…dem unabhängigen Finanzsenat vorgelegt. In dem Bescheid vom 2.2.2007 wird nicht über einen Antrag vom 20. März 2006 abgesprochen. Über die Berufung wurde erwogen: Da in dem bekämpften Bescheid vom 2.2. 2007 nicht über den angeführten Antrag abgesprochen wurde, steht der Bw…
…entschieden worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 246 BAO ist zur Erhebung einer Berufung jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Der Sammelbescheid vom 2. Februar 2007 hat nicht über den in der Berufung angeführten Antrag abgesprochen…
…um den Gegenstand der Entscheidungsbefugnis der Berufungsbehörde abzugrenzen. Die Bestimmung der "Sache" hat im Verfahren zur Erlassung eines antragsbedürftigen Verwaltungsaktes zunächst anhand des Antrages zu erfolgen. Es ist aber durchaus möglich, dass die Behörde entgegen ihrer Entscheidungspflicht nicht oder nicht vollständig über einen Antrag abspricht…
…Mängelbehebungsverfahren gemäß § 275 (oder gemäß § 309a). Der Unabhängige Finanzsenat erließ daher, nachdem die Abgabenbehörde erster Instanz ein solches unterlassen und meritorisch über einen nicht den Anforderungen des § 309a Abs. 1 BAO entsprechenden Antrag abgesprochen hatte, den oa. Mängelbehebungsauftrag und forderte die Bw. zur Bezeichnung des…
…der Vorinstanz, soweit der ergangene Bescheid darüber abgesprochen hat. Die Bestimmung der "Sache" hat im Verfahren zur Erlassung eines antragsbedürftigen Verwaltungsaktes zunächst anhand des Antrages zu erfolgen. Es ist aber durchaus möglich, dass die Behörde entgegen ihrer Entscheidungspflicht nicht oder nicht vollständig über einen Antrag…
…Behörde entgegen ihrer Entscheidungspflicht nicht oder nicht vollständig über einen Antrag abspricht. Die Beurteilung, ob und inwieweit eine Behörde über einen Antrag abgesprochen hat, hat auf Grund des Inhalts des Bescheides zu erfolgen, wobei davon auszugehen ist, dass der Bescheidwille nicht allein aus dem Spruch…
…908,41 an. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 246 BAO ist zur Erhebung einer Berufung jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Der Sammelbescheid vom 2. Februar 2007 hat nicht über den in der Berufung angeführten Antrag abgesprochen…
…ausgeschlossen" ist, kann auf die Tauglichkeit des vorgebrachten Wiederaufnahmsgrund nicht eingegangen werden, und die erste Berufung ist abzuweisen. B) Zur Richtigkeit des Bescheides, der abweisend über den Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO betreffend die Einkommensteuer 1989 abgesprochen hat: Die auf § 295…
…ausgeschlossen" ist, kann auf die Tauglichkeit des vorgebrachten Wiederaufnahmsgrundes nicht eingegangen werden, und die erste Berufung ist abzuweisen. B) Zur Richtigkeit des Bescheides, der zurückweisend über den Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 1989 abgesprochen hat: Die auf § 295 BAO…
…der zurückweisend über den Antrag auf Wiederaufnahme abgesprochen hat: Gemäß § 304 der Bundesabgabenordnung (BAO) ist nach Eintritt der Verjährung eine Wiederaufnahme des Verfahrens ausgeschlossen, sofern ihr nicht ein a) innerhalb des Zeitraumes, bis zu dessen Ablauf die Wiederaufnahme von Amts wegen unter der Annahme einer…
…ausgeschlossen" ist, kann auf die Tauglichkeit des vorgebrachten Wiederaufnahmsgrund nicht eingegangen werden, und die erste Berufung ist abzuweisen. B) Zur Richtigkeit des Bescheides, der abweisend über den Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO betreffend die Einkommensteuer 1989 abgesprochen hat: Die auf § 295…
…ausgeschlossen" ist, kann auf die Tauglichkeit des vorgebrachten Wiederaufnahmsgrund nicht eingegangen werden, und die erste Berufung ist abzuweisen. B) Zur Richtigkeit des Bescheides, der abweisend über den Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO betreffend die Einkommensteuer 1989 abgesprochen hat: Die auf § 295…
…von der Behörde ausdrücklich mitgeteilt worden, dass und warum eine neuerliche Zustellung nicht erfolgen kann. Soweit damit nicht bereits klargestellt ist, dass es sich bei der Erledigung um keinen Bescheid handelt, sind zumindest Zweifel angebracht, ob die Behörde damit rechtsverbindlich über den Antrag abgesprochen hat…
…In der Ergänzung vom 13.8.2004 (persönlich überreicht am 18.4.2005) wird eine UFS-Entscheidung vom 24.1.2005 erwähnt, in der über den Sicherstellungsauftrag-Bescheid abgesprochen wird. Die Berufungsentscheidung über den Sicherstellungsauftrag spricht nicht über die in Rechtskraft getretenen Abgabenfestsetzungsbescheide U/2000…
…wird der Ablauf der Berufungsfrist gehemmt, wobei nach der Bestimmung des § 245 Abs. 4 erster Satz BAO (s.o.) die Hemmung des Fristenlaufs mit dem Tage der Einbringung des Antrages beginnt. Die Hemmung beginnt also unabhängig davon, ob über den Antrag "abgesprochen" wird oder nicht…
…10.2000, 95/17/0180) nicht bereits klargestellt ist, dass es sich bei der Erledigung um keinen Bescheid handelt, könnten eventuell Zweifel angebracht sein, ob die Behörde damit rechtsverbindlich über den Antrag vom 27. April 2010 abgesprochen hat. Bei derartigen Zweifeln kommt den Formerfordernissen des §…
…Er hat gegenüber der Abgabenbehörde nämlich nicht nur seine eigenen Handlungen und Unterlassungen, sondern auch die derjenigen Personen zu vertreten, deren er sich zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten bedient (vgl. VwGH 12.8.1994, 91/14/0018). Wenn die Bw. also den Antrag auf Wiederaufnahme…
…2008 nicht über den strittigen Grundlagenbescheid, sondern über die Berufungsentscheidung abgesprochen hat. Das alles ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens mit 7. August 2008 datiert und damit trotzdem erst mehr als fünf Jahre nach dem Jahr der nachweislichen…
…gegen den Zurückweisungsbescheid vom Finanzamt niemals erlassen wurde. Tatsächlich liegt lediglich ein ergänzender Schriftsatz zur Berufung vom 25.9.2008 vor. Ein erst in einem ergänzenden Schriftsatz gestellter Antrag auf Senatszuständigkeit ist jedoch verspätet. Über die Berufung hatte mangels rechtzeitig gestelltem Parteiantrag daher nicht der…
…Im betreffenden Antrag wird auf den Zeitpunkt abgestellt, zu dem das Feststellungsamt mittels Zurückweisungsbescheid über die damalige Berufung im F-Verfahren 1989 abgesprochen hat. Nach Ansicht des Finanzamtes ist aber der Beginn der Kenntniserlangung über die Tatsache, dass der F-Bescheid 1989 als "Nichtbescheid" zu…