…Herstellungsaufwand eines Grundwasserbrunnens gehören könne. b) Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer: Hier werde die Ansicht vertreten, dass in Anlehnung an die deutschen Abschreibungstabellen eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 33 Jahren zu berücksichtigen sei. Gemäß Rz 3115 der EStR 2000 sei die Nutzungsdauer zu schätzen und alle Umstände zu beachten…
…Er betreue grundsätzlich deutsche Staatsbürger, die in Deutschland einen Wohnsitz innehaben und aus Gründen ihrer Arbeit mehr oder weniger häufig nach Österreich pendeln. Merkmal "vorübergehend": Es liege eine "zeitliche Befristung" der Vertretung vor österreichischen Finanzbehörden vor, weil die betreffenden Auftraggeber nach bisherigen Erfahrungen ein bis…
…in bar erfolgt (47 Barzahlungen und 2 Banküberweisungen). H.R. habe für seine Arbeit Rechnungen unter dem Firmennamen HERA mit einer deutschen Firmenadresse gelegt. Laut Auskunft des in Deutschland zuständigen Finanzamtes sei die Firma HERA jedoch nur bis 1995 dort steuerlich erfasst gewesen. H.R…
… 3a Abs. 9 lit. a UStG 1994 nicht in Österreich liege. Die Leistungen seien dementsprechend mit deutscher Umsatzsteuer verrechnet worden. Da demnach in Österreich keine steuerbaren Leistungen erbracht worden seien, sei auch die Anwendung der VO BGBl. Nr. 800/1974 ausgeschlossen. Über die Berufung wurde…
…deutscher Umsatzsteuer in Höhe von 16 % fakturierte Werklieferung - lt. Schlussrechnung Nr. 141/02 "Zimmerer-, Dachdecker- und Spenglerarbeiten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben 8904 Ardning - Hochstegtunnel" - ist als Bauleistung im Sinne des § 19 Abs. 1a dritter Unterabsatz UStG 1994 zu qualifizieren. Da es sich beim Auftraggeber…
…für drei Kinder ab 1. Jänner 2006. Der Bw. gab an, von Beruf Fernfahrer und deutscher Staatsbürger zu sein; der Familienwohnsitz befinde sich aber in Tschechien. Dienstgeber sei die Fa. F GmbH & Co OHG in Österreich, bei der er seit 1. Jänner 2006 beschäftigt sei…
…mit 14.12.2009 wie folgt bekannt: "Ich bin selbständig tätig und arbeite als freier Dienstnehmer. Mein Auftraggeber ist momentan die "I." - ein Weiterbildungsinstitut, wo ich überwiegend Deutsch als Fremdsprache: unterrichte. Außerdem führe ich Integrationskurse und Bewerbungstrainings für Arbeitssuchende durch. Die beantragten Ausgaben waren notwendig…
…seinem Auftraggeber, die b, entsprechende Rechnungen für seine Leistungen gestellt. Nach einem EU-Gesetz, dabei handle es sich um einen ganz bestimmten vorgeschriebenen Satz, welcher auch auf den gestellten Rechnungen angeführt sei, habe sein Auftraggeber die Umsatzsteuer einbehalten und nach seiner Aussage an das deutsche…
…die Bw aus, dass sie für deutsche und Schweizer Unternehmen, die Internetleistungen erbringen, tätig würde. Diese Leistungen würden im Rahmen von Gutschriften durch die Auftraggeber abgerechnet, wobei die Unternehmen in den Abrechnungen auf den Übergang der Steuerschuld auf den Auftraggeber verweisen würden, da die Bw…
…Es handelt sich um den Bezug einer deutschen Betriebspension, der "Pensionskasse MOR", eines Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit. Die Mittel für die Pensionsleistungen werden nur zu einem begrenzten - in meinem Fall geringen - Teil von der Anstalt als Auftraggeber der freien Mitarbeiter und zum überwiegenden Teil von diesen…
…begünstigten Auslandstätigkeit im Sinne dieser Gesetzesstelle könne nur dann gesprochen werden, wenn die Tätigkeit im Ausland in der praktischen Ausführung des mit dem ausländischen Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages bestehe. Bauausführend seien aber nach dem ermittelten Sachverhalt im vorliegenden Fall deutsche Bauunternehmer gewesen. Der Unternehmensgegenstand der Bw…
…Ltd. und den Arbeitern) handle es sich auf Grund optischer Mängel offensichtlich um Fälschungen. Es erscheine ebenso unglaubwürdig, dass eine irische Firma mit einem polnischen Arbeiter einen Vertrag in deutscher Sprache abschließe. Auch stehe im Vertrag zwischen der Bw. und der Firma XY-Ltd., dass…
…seit der Eröffnung im August 2005 ein österreichisches Bankkonto erhalten: | September 2005 | 3.200,00 € | Dezember 2005 | 3.700,00 € | Summe | 6.900,00 € Er benutze für seine Reisetätigkeit in Österreich einen Firmenwagen der deutschen Auftraggeberfirma…
…Er gab an, dass er auf selbständiger Basis arbeite. In der Folge wurde Herrn N. ein in deutscher und polnischer Sprache verfasster Fragebogen vorgelegt. In diesem gab er im Wesentlichen an, dass er für die Berufungswerberin (im Folgenden: Bw.) tätig ist, Putztätigkeiten und Ausräumarbeiten durchführt…
…Er gab an, dass er auf selbständiger Basis arbeite. In der Folge wurde Herrn N. ein in deutscher und polnischer Sprache verfasster Fragebogen vorgelegt. In diesem gab er im Wesentlichen an, dass er für die Berufungswerberin (im Folgenden: Bw.) tätig ist, Putztätigkeiten und Ausräumarbeiten durchführt…
…hierdurch an weitere Auftraggeber weiterempfohlen werde. Nachdem ich die deutsche Sprache nicht einwandfrei beherrsche, bekam ich meine Aufträge hauptsächlich durch "Mundpropaganda", also durch Weiterempfehlung aufgrund der Qualität meiner Leistung. Durch meine Geschicklichkeit, meine Tüchtigkeit und meinen Fleiß wurde ich an weitere Auftraggeber weiterempfohlen und konnte…
…über nicht ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügende Bw. reiste im Juli 2004 nach Österreich ein. In den Jahren 2004 bis 2006 war die B-OEG "Auftraggeber" des Bw. Erst ab Mitte des Jahres 2006 arbeitete der Bw. auch für andere Auftraggeber (Fa M-KEG…
…würden im Eröffnungsjahr und im Folgejahr 0,-- betragen. Am 27.9.2006 erhielt das FA eine Mitteilung, wonach der Bw im Jahre 2005 vom Arbeitgeber/Auftraggeber X. AG als Bausparkassen- und Versicherungsvertreter den Betrag von € 17.062,08 erhalten habe. Mit Schreiben vom 23…
…1082). Ein Leistungsaustausch setzt Leistung und Gegenleistung, das Vorliegen von zwei Beteiligten und die innere Verknüpfung zwischen Leistung und Gegenleistung voraus. Da im vorliegenden Prüfungsfall der Auftraggeber und Leistungsempfänger das Bundesministerium war und diesem kein Vorsteuerabzug zusteht, kann nach Ansicht der BP das geprüfte Unternehmen…
…gab der Bw. an, sich seit 08.09.2004 in Österreich aufzuhalten. Wegen der besseren Karrierechancen habe er in Österreich ein Gewerbe angemeldet. Behördenwege habe er selber erledigt. Als Auftraggeber nannte er je ein Unternehmen in Niederösterreich, in Wien und in Kärnten. Schriftliche Verträge würden…