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UFSW RV/3049-W/09Bestreitung des inländischen Wohnsitzes und der inländischen Ansässigkeit iZm dem Progressionsvorbehalt für befreite Auslands-Entsendungs-Einkünfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2010

…2007 und dem angefochtenen Einkommmensteuerbescheid 2008 vorgenommene - und mit der vorliegenden Berufungsentscheidung (BE) bestätigte - Besteuerung der ausländischen Kapitalerträge mit dem besonderen Steuersatz von 25% jedenfalls günstiger für den Bw ist als es eine Besteuerung nach dem allgemeinen Tarif wäre. Somit hat sich der Ansatz der…

UFSW RV/2333-W/09Höhe der auf ausländische Kapitalerträge entfallenden Einkommensteuer bei Bezug des Alleinverdienerabsetzbetrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2009

… 97 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 bei der Steuerfestsetzung den gewährten Alleinverdienerabsetzbetrag von jeweils 1.329,00 € (siehe oben), beschränkte allerdings - im Rahmen eines so genannten "Günstigkeitsvergleiches"- die festzusetzende Einkommensteuer der Höhe nach mit dem besonderen Steuersatz des § 37 Abs. 8 EStG 1988…

UFSW RV/0756-W/06Besteuerung von in Deutschland (lediglich) im Wege des Progressionsvorbehaltes berücksichtigten Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2006

…unterliegen, bezogen hat. Laut Abs 2 § 32b leg. cit. ergibt sich der besondere Steuersatz nach Absatz 1 daraus, wenn bei der Berechnung der Einkommensteuer das nach § 32a Abs 1 zu versteuernde Einkommen vermehrt oder vermindert wird. Im Falle des Abs 1 Nr. 2 "ausländische Einkünfte…

UFSG RV/0643-G/10Besteuerung ausländischer Kapitalerträge, wenn steuerpflichtige Person den Alleinverdienerabsetzbetrag vermittelt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2012

…schätzte das Finanzamt die Höhe der ausländischen Kapitaleinkünfte mit jeweils 7.000 Euro. Mit Bescheiden vom 26. Februar 2010 wurde daher Einkommensteuer in Höhe von 1.750 Euro (besonderer Steuersatz von 25% gemäß § 37 Abs. 8 EStG 1988) für jedes der beiden Jahre vorgeschrieben. Am…

UFSG RV/0020-G/11Alleinverdienerabsetzbetrag - Steht das Erfordernis der unbeschränkten Steuerpflicht des Ehepartners dem Gemeinschaftsrecht entgegen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2012

…als wenn der Bw. in Deutschland einzeln zur Einkommensteuer veranlagt worden wäre. Die Berechnung der deutschen Einkommensteuer fand dem vorgelegten Bescheid zufolge auch unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts (besonderer Steuersatz) statt. Ein solcher besonderer Steuersatz ist gemäß § 32b dEStG zum Beispiel dann anzuwenden, wenn ein Steuerpflichtiger…

UFSI RV/0031-I/02Besteuerung ausländischer Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Erträge aus ausländischen Investmentfonds)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2004

…Wirkung vom 1. März 2003 "inländische" und "ausländische" Kapitalerträge - sowohl im Bereich der Fondsveranlagung als auch im Bereich der Direktveranlagung - hinsichtlich des Steuertarifes (weitgehend) gleichgestellt: Soweit kein Kapitalertragsteuerabzug erfolgt, ist nun im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ein besonderer Steuersatz von 25 % anzuwenden (§ 37 Abs. 8 EStG…

UFSW RV/0011-W/05Besonderer Progressionsvorbehalt bei Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2005

…mit 1.496,58 € festsetzte, enthält folgende Begründung: "Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) - siehe Hinweise zur Berechnung - wurde von Ihren betrieblichen Einkünften ein Betrag von 7.651,07 € durch 142 Tage dividiert und mit 365 Tagen multipliziert. Mit diesem umgerechneten Jahresbetrag und…

UFSW RV/1258-W/051. Besonderer Progressionsvorbehalt bei Bezug von Arbeitslosengeld 2. Bezug von Krankengeld als Pflichtveranlagungstatbestand 3. Topfsonderausgaben 4. Selbstbehalt bei außergewöhnlicher Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2005

…da sie den Selbstbehalt in Höhe von 1.061,36 € nicht übersteigen. Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) - siehe Hinweise zur Berechnung - wurde von Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein Betrag von 11.176,17 € durch 101 Tage dividiert und mit 365 Tagen…

UFSW RV/0058-W/071. Krankheitskosten (Zahnbehandlungskosten) der Ehegattin als außergewöhnliche Belastung. 2. "Besonderer Progressionsvorbehalt" bei Bezug von Arbeitslosengeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2007

…konnten nicht berücksichtigt werden, da sie den Selbstbehalt in Höhe von 1.472,90 € nicht übersteigen. Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) - siehe Hinweise zur Berechnung - wurden zuerst Ihre steuerpflichtigen Einkünfte auf den Jahresbetrag umgerechnet, Sonderausgaben und andere Einkommensabzüge berücksichtigt und anhand der sich…

UFSW RV/0525-W/03Berechnung des Jahressechstels, Berechnung des Progressionsvorbehaltes bei Notstandshilfebezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2003

…Einkommensteuerbescheid vom 12. September 2001 wurde die Abgabenschuld für das streitgegenständliche Jahr wie folgt fest gesetzt und begründet: Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) wurde von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein Betrag von 11.562,83 € (159.108,00 S, Kennzahl 245 des…

UFSK RV/0381-K/06Besonderer Progressionsvorbehalt bei Bezug von Arbeitslosengeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2007

…2005 | 10.208,88 Weiters erhielt er noch Arbeitslosengeld: | in € | von - bis | | Arbeitsmarktservice | 01.01. bis 30.06.2005 | 6.579,35 Im Einkommensteuerbescheid für 2005 nahm das Finanzamt für die Ermittlung des Steuersatzes den Progressionsvorbehalt vor…

UFSS RV/0310-S/09Besonderer Progressionsvorbehalt bei Bezug von Arbeitslosengeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2009

…dass die Bw. der Meinung war, das Arbeitslosengeld werde bei der Ermittlung des Steuersatzes miteinbezogen. Tatsächlich ist aber laut Gesetz die zuvor geschilderte Hochrechnung der steuerpflichtigen Bezüge vorzunehmen. Dies führt natürlich im Einzelfall zu einem gänzlich anderen Ergebnis. Zur Verdeutlichung des Geschilderten wird in der…

UFSG RV/0338-G/07Besonderer Progressionsvorbehalt bei Arbeitslosenbezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2007

…31. Dezember Notstandshilfe (698,04 Euro für 36 Tage). Der in der Folge ergangene Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) führte zu einer Einkommensteuernachforderung von 196,42 Euro und wurde wie folgt begründet: "Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) wurden zuerst Ihre steuerpflichtigen Einkünfte auf den Jahresbetrag umgerechnet, Sonderausgaben…

UFSW RV/1913-W/06Besonderer Progressionsvorbehalt des § 3 Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2006

…April 2006 ergangene Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2003 enthielt folgende Begründung: "Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) - siehe Hinweise zur Berechnung - wurden zuerst Ihre steuerpflichtigen Einkünfte auf den Jahresbetrag umgerechnet, Sonderausgaben und andere Einkommensabzüge berücksichtigt und anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer…

UFSW RV/1280-W/05Besonderer Progressionsvorbehalt des § 3 Abs. 2 EStG 1988 beim Bezug von Arbeitslosengeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2007

…Bescheides führte das Finanzamt aus, dass bei der Ermittlung des Steuersatzes (Kontrollrechnung) - siehe Hinweise zur Berechnung - von seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ein Betrag von € 31.724,93 durch 360 Tage dividiert und mit 365 Tagen mutlipliziert worden sei. Mit diesem umgerechneten Jahresbetrag und…

UFSW RV/2182-W/07Besonderer Progressionsvorbehalt des § 3 Abs 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2007

…3 Abs. 2 EStG 1988 (besonderer Progressionsvorbehalt) die steuerpflichtigen Bezüge in Höhe von € 14.489,08 auf einen Jahresbetrag um und setze die Einkommensteuer - unter Abzug der Sonderausgaben in Höhe von € 507,75 - in Höhe von € 3.767,83 fest. Nach Abzug…

UFSW RV/0976-W/06Besonderer Progressionsvorbehalt des § 3 Abs. 2 EStG 1988 beim Bezug von steuerfreien Krankengeldern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2007

…2.753,06 € ergab, enthält folgende Begründung: "Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) - siehe Hinweise zur Berechnung - wurde von Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein Betrag von 18.475,86 € durch 236 Tage dividiert und mit 365 Tagen multipliziert. Mit diesem umgerechneten Jahresbetrag…

UFSG RV/0322-G/06Besonderer Progressionsvorbehalt bei Arbeitslosenbezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2006

…Folge ergangene Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagungsbescheid) führte zu einer Einkommensteuernachforderung von 523,49 Euro und wurde wie folgt begründet: "Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) wurde von Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein Betrag von 10.972,10 Euro durch 247 Tage dividiert und mit 365 Tagen…

UFSW RV/1357-W/05"Besonderer Progressionsvorbehalt" des § 3 Abs. 2 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2006

…September bis 31. Dezember 2004 bezogenen Einkünfte für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes auf einen Jahresbetrag umrechnete. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung bringt die Bw vor, sie habe im Jahr 2004 nur in den Monaten September bis Dezember gearbeitet und ansonsten nur Arbeitslosengeld…

UFSW RV/0721-W/05Besonderer Progressionsvorbehalt bei Bezug von Arbeitslosengeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2005

…der die Einkommensteuer mit 3.061,96 € festsetzte, enthält folgende Begründung: "Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) - siehe Hinweis zur Berechnung - wurde von Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein Betrag von 9.259,74 € durch 73 Tage dividiert und mit 365 Tagen multipliziert…