…Ordnung der ehelichen Lebensgemeinschaft gerichtet ist und deshalb der Bereicherungswille fehlt (Fellner, a.a.O., Rz 20a zu § 3; Dorazil-Taucher, a.a.O., Rz 4.17 zu § 3; RFH vom 12. Mai 1942, RStBl 580). Durch eine ernstgemeinte Vereinbarung einer ehelichen Gütergemeinschaft kann der…
…Tz. 6). Voll rechtsfähig und - bezogen auf Verfahrenshandlungen - damit parteifähig sind vor allem natürliche und juristische Personen. Die GesbR, Miteigentumsgemeinschaften, die eheliche Gütergemeinschaft, Vermögensmassen oder auch die stille Gesellschaft sind nicht selbständig rechtsfähig. An nicht Parteifähige zugestellte Bescheide sind nichtig (sind "Nichtbescheide"). (siehe Ritz, aaO…
…Tz. 6). Voll rechtsfähig und - bezogen auf Verfahrenshandlungen - damit parteifähig sind vor allem natürliche und juristische Personen. Die GesbR, Miteigentumsgemeinschaften, die eheliche Gütergemeinschaft, Vermögensmassen oder auch die stille Gesellschaft sind nicht selbständig rechtsfähig. An nicht Parteifähige zugestellte Bescheide sind nichtig (sind "Nichtbescheide"). (siehe Ritz, aaO…
…Jahre 2005 bis 2009 vom 4. Mai 2011 mit der Begründung abgewiesen, dass gemäß § 1233 ABGB die eheliche Verbindung allein noch keine Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten begründe. Dazu werde ein gesonderter Vertrag gefordert, ansonsten gelte der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. Einen solchen gebe es aber…
…ausgeführt - notwendig, um von einer für die Zurechnung der entsprechenden Einkünfte notwendigen Übertragung der Einkunftsquelle sprechen zu können. 3. Abgrenzung zur Einkommensverwendung (eheliche Beistandspflicht): Gerade der Umstand, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Vertragsverhältnis um einen klassischen Vertrag zwischen nahen Angehörigen handelt, weist auch darauf…
…lautet: "Ehepakte 1) Ehepakte, das sind Verträge, die in Absicht auf die eheliche Verbindung geschlossen werden, nach dem Wert ...1 v.H. 2) Als Wert ist das Heiratsgut oder das der Gütergemeinschaft bei Lebzeiten (§ 1233 ABGB) unterzogenen Vermögen anzunehmen. Wird durch einen solchen Vertrag das…
…sind Verträge, die in Absicht auf die eheliche Verbindung geschlossen werden, nach dem Wert einer Gebühr von 1 v. H. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung ist als Wert das Heiratsgut oder das der Gütergemeinschaft bei Lebzeiten unterzogene Vermögen anzunehmen. Entgegen dem Dafürhalten des Bw, die…
…derartige Rechtswirkungen herbeiführen, hätten sie eine Ehe (eine eingetragene Partnerschaft) geschlossen. In einer Ehe (eingetragenen Partnerschaft) kann zwar eine Gütergemeinschaft der Partner bestehen, wenn dies vereinbart wurde; der gesetzliche Güterstand ist in Österreich aber die Gütertrennung (§ 1233 ABGB). Nur das eheliche Gebrauchsvermögen i. S. d…
…Mit Ehepakt vom 8. Juni 1961 habe sie die Liegenschaft in die Gütergemeinschaft mit ihrem Ehegatten eingebracht und im Jahr 1980 sei für den Gatten das Eigentumsrecht zur Hälfte einverleibt worden. Die Bw habe während aufrechter Ehe den Pensionsbetrieb aufgebaut und mit Einverständnis ihres Gatten…
…tatsächlichen Aufhebung der Liebes-, Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft, die sich dadurch manifestiert, dass einer der beiden Ehegatten länger als 3 Monate die eheliche Wohnung verlassen hat, ohne das Erfordernis einer Scheidung oder Auflösung der Ehe: 1. Die derzeitige Ehewohnung, somit die Liegenschaft EZ 1105, Grundbuch Y…
…ist der Tarif von Ehepakten, das sind Verträge, die in Absicht auf die eheliche Verbindung geschlossen werden, nach dem Wert 1v.H.zu bemessen. Als Wert ist das Heiratsgut oder das der Gütergemeinschaft bei Lebzeiten (§ 1233 ABGB) unterzogene Vermögen anzunehmen. Wird durch einen solchen Vertrag…
…nach den Bestimmungen der §§ 82 ff EheG. Im Falle von Streitigkeiten über Vermögensbestandteile aus dem ehelichen Güterstand der Gütertrennung wird somit die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte vereinbart. III. Wechselseitiger Unterhaltsverzicht: Die Parteien gehen zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Vereinbarung davon aus, dass für den Fall…
…werden sollte. Es liege ein Innominatvertrag vor, der keiner Tarifpost unterliege. Hilfsweise wurde vorgebracht, dass es sich bei dem gegenständlichen Notariatsakt um einen Ehepakt (beschränkte Gütergemeinschaft hinsichtlich des Erwerbes aus der Verlassenschaft) handle. Soweit sich der angefochtene Bescheid - unausgesprochen - auf § 22 GebG 1957 stütze, wird…
…werden sollte. Es liege ein Innominatvertrag vor, der keiner Tarifpost unterliege. Hilfsweise wurde vorgebracht, dass es sich bei dem gegenständlichen Notariatsakt um einen Ehepakt (beschränkte Gütergemeinschaft hinsichtlich des Erwerbes aus der Verlassenschaft) handle. Soweit sich der angefochtene Bescheid - unausgesprochen - auf § 22 GebG 1957 stütze, wird…
…aus Gewerbebetrieb nur mehr Frau JM zugerechnet wurden. Dies deshalb, weil die bloße Tatsache des Vorliegens einer ehelichen Gütergemeinschaft es noch nicht rechtfertigt, die von dem einen Ehegatten allein erzielten Einkünfte auch dem anderen zur Hälfte zuzurechnen, sofern dieser an der Erzielung dieser Einkünfte nicht…
…wobei die Bw. in ihren Eingaben darüber keine Angaben gemacht hat. Im Übrigen ist der Hinweis der Bw. auf das Nichtvorliegen einer ehelichen Gütergemeinschaft angesichts der Unterhaltspflicht des § 94 ABGB nicht ganz nachvollziehbar. Soweit die Bw. auf die demonstrative Aufzählung von Billigkeitsgründen des § 2 der…
…Abhandlungsprotokoll vom 26. 4. 1984 in der Verlassenschaftssache nach dem verstorbenen Vater der Bw; Notariatsakt vom 25. 5. 1972 über die Errichtung eines Übergabsvertrages und Auflösung der ehelichen Gütergemeinschaft zwischen den Eltern der Bw.; Gemeinsames Testament der Eltern der Bw. vom 14. 6. 1968; Über…
…Rummel³, § 94 Rz 5, 9 und 12). Die Bw hat das Bestehen einer ehelichen Gütergemeinschaft in ihrer Anfragebeantwortung vom 19. Dezember 1986 ausdrücklich verneint. Bereits in dieser ersten Stellungnahme gab die Bw an, die Kreditrückzahlungen für den Liegenschaftserwerb aus Unterhaltsleistungen ihres Ehegatten zu bestreiten. Wiederholt…
…Einigung der Vertragsteile über die Höhe der Abgeltung (Ausgleichszahlung) ist diese durch den Scheidungsrichter nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und analog den gesetzlichen Bestimmungen über die Auflösung einer Gütergemeinschaft festzusetzen." In einem gleichzeitig mit dem Notariatsakt beim Finanzamt eingereichten Beiblatt…
…Zuwendung des unentgeltlichen Wohnrechtes nicht mehr von einer Angemessenheit der Zuwendung ausgegangen werden, denn eine Gütergemeinschaft hatten die Ehegatten nicht vereinbart. Bemessungsgrundlage: | Wert des Fruchtgenussrechtes der Bw | € | 33.643,03 | dreifacher Einheitswertanteil lt. BVE (anteilsmäßig) | € | 14.125…