…Dies umso mehr, als die sechs Geschäfte innerhalb eines kurzen Zeitraumes von weniger als drei Wochen (5. bis 23. Juli 2002) stattfanden und der Bw. zuvor keinerlei Geschäfte in dieser geballten Größenordnung durchführte. Das Vorhandensein einer UID-Nummer und die Auffindbarkeit im Firmenbuch befreien den…
…er habe dann aber an Feriengäste vermietet. Zum Fehlen von Zinsen in den Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen führte er aus, bis 2004 keine Zinsen angesetzt zu haben, weil er die Darlehensmittel im Wesentlichen für die Ausstattung der Privatwohnung verwendet habe. 2005 und 2006 habe er tatsächlich…
…21-23, vom 20. Mai 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 21. April 2008 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 2002 bis 2005 sowie Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 2002 bis…
…196,28) korrigiert, wodurch sich der Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auf S 57,876,12 (€ 4.205,95) erhöhte. Mit Vorhalt des Finanzamtes datiert vom 23. April 1999 wurde der Berufungswerber aufgefordert, bekannt zu geben…
…auch die für die Verlängerung des Aufenthaltstitels der Bw. sowie deren Kinder zuständige Behörde via Erstreckung der Gültigkeit bis zum 2. April 2014 letztgenannter Auffassung angeschlossen. Zu beurteilen sind sowohl der Aufenthaltstitel des Anspruchsberechtigten als auch der der Kinder, die den Anspruch auf Familienbeihilfe vermitteln…
…878,30 | 1. - 23. Rate | 15. Mai 2012 - 15. März 2014 | jeweils 150,00 | 24. Rate | 15. April 2014 | 9.428,30 Die vorstehende Bewilligung erfolgt gegen jederzeitigen Widerruf und wird unter der Bedingung erteilt, dass kein Terminverlust (wenn…
…am Unternehmen beteiligt. Hat sich an diesen Verhältnissen im Zeitraum 1996 - 2002 etwas geändert? Antwort: Frau A... war bis 23.10.2001 als Gesellschaftergeschäftsführer der ... GmbH ... tätig. Kauf des Wohnungseigentums Bitte Aufgliederung der tatsächlichen steuerlichen Anschaffungskosten (Kaufpreis netto + Nebenkosten netto) Wann war der Nutzungsbeginn? Wie…
…des Mietentgeltes vertraglich nicht festgehalten worden sei, könne insofern begegnet werden, als durchaus eine Erhöhung des Mietzinses vertraglich vereinbart sei: Gemäß Punkt 4 des Mietvertrages trage der Mieter die Betriebskosten gemäß § 21 bis 23 MRG. Gemäß § 15 MRG, auf den im systematischen Zusammenhang zu verweisen…
…Die durch BGBl II 1997/358 eingeführte Differenzierung zwischen "absehbaren" Zeiträumen mit einerseits 20 bis 23 Jahren und andererseits 25 bis 28 Jahren in Abhängigkeit von der Einstufung in "große" oder "kleine" Vermietung ist daher nicht anzuwenden. Anzuwenden ist diesbezüglich die Stammfassung der Liebhabereiverordnung BGBl…
…die Möglichkeit geboten, bis zum 13. März 2012 dazu Stellung zu nehmen. k. Mit Schreiben vom 12. März 2012 nahm die steuerliche Vertretung zu den Aussagen der BP vom 20. April 2011 und zu den Gerichtsakten wie folgt Stellung: (1) Betriebskostenabrechnungen gebe es. Betriebskosten würden…
…und 23. September 2009 dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. a. Am 16. September 2009 übermittelte der Steuerberater im Rahmen einer Besprechung verschiedene Unterlagen an den UFS (Aufstellung Investitionen der Bw. ab 2007, Aufstellung Investitionen der Mieterin ab 2008, Ergänzung zum Mietvertrag vom 1. April…
…beurteilen und wäre ein signifikant höherer Mietzins nicht erzielbar gewesen. Dies wird auch durch die schlüssige Prognoserechnung des Finanzamtes, wonach sich innerhalb eines absehbaren Zeitraums von 20 Jahren bzw bis längstens 23 Jahren kein Gesamtüberschuss ergeben hätte, bestätigt. Betreffend das Erfordernis des Ansatzes von Instandhaltungs-…
…Die LVO 1993 idgF stellt im Übrigen bei der "kleinen Vermietung" lediglich auf die objektive Eignung der Betätigung zur Erzielung eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten in einem absehbaren Zeitraum von 20 (bis maximal 23) Jahren und nicht auf ein tatsächlich erwirtschaftetes Ergebnis ab…
…S 10,000.000.-, d.i. S 600.000.-, tatsächlich ausbezahlte, den zweiten Teilbetrag aber "rückstellte", offenbar, weil die C. GmbH auch bis zum 31.12.1996 ihrer vertraglichen Verpflichtung noch nicht nachgekommen war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 11. April 2006
…dem Bw. bekannt. Im späteren Schriftsatz vom 1. April 2004 nimmt die steuerliche Vertretung ausdrücklich auf diese Niederschrift und ihre Auffindbarkeit in den Akten Bezug. In der in der Berufung genannten Niederschrift vom 4. November 2002 gab der Bw. weiters namentlich drei Zeugen an, die…
…sei. Die vom Bw. in der Berufung, insbesondere im Schriftsatz vom 1. April 2004 ausgeführte Vermutung betreffend die zivilrechtliche Ausgestaltung der Leistungsbeziehungen, könnten durch die Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung, wonach es sich bei den Leistungsbeziehungen um zivilrechtlich nichtige Insichgeschäfte gehandelt habe, nicht erschüttert werden. Bei…
…Die geltend gemachte Vorsteuer macht das Vier- bis Dreißigfache des restlichen Jahresbetrages aus. | | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | | € | € | € | € | Vorsteuern gesamt | 12.230,48 | 94.830,64 | 2.544…
…ab dem 23. Jahr mit einem Gesamtüberschuss zu rechnen. Der Zeitraum, in dem ein Gesamtüberschuss erwirtschaftbar sein muss, sei daher überschritten. Das Objekt in T sei somit als steuerlich nicht relevant zu qualifizieren. Mit am selben Tag zur Post gegebenen Schriftsatz vom 4. April 2008…
…erwarten lässt. Selbst wenn man den absehbaren Zeitraum im Sinne der vorstehenden Ausführungen der Richtlinien auf 23 Jahre erweitert kann ein Gesamtüberschuss nicht erwartet werden. Ausgehend von der Prognoserechnung ist für die Jahre 2017 bis 2028 errechnet sich ein Einnahmenüberschuss von € 14.610.36…
…mit Ende des 31. Dezember 2013 noch und wurde gegen diesen Bescheid nicht bereits bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben, so kann gegen ihn vom 1. Jänner bis zum Ablauf des 12. Februar 2014 Revision beim Verwaltungsgerichtshof (Art. 133 Abs…