…der als Geheimnisverräter agierenden Arbeitnehmer des Konkurrenzunternehmens unbekannt geblieben ist, denen aber jedenfalls völlig klar gewesen ist, dass die dringend benötigten Entwicklungs- und Forschungskonzepte zu den genannten Produkten nie und nimmer von dunklen Geschäften betreibenden Steuerberatern bzw. Wirtschaftstreuhandkanzleien, sondern von diesen bewussten Diensterfindern ihrem Unternehmen…
Die nunmehrigen weiteren Milderungsgründe, nämlich der eingetretene Zeitablauf, die Mitwirkung des Beschuldigten an der Aufklärung des Sachverhaltes, sowie seine eher schlechten finanziellen Verhältnisse ermöglichen jedoch eine Reduzierung der vom Spruchsenat verhängten Sanktionen, sodass eine zusätzliche Geldstrafe von lediglich € 30.000,-- (das sind 28,05…
…Gewinn an hauptsächlich russische Kunden weiterverkauft worden. Dies sei ein ganz normaler Geschäftsvorgang und der Bw. könne ein "dunkles Geschäft" - wie seitens des Finanzamtes unterstellt - nicht erkennen. Auch die angeblich "hohe Gesamtsumme" (361.435,00 Euro) der getätigten Geschäfte könne der Bw. nicht außergewöhnlich finden…
…alle anderen Möglichkeiten absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder weniger wahrscheinlich erscheinen lässt. Insbesondere muss ein Steuerpflichtiger, der dunkle Geschäfte tätigt bzw. diese Geschäfte nicht aufzuklären vermag und bei der Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht entsprechend mitwirkt, das mit jeder Schätzung verbundene steuerliche Risiko tragen…
…Wer "dunkle Geschäfte" tätigte und das über diesen Geschäften lagernde Dunkel auch nachträglich gegenüber der Abgabenbehörde nicht durch lückenlose Beweisführungen erhellen könne, müsse das damit verbundene steuerliche Risiko selbst tragen. Bei Eintritt der Geschäftsbeziehungen zu einer bekannten Steueroase (Isle of Man) sowie zu einer Briefkastenfirma…
…Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Jänner 2009, 93/17/0313). Wer "undurchsichtige" (VwGH 19. Mai 1988, 87/16/0165f) oder "dunkle Geschäfte" tätigt und "das über diesen Geschäften lagernde Dunkel ... nicht durch eine lückenlose Beweisführung zu erhellen vermag", hat Stoll, BAO, Band II, Seite 1273…
…f). Wer "undurchsichtige" (VwGH 19. Mai 1988, 87/16/0165f) oder "dunkle Geschäfte" tätigt und "das über diesen Geschäften lagernde Dunkel … nicht durch eine lückenlose Beweisführung zu erhellen vermag, hat das damit verbundene steuerliche Risiko selbst zu tragen" (ständige Rechtsprechung, zum Beispiel VwGH 30…
…können, selbst zu tragen (VwGH 26. 9. 1990, 86/13/0097). Wer "dunkle Geschäfte" tätigt und das über diesen Geschäften lagernde Dunkel auch nachträglich gegenüber der Abgabenbehörde nicht durch lückenlose Beweisführung erhellen kann, muss das damit verbundene steuerliche Risiko selbst tragen (VwGH 14. 12. 2000…
…lauteten: | "1. | Von der Lehre und ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts, derzufolge derjenige, der "undurchsichtige" oder "dunkle Geschäfte" tätigt und "das über diesen Geschäften lagernde Dunkel ... nicht durch eine lückenlose Beweisführung zu erhellen vermag, das damit verbundene steuerliche Risiko selbst zu tragen hat" (vgl…
…davon auszugehen, dass tatsächlich ein betrieblicher Zusammenhang zwischen den Provisionszahlungen und dem zugrundeliegenden Geschäft besteht. Wer "dunkle Geschäfte" tätigt und das über diesen Geschäften lagernde Dunkel auch nachträglich gegenüber der Abgabenbehörde nicht durch lückenlose Beweisführung erhellen kann, muss das damit verbundene steuerliche Risiko selbst tragen…
…und gesuchten Beweismittel verfügungsberechtigten Entscheidungsträger offensichtlich auch jene Personen bzw. ein Teil jenes Personenkreises, welcher unter Täuschung von Handelspartnern dunkle Geschäfte unter Verwendung unrichtiger Dokumente und nicht unbeträchtlicher Eingangsabgabenverkürzung begangen hat. Die Überlegung liegt nahe, dass derartige mit den rechtlichen Werten offenbar nicht verbundene Personen…
…und gesuchten Beweismittel verfügungsberechtigten Entscheidungsträger offensichtlich auch jene Personen bzw. ein Teil jenes Personenkreises, welcher unter Täuschung von Handelspartnern dunkle Geschäfte unter Verwendung unrichtiger Dokumente und nicht unbeträchtlicher Eingangsabgabenverkürzung begangen hat. Die Überlegung liegt nahe, dass derartige mit den rechtlichen Werten offenbar nicht verbundene Personen…
…und gesuchten Beweismittel verfügungsberechtigten Entscheidungsträger offensichtlich auch jene Personen bzw. ein Teil jenes Personenkreises, welcher unter Täuschung von Handelspartnern dunkle Geschäfte unter Verwendung unrichtiger Dokumente und nicht unbeträchtlicher Eingangsabgabenverkürzung begangen hat. Die Überlegung liegt nahe, dass derartige mit den rechtlichen Werten offenbar nicht verbundene Personen…
…alle anderen Möglichkeiten absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder weniger wahrscheinlich erscheinen lässt. Insbesondere muss ein Steuerpflichtiger, der dunkle Geschäfte tätigt bzw. diese Geschäfte nicht aufzuklären vermag und bei der Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht entsprechend mitwirkt, das mit jeder Schätzung verbundene steuerliche Risiko tragen…
…die Geschäftsbeziehung zwischen den beiden Gesellschaften anzuerkennen. Der Bw. hätte im Rahmen der BP seine geschäftlichen Aktivitäten und die Geschäfte der Sitzgesellschaft Fa. C. AG nicht offen gelegt. Lt. Lehre und Rechtsprechung betreffend dunkle und undurchsichtige Geschäfte hätte "derjenige, der Geschäfte nicht durch eine lückenlose…
…ein Zitat aus einem Judikat darstelle und die Quelle nicht zitiert wurde, da die Wortfolge "dunkle und undurchsichtige Geschäfte" wohl kaum auf die Veräußerung von privaten Kunstgegenständen zutreffen kann. Als Anlage zu diesem Schreiben wird eine zweite Bestätigung vorgelegt, in der KR H schriftlich dargelegt…
…wer dunkle und undurchsichtige Geschäfte macht und das über diesen lagernde Dunkel auch nachträglich nicht durch eine lückenlose Beweisführung zu erhellen vermag (VwGH 17.9.1974, 1613/73) und sind im Abgabenrecht an die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen einem die GmbH beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer und…
…sorgen." Dunkle und undurchsichtige Geschäfte Lehre und Rechtsprechung schreiben Folgendes: Derjenige, der undurchsichtige Geschäfte macht und das über diesen liegende Dunkel nicht durch eine lückenlose Beweisführung aufzuhellen vermag, hat das damit verbundene abgabenrechtliche Risiko zu tragen. Unüblichkeiten Lehre und Rechtsprechung schreiben Folgendes: Ungewöhnliche geschäftliche Transaktionen…
…führt der Bw. nicht näher aus und belässt sie im Dunkel. Entsprechend der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat jedoch derjenige, der dunkle und undurchsichtige Geschäfte macht und das über diesen lagernde Dunkel nicht durch eine lückenlose Beweisführung zu erhellen vermag, das damit verbundene abgabenrechtliche Risiko selbst…
…Beschwerde des Beschuldigten vom 24. Oktober 2005, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der Bf. habe lediglich "ein Vermietungsgeschäft an einen gewissen TX durchgeführt". Allfällige rechtswidrige Geschäfte dieser Person könnten nicht dem Bf. zugeordnet und unterstellt werden. Der Bf. sei weder Inhaber noch…