…3.1994, 93/14/0179, bei der "Anschaffung" der drei Wirtschaftsgüter. Bei allen Wirtschaftsgütern sei im Jahr 2004 die betriebliche Nutzungsmöglichkeit nicht gegeben gewesen, dies schon angesichts der Baubewilligung im März 2005 und der erst sodann durchführbaren Baumaßnahmen. Konkret befragt, gab die Bw. keinen Unterschied…
…im Jahr 2004 erfolgt ist. Nur in diesem Fall kann die Berufungswerberin eine Investitionsprämie geltend machen. Anschaffungszeitpunkt ist der Zeitpunkt der Lieferung (Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums), also der Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit, und zwar nicht im Sinn der bloß rechtlichen, sondern im Sinn der faktischen…
…der Bw. bereits ab dem Jahr 1990 das wirtschaftliche Eigentum am Mietrecht erlangt und damit über dessen betriebliche Nutzungsmöglichkeit verfügt hat. Dieser Zeitpunkt stellt daher den maßgeblichen Anschaffungszeitpunkt des Wirtschaftsgutes dar und ist für die Berechnung und Berücksichtigung der Werbungskosten aus dem Titel der Absetzung…
…wandte der Bw. unter Verweis auf VwGH-Judikatur und die Verwaltungspraxis (Einkommensteuerrichtlinien/EStR) ein, dass sich der Anschaffungszeitpunkt an der Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums zu orientieren habe. Dieses werde mit der "tatsächlichen" oder "theoretischen" betrieblichen Nutzungsmöglichkeit erlangt. Eine Inbetriebnahme durch den Bw. oder auch nur…
…Voraussetzung für die Prämienbegünstigung sein, da auch Teilbeträge umfasst seien. Über mehrere Jahre angeschaffte Teilwirtschaftsgüter, sie sich auch nicht im Zustand der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit oder in betriebsbereitem Zustand befänden, seien auch prämienbegünstigt. Eine verfassungskonforme Interpretation dieser Bestimmung könne nur ergeben, dass die Anschaffung eines bereits…
…Die Anschaffung sei am 3.12.2004 erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt sei "die betriebliche Nutzungsmöglichkeit im Sinne der faktischen Verfügungsmöglichkeit" vorgelegen. Die Maschine sei einsatzbereit gewesen und habe "mit der mobilen Funksteuerung" völlig selbständig arbeiten können. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 28.2.2006 enthält folgende…
…ein Wirtschaftsgut wirtschaftlich zu beherrschen und den Nutzen aus ihm zu ziehen, übergeht. Entscheidend sei die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit (VwGH 25.2.1997, 97/14/0006). Festgestellt worden sei, dass die Wirtschaftsgüter erst im Jahr 2004 angeschafft wurden und erfolgte die Lieferung der Maschinen laut…
…den Investitionsfreibetrag zu beanspruchen. P habe die Prüferin auch darauf hingewiesen, dass allein auf Grund der räumlichen Nähe der Kauf der Liegenschaft eine betriebliche Notwendigkeit gewesen sei, weil sich dadurch verschiedene betriebliche Nutzungsmöglichkeiten ergäben. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte habe gezeigt, dass Geldinstitute immer wieder…
…Bw habe die Maschine im Jahr 2004 aktiviert und eine Halbjahres-AfA geltend gemacht. Dies deshalb, weil die betriebliche Nutzungsmöglichkeit durch einen Leasinggeber gegeben sei, sobald der Leasingnehmer die Übernahme des Leasinggutes bestätige (im Jahr 2004). Dies könne auch ein anderer Zeitpunkt sein als der…
…Das sei jener Zeitpunkt, zu dem die Möglichkeit bestehe, ein Wirtschaftsgut wirtschaftlich zu beherrschen und den Nutzen aus ihm zu ziehen übergehe. Es entscheide die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit und nicht nur der rechtliche Übergang von Besitz, Preisgefahr, Nutzen und Lasten. Im gegenständlichen Fall sei die…
…die Rede sein, wenn der Betrieb über jenes Anlagegut verfügt, auf dessen Anschaffung - dem Betriebszweck entsprechend - es ankam (VwGH 26.5.1970, 0874/69). Es entscheidet die betriebliche Nutzungsmöglichkeit (Braito, Der Anschaffungszeitpunkt mehrteiliger Wirtschaftsgüter - ein Sonderproblem der vorzeitigen Abschreibung, ÖStZ 1985, Seite 129), und zwar…
… 11.3.1992, 90/13/0230; 12.6.1991, 90/13/0028). Der Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums nun manifestiert sich in der Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit, diese wieder bedeutet eine faktische Verfügungsmacht über den jeweiligen Gegenstand. Die Verfügungsmacht definiert sich nun nicht einmal durch das…
…0062, und vom 22.2.2002, 90/13/0028, betreffend das wirtschaftliche Eigentum, vom 26.5.1970, 874/69, betreffend die betriebliche Nutzungsmöglichkeit sowie vom 20.11.2000, 93/14/0179, betreffend die Preisgefahr, und vom 11.7.2001, 90/13/0230, betreffend den Probelauf…
…zum 2. Jänner 2003 erfolgt sei. Maßgeblich für die Inanspruchnahme der IZP ist die betriebliche Nutzungsmöglichkeit. Eine solche hat erst im Jahr 2003 bestanden." Der Vertreter der Bw. brachte vor: "Die Nutzungsmöglichkeit besteht ab dem Zeitpunkt der Verfügungsmacht. Es ist Sache des Käufers, wann er…
…§ 7 und 8) abgesetzt werden. Anschaffungszeitpunkt sei der Zeitpunkt der Lieferung (Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums), also die Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit, und zwar nicht im Sinn der bloß rechtlichen, sondern im Sinn der faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut. Vor allem aber werde die wirtschaftliche Verfügungsmacht…
… 12.6.1991, 90/13/0028). Der Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums nun manifestiert sich in der Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit, diese wieder bedeutet eine faktische Verfügungsmacht über den jeweiligen Gegenstand. Die Verfügungsmacht definiert sich nun nicht einmal durch das körperliche Vorhandensein des Wirtschaftsgutes in der…
…Betriebszweck entsprechend- es ankomme. Anschaffungszeitpunkt sei der Zeitpunkt der Lieferung, also der Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit im Sinne der faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut. Die im Dezember gelieferten Anlageteile seien nachweislich erst im Jahr 2005 durch die Lieferfirma montiert worden. Eine Nutzung entsprechend dem Betriebszweck…
…der Grundfläche und somit um eine betrieblich veranlasste Beschränkung der insgesamt getätigten Investition. Wie die Gegenleistung für die Überlassung einer Rechtsposition erbracht werde, ob durch laufende Zahlungen (Baurechtszins), durch einmalige Abgeltungen am Ende des Nutzungszeitraumes, durch Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten an Teilen der auf eigene Kosten…
…machen), sage jedoch nichts darüber aus, wann die durch eine Anschaffung entstandene Aufwendung in die Berechnung des Investitionszuwachses mit einzubeziehen sei. Im gegenständlichen Geschäftsfall seien daher sämtliche Teilanschaffungskosten des Jahres 2001, die zu einer betrieblichen Nutzungsmöglichkeit des Wirtschaftsgutes, wenn auch in einem späteren Jahr, geführt…
…ausnahmslos erst im Jahre 2005 erfolgte, ist nach Meinung der Betriebsprüfung der Eigentums- und Gefahrenübergang in keinem Fall erfolgt. Laut Judikatur ist der Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums die Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit, das bedeutet die faktische Verfügungsmacht über den Gegenstand. Beim Sachverhalt rund um die…