…nicht gemeinnützig und daher ust- und kst-pflichtig sei. Es wurde durch die Bw. ein Fremdvergleich angestellt, indem die Personalkosten am Beispiel der Stadt Graz, dem Niederösterreichischen Hilfswerk und des Roten Kreuzes Landesverband Steiermark - Bezirksstelle Fürstenfeld samt Beilagen vorgelegt wurden. Nach Vorlage der Berufung zur…
…19 (USt 20% = 8.216,03); Umsatz netto daher 41.080,16 und KESt 33,33% = 16.432,06. In der bereits erwähnten Berufung vom 5. August 2004, die sich laut Einleitung gegen die Umsatzsteuerbescheide 2000 bis 2002, die Körperschaftsteuerbescheide 2000 und 2001…
…am 19.4.2004 Der Bw wurde daher eingeladen, seine Äußerung hinsichtlich dieser Abgaben im Sinne des ha. Schreibens vom 8.4.2009 zu ergänzen. Informativ wurde mitgeteilt, dass eine darüber hinausgehende Haftung mit Ausnahme für Köst und KU 4-6/04 sowie Säumniszuschläge 1…
…der Feststellungen laut BP-Bericht vom 18.11.2010 Tz. 1 und Tz 2 angefochten. Es wird die Abänderung der Bescheide entsprechend den eingereichten Steuererklärungen (Anerkennung des Mietverhältnisses mit USt-Pflicht und Vorsteuerabzug) sowie die Anerkennung der von der Stiftung an den Begünstigten, Herrn FamNameStifter…
…wobei nicht nachgewiesen werden konnte, mit welchen USt-freien Leistungen diese Anzahlungen verrechnet worden wären. Legen Sie daher bitte aussagekräftige Unterlagen (Rechnungen und Verrechnungsvereinbarungen) zu diesen Vorgängen vor. Für die Inanspruchnahme der echten Umsatzsteuerbefreiung für grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Luftfahrzeugen bzw. den ermäßigten Steuersatz bei Personenbeförderung…
…Im USt-Bescheid für 2008, USt-Bescheid 2009 und im KöStBescheid für 2009 wird lediglich pauschal vermeint, dass wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen die jeweiligen Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO im Schätzungswege ermittelt wurden. Hingegen weißt der KöSt-Bescheid 2009 vom 08.06.2011 in keiner Weise…
…157 FinStrG eingestellt. III. Im Übrigen wird die Berufung des Beschuldigten als unbegründet abgewiesen. IV. Der Berufung des Amtsbeauftragten wird teilweise Folge gegeben und die Entscheidung des Spruchsenates in ihrem Ausspruch über die gemäß § 20 FinStrG vorzuschreibende Ersatzfreiheitsstrafe dahingehend abgeändert, dass diese auf sechs Wochen…
…134 Abs. 1 BAO in der Fassung des Bundesgesetzblattes 1972/224 zufolge sind die Abgabenerklärungen für die ESt, die KöSt, die GewSt nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital und die USt bis zum Ende des Monats März jedes Jahres einzureichen. Im Sinne dieser Bestimmung iVm §…
…2004 gegeben. Der Bw hätte daher im Sinne der Beweislastumkehr nachweisen müssen, dass ihn an der Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben kein Verschulden trifft, er diese nicht schlechter behandelt hat als Schulden anderer Gläubiger. Darauf wurde der Bw mit Vorhalt vom 8. April 2004 und nochmals…
…nicht zur Haftung herangezogen zu werden, den Vorzug gegeben. Es war daher die bestehende Rückstandsaufgliederung zu überprüfen, inwieweit die Abgabenschuldigkeiten noch aushaftend, vollstreckbar und uneinbringlich sind. Die Abgabenschuldigkeiten errechnen sich daher wie folgt: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag in € | Umsatzsteuer | Juli…
…Dass auch für die KÖSt, USt und KESt der Zeitraum 2002 bis 2006 bescheidmäßig festgelegt worden sei, beweise, dass im gegenständlichen Verfahren grundlegende Bestimmungen der BAO missachtet und ignoriert worden seien. c. Es sei festzustellen, dass Spruch und Begründung voneinander abweichen und sich widersprechen würden…
…§ 4 Abs. 3 EStG 1988 als durchlaufender Posten zu behandeln sei und daher keine Einnahme des GF darstelle. In der Werkvertragsvereinbarung vom März 1995 sei unter Punkt 6 vereinbart gewesen, dass das Honorar jährlich ca. 600.000 S betrage. Aufgrund des abweisenden VwGH-Erkenntnisses vom…
…dass die KÖSt als Ertragssteuer an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuersubjektes anknüpft. Die Geschichte der Bw. liegt wie ein offenes Buch zutage. Es sollte daher leicht zu erkennen sein, dass die Bw. diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bisher nicht hatte und auch bei planmäßigem Abschluss dieses Industriemaschinengeschäftes…
…076,43 (KÖSt 2005) zurückerhalte und ihr ein zur Verrechnung gelangter Verlustvortrag von € 419.222,37 erhalten bleibe. Sie habe somit zweifellos die nicht für sie günstigste, sondern die ihrer Meinung nach rechtsrichtigere Variante ihrer steuerlichen Erklärung zugrunde gelegt. Es werde daher beantragt den…
…ist dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige auf Dauer einen Teil des rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Organismus bildet und seine Tätigkeit im Interesse dieses Organismus ausüben muss (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 23. April 2001, Zl. 2001/14/0054; Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer…
…Lohnsteuerprüfung sei intensiv auf diese Umstände hingewiesen worden, habe sie jedoch nicht entsprechend gewürdigt. In der bisherigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zum Thema Geschäftsführervergütung sei noch niemals die Dienstgeberbeitragspflicht und die Pflicht zum Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag auf Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für die…
…die einen einheitlichen BgA (Bundesliga, Vereine und sonstige Veranstaltungen) erfordern würden. Auch einem Gesamt-BgA ist daher - wie vorangehend bereits ausgeführt - die Überlassung an die Bundesliga nicht zuzurechnen. Es liegt auch kein fiktiver USt-BgA im Ausmaß der Bundesligaüberlassung vor. Zu den fiktiven BgA des…
…abgabenrechtliche) Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde seitens der GmbH auch festgehalten, dass die Schätzungsberechtigung der Behörde dem Grunde nach gegeben ist, sie "ist also in der erwiesenen Mangelhaftigkeit der Bücher begründet". Wie aus der VwGH-Judikatur ersichtlich und in der herrschenden Literatur vertreten…
…Zahlungsunfähigkeit das Konkursverfahren zu beantragen und es daher in diesem Zeitraum dem Bw. nicht mehr erlaubt gewesen sei, zu zahlen, ist zu entgegnen, dass durch diese Vorschrift keinesfalls eine abgabenrechtliche Zahlungsverpflichtung vor Konkurseröffnung aufgehoben wird. Auch bietet eine eventuell gegebene spätere Anfechtungsmöglichkeit solcher Abgabenzahlungen durch…
…27.4.2000, 98/15/0129). 2.3. Die Fälligkeitstermine der Abgabenschuldigkeiten liegen zwischen dem 15. 12. 2005 (USt 10/2005; LSt, DB, DZ 11/2005) und dem 15. 5. 2006 (KöSt 4-6/2006; USt 3/2006; LSt, DB, DZ 4/2006). Unstrittig ist…