…dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob den Vertreter diese Pflicht zur Abgabenentrichtung getroffen hat, bestimmt sich danach, wann die Abgaben nach den abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären. Die Berufungswerberin war von…
…für einen bestimmten Betrag einer bestimmten Abgabe geltend gemacht wird, wird die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren im Sinne des § 289 Abs. 2 BAO festgelegt. Eine darüber hinausgehende Einbeziehung von Abgaben in…
… 103 (2) BAO eine Zustellvollmacht - eingeschränkt auf ein bestimmtes Verfahren - nicht möglich ist." Gegen die unmittelbar an die Bf verfügte Zustellung des die antragskonforme Aussetzung des beschwerdeverfangenen Abgabenbetrages von der Einhebung verfügenden Bescheides vom 26.01.2015 mitsamt Buchungsmitteilung ist keine Reaktion des Rechtsanwalts erfolgt…
…nach dem materiellen Abgabenrecht zu beurteilen. Ob daher im Hinblick auf bestimmte Abgaben ein wirksames Organverhältnis besteht, ist nach Maßgabe des jeweiligen Einzelsteuergesetzes zu prüfen. Ist in diesen Einzelsteuergesetzen keine Organschaft vorgesehen, kommt es zu keiner Änderung in der Steuerschuldnerschaft (vgl. Stoll, BAO, 155). Abgaben…
…kann, auf wessen Rechnung bestimmte Zahlungen zu verrechnen sind. Rz 747: Eine Verrechnung iSd § 214 Abs. 7 BAO setzt voraus, dass aus dem Zahlungsbeleg ersichtlich ist, für wessen Rechnung die Zahlung erfolgt. Innerhalb der vom § 214 Abs. 7 BAO betroffenen Abgabenschuldigkeiten gelten die allgemeinen Verrechnungsgrundsätze…
…dieses Schreiben auf keine bestimmte Abgabe Bezug nehme. Der zu Punkt 2. erteilte Auftrag wurde damit begründet, dass aus dem bekämpften Bescheid weder erkennbar sei, in welcher Höhe die Bemessungsgrundlage von der selbst berechneten Bemessungsgrundlage und damit auch die festgesetzte Abgabe von der bisher entrichteten…
…anderer Zeitpunkt bestimmt wird; d) in den Fällen des § 200 mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde." § 209 Abs. 1 BAO lautet: "(1) Werden innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen …
…1 BAO, dass ua. Differenzbeträge an Einkommensteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für im Gesetz bestimmt umschriebene Zeiträume zu verzinsen sind, um eine verschuldensunabhängige, objektive Rechtsfolge handelt. Dass ein allfälliges…
…Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Nach dem Normzweck des § 205 BAO gleichen Anspruchszinsen die Zinsvorteile bzw. -nachteile aus, die für den Abgabepflichtigen dadurch entstehen, dass für eine bestimmte Abgabe der Abgabenanspruch immer zum…
…bzw. -nachteile aus, die für den Abgabepflichtigen dadurch entstehen, dass für eine bestimmte Abgabe der Abgabenanspruch immer zum selben Zeitpunkt - hier für die Einkommensteuer 2000 mit Ablauf des Jahres 2000 - entsteht, die Abgabenfestsetzung aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt. Dem Bw. ist ein Zinsvorteil dadurch entstanden…
…hinterlegen. Von der Hinterlegung ist gemäß § 17 Abs. 2 ZustG der Empfänger schriftlich zu verständigen. Die Verständigung ist in die für die Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung (Briefkasten, Hausbrieffach oder Briefeinwurf) einzulegen, an der Abgabestelle zurückzulassen oder, wenn dies nicht möglich ist, an der Eingangstüre (Wohnungs-, Haus-…
…2018 und 2019 bescheidmäßig festzusetzende Abgaben verkürzt hat. Strafbemessung: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen…
…Recht auf Festsetzung der Abgabe." § 208 Abs. 1 lit. a BAO lautet: "1) Die Verjährung beginnt a) in den Fällen des § 207 Abs. 2 mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, soweit nicht im Abs. 2 ein anderer Zeitpunkt bestimmt wird".…
…Abs. 2 FinStrG: Bei Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, ob die Verkürzung oder der Abgabenausfall endgültig oder nur vorübergehend hätte eintreten sollen. Im Übrigen gelten die …
…Recht auf Festsetzung der Abgabe." § 208 Abs. 1 lit. a BAO lautet: "(1) Die Verjährung beginnt a) in den Fällen des § 207 Abs. 2 mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, soweit nicht im Abs. 2 ein anderer Zeitpunkt bestimmt wird."…
…Haftungsbescheid berufen hat, ändert am Entstehen der Abgabenschuld ihm gegenüber durch Erlassung des Haftungsbescheides im Grunde des § 7 Abs. 1 BAO nichts. Im Sicherstellungsverfahren ist nicht zu prüfen, ob der Bw. zu Recht oder zu Unrecht zur Haftung für bestimmte Abgaben herangezogen wurde, weil die…
…des Bw., er habe die Abgabenerklärungen für das Veranlagungsjahr 2001 nicht fristgerecht erstellen können, weil sich die Unterlagen beim Finanzamt befunden hätten, geht insofern ins Leere, als der § 205 BAO nicht darauf abstellt, aus welchem Grund die Abgabenfestsetzung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt. Im Übrigen…
…einer Ausfallshaftung hat der Verwaltungsgerichthof weiters ausgesprochen, dass mit der Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe grundsätzlich auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit der Rahmen für die Abänderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren im Sinne des § 298 Abs…
…Gutschriftszinsen) die Zinsvor- bzw. nachteile ausgleichen, die dem Abgabepflichtigen dadurch entstehen, dass für eine bestimmte Abgabe (Einkommen- oder Körperschaftsteuer) der Abgabenanspruch stets zum selben Zeitpunkt entsteht, die Abgabenfestsetzung jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt. Da § 205 BAO nach Intention des Gesetzgebers somit einen Ausgleich für die…
…welchem Grund die Abgabenfestsetzung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt. Auch der Vorwurf des Bw., er hätte seitens des Finanzamtes darüber informiert werden müssen, dass er die Möglichkeit einer Anzahlung habe, führt ins Leere, da es nicht Aufgabe der Finanzverwaltung sein kann, einen Abgabepflichtigen über sämtliche…