…Mahnung voraus, die Erklärung einzureichen (VwGH vom 10. Jänner 1958, 2296/56). 1. Zur Festsetzung dem Grunde nach: Bei gleichzeitigem Zutreffen der beiden in § 135 BAO genannten Voraussetzungen kann die Behörde zufolge des eingeräumten Ermessens einen Verspätungszuschlag festsetzen. Dass die Einkommensteuererklärung verspätet eingereicht wurde, ist…
…dafür zu entrichtende Gebühr in Höhe von 33.313,23 € gar nicht auszulösen, dann führt dies im Ergebnis hinsichtlich der darauf bezogenen Gebührenerhöhung dazu, dass dem Grunde nach die obgenannten Tatbestandsvoraussetzungen gemäß § 9 Abs. 2 erster GebG mangels diesbezüglich verkürzter (gesetzmäßiger) Rechtsgebühr nicht vorliegen…
…am 19. Jänner 2009 die Abgabenerklärungen noch nicht eingelangt seien, sei die Festsetzung der bereits angedrohten Zwangsstrafe aus Gründen der Prozessökonomie wie auch im Hinblick auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem Grunde nach zu Recht erfolgt. Betreffend Höhe der Zwangsstrafe von 300 €, sei auf…
…Dabei sei es für den Kinderzuschlag jedoch ausreichend, wenn ein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe dem Grunde nach bestehe (zB bei Überlagerung des Familienbeihilfenanspruchs aG einer zwischenstaatlichen Regelung). Da im vorliegenden Fall der österreichische Familienbeihilfenanspruch nur durch den Bezug von deutschem Kindergeld und Kinderzuschlag aG der…
…erfolgt sein. Auf Grund dieser Aktenlage konnte daher das Vorbringen der Bw., wonach sie im Streitjahr neben ihren erklärten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine weiteren Einkünfte erzielt habe, nicht widerlegt werden, weshalb der Abgabenbehörde im vorliegenden Fall eine Schätzungsberechtigung schon dem Grunde nach nicht zukommt. …
…Ermessens einen Verspätungszuschlag festsetzen. 1. Zur Festsetzung dem Grunde nach: Im vorliegenden Fall steht außer Streit, dass der Berufungswerber die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2003 nicht innerhalb der ihm von der Abgabenbehörde im Bescheid vom 9. Juli 2004 gewährten Nachfrist bis 30. August 2004 eingereicht…
…werden ihm daher nach den landesrechtlichen Bestimmungen ersetzt (zusammengefasste Auskünfte des Arbeitgebers vom 7. September 2006 und vom 8. Februar 2007). Dem Ersuchen des Unabhängigen Finanzsenats, seine ihm erwachsenen, nicht vom Arbeitgeber unversteuert ersetzten, Ausgaben und Aufwendungen dem Grunde (nicht auch der Höhe) nach nachzuweisen…
…den dargestellten Regelungen Sonderwerbungskosten im Zuge der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt nichts zu ändern. Gemäß § 34 Abs 1 letzter Satz EStG bleiben bei der Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen Aufwendungen, die dem Grunde nach zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören außer Betracht. Es ist damit auch nicht möglich…
…den Verkehrsabsetzbetrag und den Pauschbeträgen nach lit. b und c abgegolten (VwGH 25.4.2002, 2001/1570225, VwGH 5.6.2003, 2002/15/0194). Auf Grund der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung können neben dem Verkehrsabsetzbetrag und (bei Vorliegenden der Voraussetzungen) dem Pendlerpauschale für Fahrtkosten zwischen Wohnung…
…dem Grunde nach bestehen muss (vgl auch Rz 771 a der für den UFS nicht verbindlichen LStR). Im ggstdl Fall steht fest, dass im Jahr 2009 deutsche Familienleistungen ausbezahlt wurden, und es ist davon auszugehen, dass diese seitens des Bw zu Recht bezogen wurden. Dem…
…bestenfalls - lediglich zu einem steuerlichen "Nullergebnis" führen können. II. Zur Frage der Gewinnermittlung bzw. Schätzung: II. 1) Zur Schätzungsberechtigung dem Grunde nach: Soweit die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie diese gemäß § 184 Abs. 1 BAO zu schätzen…
…Solidarschuldner mit einheitlichem oder getrenntem Bescheid zur Leistung in Anspruch genommen werden würden. Daraus folge, dass dieser Abgabenanspruch dem Grunde nach für alle Gesamtschuldner ein einheitliches, rechtliches Schicksal teile, sein Erlöschen - sei es durch Entrichtung, Nachsicht, Löschung oder Verjährung - für alle gleichermaßen wirke (Ritz , BAO …
…der Höhe von ATS 267.426,41 vom eingelegten Teilwert des nunmehrigen Gewerbebetriebes berücksichtigt (TZ 6)." Hinsichtlich der auf Grund der nachgereichten Belege in Verbindung mit dem Berufungsvorbringen in den Berufungsvorentscheidungen vorzunehmenden - zahlenmäßigen - Änderungen wurde auf die Beilagen verwiesen. Hinsichtlich der Umsatzsteuer für das Jahr…
…aus dem Grunde, da diese mit seiner im Streitzeitraum mit Abstand größten Erlösposition (Baustelle H-Straße der Fa. KF) zusammenhängt. Die mit dieser Baustelle verbundenen Umsätze wurden vom Finanzamt von Anbeginn an bei der Gewinnermittlung angesetzt und ist es aus ha. Sicht nicht schlüssig nachvollziehbar…
…hinzuzurechnen, womit auch eine Kapitalertragsteuer nicht anfallen könne. Verdeckte Gewinnausschüttungen können sich auch auf Grund von Gewinnzuschätzungen - im Wege von Sicherheitszuschlägen - im Gefolge abgabenbehördlicher Prüfungen bei Kapitalgesellschaften ergeben. Derartige Mehrgewinne sind den Gesellschaftern nach dem auch sonst geltenden Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen (zB VwGH vom 10. Dezember…
…alternative Leistungsverpflichtung aus dem Vertrag vor, bei der lediglich die Fälligkeit aufgeschoben sei. Der Bruder erhalte binnen der 10 Jahre jedenfalls eine der beiden Leistungen. Ein als "aufschiebende Bedingung" allenfalls zu qualifizierendes "ungewisses Ereignis", das den Anspruch des Bruders erst dem Grunde nach entstehen lassen…
…im Zeitpunkt der Einreichung der Abgabenerklärungen der Jahre 1996 und 1997 offensichtlich erkennbar. Es ist dem Steuerberater zwar zuzustimmen, wenn er einwendet, dass aus der Aktenlage das Ausmaß der Wertpapierunterdeckung nicht klar ersichtlich ist. Sind jedoch offensichtliche Unrichtigkeiten dem Grunde nach aus der Aktenlage erkennbar…
…und Pflegeanstalten sowie Sanatorien befinden. In dem dagegen erhobenen Vorlageantrag wird unter anderem vorgebracht, dass gemäß § 122 Abs. 5 Z 5 Wirtschaftskammergesetz 1998 (WKG) der Präsident der Landeskammer über Rechtsmittel zu entscheiden habe, mit denen die Umlagepflicht dem Grunde oder dem Umfang nach bestritten werde…
…Ehegattin und überdies auch andere Familienmitglieder rechtlich zulässig nachziehen durften. Die in den oben zitierten Erkenntnissen des Verwaltungsgerichthofes zum Ausdruck gebrachte Rechtsansicht war daher auch für das Jahr 2006 anzuwenden, zumal sich für dieses Jahr dem Gunde nach die restriktiven fremdenrechtlichen Bestimmungen nicht wesentlich geändert…
…aus dem sog. "Subsidiaritätsprinzip" des § 34 Abs.1 letzter Satz EStG 1988 ergebenden) Ausschließungsgrund (siehe dazu auch UFS vom 26.6.2007, RV/1912-W/06) der in Rede stehenden Aufwendungen auf Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung für den Bw -diese sind dem Grunde nach zwar…