. Nach dieser Gesetzesbestimmung umfasst das gesetzliche Vorausvermächtnis die zum ehelichen Haushalt gehörenden beweglichen Sachen und das Recht, in der Ehewohnung weiter zu wohnen…
…steht in keinem Zusammenhang damit, auf Grund welchen Titels einer der beiden Ehepartner oder beide gemeinsam über die eheliche Wohnung verfügungsberechtigt sind. Die aus dem Familienrecht fließende Berechtigung zur Benützung der Ehewohnung kann nicht dem dinglichen Recht des Wohnungsgebrauches gleichgesetzt werden (VwGH vom 20. 12…
…der Familie und auch, vor allem, wirtschaftlich erhebliche zunehmende Probleme bereitet. Der Schwiegervater sei im Jahre 2002 verstorben. Im Hause W 3 war das Erdgeschoß, eine sehr große, mehrräumige Wohnung, von einer Familie seit Jahrzehnten gemietet und bewohnt. Der Rechtsvertreter dokumentierte dann, welche Schritte erforderlich…
…zustehendes Recht nur "bekräftigt" - und "verdinglicht" - wurde." In seinem Erkenntnis vom 26. Juni 2006, Zl 2006/16/0016 hat der Verwaltungsgerichtshof zwar eingeräumt, dass die dingliche Einräumung eines Gebrauchsrechtes an der ehelichen Wohnung vom Befreiungstatbestand des § 15 Abs. 1 Z. 9 ErbStG erfasst werden kann…
…diesem Sinne hat der VwGH zudem bereits wiederholt ausgesprochen, dass Aufwendungen für eine gemeinsame eheliche Wohnung als Kosten der Lebensführung weder bei der Einkünfteermittlung abgezogen noch im Wege abgezogener Vorsteuern geltend gemacht werden können (so zB das Erkenntnis 93/13/0129 vom 13. Oktober 1993…
…im Laufe des Monats Mai 2006 geräumt habe. Im vorliegenden Fall ist daher unbestritten, dass die ehemalige Ehegattin des Bw. ab Juni eine eigene, vom ehelichen Haushalt örtlich getrennte Wohnung bewohnte. Außer Streit steht auch, dass dieser Zustand ein dauernder war, der letztlich am 31…
…die gegenständliche Wohnung dem Bw. und dessen Gattin seit 2003, nämlich unmittelbar nach dem Erwerb durch die Gattin, als Hauptwohnsitz dient. Über Rückfrage seitens der Berufungsbehörde bestätigte der Bw. diese Annahme, nämlich dass es sich bei der gegenständlichen Liegenschaft um die gemeinsame eheliche Wohnung handle…