…dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob den Vertreter diese Pflicht zur Abgabenentrichtung getroffen hat, bestimmt sich danach, wann die Abgaben nach den abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären. Die Berufungswerberin war von…
…für einen bestimmten Betrag einer bestimmten Abgabe geltend gemacht wird, wird die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren im Sinne des § 289 Abs. 2 BAO festgelegt. Eine darüber hinausgehende Einbeziehung von Abgaben in…
…nach dem materiellen Abgabenrecht zu beurteilen. Ob daher im Hinblick auf bestimmte Abgaben ein wirksames Organverhältnis besteht, ist nach Maßgabe des jeweiligen Einzelsteuergesetzes zu prüfen. Ist in diesen Einzelsteuergesetzen keine Organschaft vorgesehen, kommt es zu keiner Änderung in der Steuerschuldnerschaft (vgl. Stoll, BAO, 155). Abgaben…
…1 BAO, dass ua. Differenzbeträge an Einkommensteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für im Gesetz bestimmt umschriebene Zeiträume zu verzinsen sind, um eine verschuldensunabhängige, objektive Rechtsfolge handelt. Dass ein allfälliges…
…Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Nach dem Normzweck des § 205 BAO gleichen Anspruchszinsen die Zinsvorteile bzw. -nachteile aus, die für den Abgabepflichtigen dadurch entstehen, dass für eine bestimmte Abgabe der Abgabenanspruch immer zum…
…bzw. -nachteile aus, die für den Abgabepflichtigen dadurch entstehen, dass für eine bestimmte Abgabe der Abgabenanspruch immer zum selben Zeitpunkt - hier für die Einkommensteuer 2000 mit Ablauf des Jahres 2000 - entsteht, die Abgabenfestsetzung aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt. Dem Bw. ist ein Zinsvorteil dadurch entstanden…
…hinterlegen. Von der Hinterlegung ist gemäß § 17 Abs. 2 ZustG der Empfänger schriftlich zu verständigen. Die Verständigung ist in die für die Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung (Briefkasten, Hausbrieffach oder Briefeinwurf) einzulegen, an der Abgabestelle zurückzulassen oder, wenn dies nicht möglich ist, an der Eingangstüre (Wohnungs-, Haus-…
…Haftungsbescheid berufen hat, ändert am Entstehen der Abgabenschuld ihm gegenüber durch Erlassung des Haftungsbescheides im Grunde des § 7 Abs. 1 BAO nichts. Im Sicherstellungsverfahren ist nicht zu prüfen, ob der Bw. zu Recht oder zu Unrecht zur Haftung für bestimmte Abgaben herangezogen wurde, weil die…
…des Bw., er habe die Abgabenerklärungen für das Veranlagungsjahr 2001 nicht fristgerecht erstellen können, weil sich die Unterlagen beim Finanzamt befunden hätten, geht insofern ins Leere, als der § 205 BAO nicht darauf abstellt, aus welchem Grund die Abgabenfestsetzung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt. Im Übrigen…
…einer Ausfallshaftung hat der Verwaltungsgerichthof weiters ausgesprochen, dass mit der Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe grundsätzlich auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit der Rahmen für die Abänderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren im Sinne des § 298 Abs…
…Gutschriftszinsen) die Zinsvor- bzw. nachteile ausgleichen, die dem Abgabepflichtigen dadurch entstehen, dass für eine bestimmte Abgabe (Einkommen- oder Körperschaftsteuer) der Abgabenanspruch stets zum selben Zeitpunkt entsteht, die Abgabenfestsetzung jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt. Da § 205 BAO nach Intention des Gesetzgebers somit einen Ausgleich für die…
…welchem Grund die Abgabenfestsetzung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt. Auch der Vorwurf des Bw., er hätte seitens des Finanzamtes darüber informiert werden müssen, dass er die Möglichkeit einer Anzahlung habe, führt ins Leere, da es nicht Aufgabe der Finanzverwaltung sein kann, einen Abgabepflichtigen über sämtliche…
…die für den Abgabepflichtigen dadurch entstehen, dass für eine bestimmte Abgabe der Abgabenanspruch immer zum selben Zeitpunkt - hier für die Einkommensteuer 2001 und 2002 mit Ablauf der Jahre 2001 und 2002 entsteht, die Abgabenfestsetzung aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten - hier mit Bescheiden vom 6.September 2004…
…Zinsnachteile auszugleichen, die dadurch entstehen, dass der Abgabenanspruch für eine bestimmte Abgabe immer zum selben Zeitpunkt entsteht, die Abgabenfestsetzung jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt. Entscheidend ist dabei allein die objektive Möglichkeit der Erzielung solcher Zinsvor- bzw. -nachteile. Angesichts dieses Normzwecks ist es für die Anwendung…
…Gunsten des Abgabepflichtigen sind nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind." Nach dem Normzweck des § 205 BAO gleichen Anspruchszinsen die Zinsvorteile bzw. -nachteile aus, die für den Abgabepflichtigen dadurch entstehen, dass für eine bestimmte Abgabe der Abgabenanspruch immer…
…Bedingung oder mit der Genehmigung. Gemäß § 1 NeuFöG werden zur Förderung der Neugründung von Betrieben nach Maßgabe der §§ 2 bis 6 NeuFöG bestimmte Abgaben und Gebühren nicht erhoben. Nach § 4 Abs. 1 NeuFöG treten die Wirkungen nach § 1 Z 1 bis 6 NeuFöG nur dann…
…Gunsten des Abgabepflichtigen sind nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind." Nach dem Normzweck des § 205 BAO gleichen Anspruchszinsen die Zinsvorteile bzw. -nachteile aus, die für den Abgabepflichtigen dadurch entstehen, dass für eine bestimmte Abgabe der Abgabenanspruch immer…
…eine weitere Abgabengutschrift von € 891,56. In der Begründung dieses Bescheides wurde angeführt, dass Literatur, die auch bei nicht in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen Personen von allgemeinem Interesse oder zumindest für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt sei…
…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 NeuFöG werden zur Förderung der Neugründung von Betrieben nach Maßgabe der §§ 2 bis 6 NeuFöG bestimmte Abgaben und Gebühren nicht erhoben. Nach § 4 Abs. 1 NeuFöG treten die Wirkungen nach § 1 Z 1 bis 6 NeuFöG nur dann…
…sich in derselben Gemeinde befindet, zu hinterlegen. (2) Von der Hinterlegung ist der Empfänger schriftlich zu verständigen. Die Verständigung ist in die für die Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung (Briefkasten, Hausbrieffach oder Briefeinwurf) einzulegen, an der Abgabestelle zurückzulassen oder, wenn dies nicht möglich ist, an der Eingangstüre …