…wendete in seinem Vorlageantrag dagegen ein, dass - nachdem nun außer Streit gestellt worden wäre, dass den Unterbeteiligten keine Mitunternehmerstellung zukäme - die Frage der Anerkennung der Unterbeteiligungsverhältnisse als echte stille Beteiligungen im Einkommensteuerverfahren des Bw. zu prüfen wäre, zumal die Ergebnisanteile der Kinder in diesem Fall…
…Der unechte stille Gesellschafter ist neben seiner Gewinnbeteiligung auch am Geschäftsvermögen beteiligt, sofern diese Beteiligung nur in schuldrechtlicher Form, also als bloße Forderung, besteht. Sowohl die echte als auch die unechte stille Gesellschaft vermitteln dem stillen Gesellschafter ein Forderungsrecht sowohl auf den vereinbarten Anteil am…
…Beteiligung AP Buchwert ATS 1,-- in der Buchhaltung der FG-GmbH) und waren die darüber hinaus erfolgten Verlustzuweisungen passiviert (siehe weiteres Kto 3505 Verr. Verlustzuweisung AP ca. 4 Mio in der Buchhaltung der FG-GmbH). Damit war zum Zeitpunkt der Beendigung der echten stillen Beteiligungen…
…atypischen stillen Gesellschafters vorliege. Werde die Rückzahlung der Einlage als Abschichtung gewertet, könne man die Beteiligung als nicht beachtliche Einkunftsquelle ansehen, weil aufgrund zusätzlicher Sonderbetriebsausgaben ein negatives Gesamtergebnis herauskäme. Da nur neu hinzutretende Gesellschafter an Verlusten beteiligt würden, sei auch an eine echte stille Beteiligung…
…Beteiligung Alte Post Buchwert ATS 1,-- in der Buchhaltung der FG GmbH) und waren die darüber hinaus erfolgten Verlustzuweisungen passiviert (siehe weiteres Kto 3505 Verr. Verlustzuweisung AP ca. 4 Mio in der Buchhaltung der FG GmbH). Damit war zum Zeitpunkt der Beendigung der echten stillen…
…Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988) anzuwenden sei. Er habe eine echte stille Beteiligung mit seiner Dienstnehmerin CR (i.d.F. CR) - seine Gattin - begründet. 1.460,00 € seien ausbezahlt und zum Nachweis der fünfjährigen Behaltefrist auf ein Sparbuch einbezahlt worden. Der…
…Finanzamt vertrat bisher die Auffassung, unecht stille Beteiligungen an einer vermögensverwaltenden GmbH seien denkunmöglich, weshalb keine gemeinschaftlich erzielten Einkünfte vorlägen, erließ gegenüber der Beschwerdeführerin Gewerbesteuerbescheide für 1988 bis 1990 und behandelte dabei FG und die FG GmbH als echte stille Gesellschafter. Die gegen diese Bescheide…
…vor. 6. Stille Beteiligungen Tz. 29, 31: Die Bw. hat sich mit Gesellschaftsvertrag vom 29. Dezember 1988 an der B. GmbH als unecht stille Gesellschafterin und mit Vertrag vom 18. Dezember 1979 an der A.P. GmbH zunächst als echte stille und ab 14. Dezember…
…von dieser Befreiungsbestimmung umfassten Beteiligungsformen sind Aktien, Partizipationsscheine, Substanzgenussrechte, Anteile an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Anteile an einer GmbH und echte stille Beteiligungen. Nicht begünstigt sind hingegen Forderungswertpapiere wie zB Schuldverschreibungen (Jakom/Laudacher EStG § 3 Rz 68). Nur der Erwerb einer unmittelbaren Beteiligung ist begünstigt (Doralt…
…mit Null- oder Minuskapital steuerrechtlich nicht möglich sind. Zusammenfassend ist daher davon auszugehen, dass die Leistung der Einlagen - ungeachtet einer allfälligen Bezeichnung als unecht oder echte stille Beteiligung - als verdeckte Einlage anzusehen ist (VwGH 23.10.1997, 94/15/0160, 0161 und 96/15/0180…
…1979). Ebenfalls am 18. Dezember 1979 ging die AP GmbH mit den folgenden Personen (echt) stille Beteiligungen ein: | Person | Beteiligungskapital | Ergebnisanteil | Verhältnis zur AP GmbH | PB | 1,000.000,00 | 20% | Nichtgesellschafter, Sohn der HB (GmbH- Gesellschafterin…
… Tz. 20 Bw. und Mitgesellschafter, Stille Beteiligungen: Im Gewinnfeststellungsakt der Mitunternehmerschaft wurde entsprechend der rechtskräftig gewordenen Senatsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Steiermark vom 5. Mai 1995, B 141-3/94 für die Jahre 1988 - 1990 die Rechtsmeinung vertreten, eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften entfalle…
…P2&S, P3&S) keine atypischen Beteiligungen vorliegen würden und ihnen somit keine Mitunternehmerstellung zukomme. Die Behörde ging vom Vorliegen echter stiller Beteiligungen obiger Gesellschaften an der Bw. aus und schrieb hinsichtlich der an diese Gesellschaften ausbezahlten Gewinnanteile (der Jahre 1995 bis 1997) Kapitalertragsteuer vor…
…auf Grund des Gesellschaftsvertrages nicht als echte stille Gesellschaften angesehen werden können. Sollte sich allenfalls herausstellen, dass die Bw. den Tatbestand der Liebhaberei verwirklicht hat, wäre dies ebenso kein Grund, entgegen den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages die Beteiligungen der Kommanditisten in echte stille Gesellschaften umzudeuten. Im…
…der Bw. beteiligten stillen Gesellschafter als Mitunternehmer bzw. echte stille Gesellschafter anzusehen sind. Die wesentlichen und die Berufung betreffenden Feststellungen einer Betriebsprüfung (BP) über die Jahre 1991 bis 1993 sind folgende: Zur Erlangung von Beteiligungskapital wurde im Jahr 1991 (20.6.1991 bzw. 27.6…
…atypisch stillen Gesellschaftsanteile wurden in weiterer Folge gemäß Art III UmgrStG zum Stichtag 31.12.1995 in die F-AG eingebracht. Da keine Mitunternehmerschaft im steuerlichen Sinne vorliege, sei kein Anwendungsfall des UmgrStG gegeben. In der Einbringung sei daher ein Tauschvorgang (echte stille Beteiligung gegen…
…gegen die (aufgrund der Betriebsprüfung) ergangenen Einkommensteuerbescheide für 1998 und 1999, jeweils vom 3. Oktober 2000, Berufung erhoben und begründend ausgeführt: Die Berufung richte sich gegen die Nichtanerkennung der echten stillen Gesellschaft zwischen der Bw. und ihrem Gatten. Die Bw. habe sich laut Punkt II…
…aufgrund der Betriebsprüfung ergangenenen) Einkommensteuerbescheide für 1998 und 1999, jeweils vom 2. Oktober 2000, Berufung erhoben und begründend ausgeführt: Die Berufung richte sich gegen die Nichtanerkennung der echten stillen Gesellschaft zwischen dem Bw. und seiner Gattin. Die Gattin des Bw. habe sich laut Punkt II…
…1995) - eine andere Beurteilung Platz greifen sollte. In der Berufung wird diesbezüglich vorgebracht, dass vertraglich sehr wohl eindeutig eine Beteiligung der stillen Gesellschafter am Vermögen und am Firmenwert vereinbart worden sei. Der VwGH sei in seinem Erkenntnis 96/15/0062 nur deshalb nicht darauf eingegangen…
…aus Beteiligungen als (echter) stiller Gesellschafter, die gemäß § 27 Abs. 1 Z 2 EStG den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen ist, sind nach eben dieser Bestimmung nicht zu berücksichtigen (Doralt/Kirchmayr, EStG8, § 27 Tz 74). Eine echte stille Gesellschaft begründet keine Mitunternehmerschaft, weil der stille Gesellschafter…