…Früchte, nicht aber dem Kapitalstamm zuzurechnen sein. Dies entspricht auch der deutschen Rechtslage, wonach zu den besonderen Entgelten und Vorteilen gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 1 dEStG gleichfalls nur Einkünfte zählen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für die Kapitalnutzung bzw. -überlassung sind, nicht jedoch solche…
…cit., die der zum Abzug Verpflichtete oder ein Dritter unmittelbar oder mittelbar neben Kapitalerträgen im Sinne der Abs. 2 und 3 gewährt (Abs. 4). Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung gehören zu diesen besonderen Entgelten oder Vorteilen auch die verdeckten Gewinnausschüttungen, wobei von einer…
…Einkünfte aus Kapitalvermögen unter anderem Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Gemäß Abs. 2 Z 1 des zitierten § gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch besondere Entgelte und Vorteile, die neben den im Abs. 1 bezeichneten…
…derartigen Entgelte und deshalb ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen hat. Die vom Bw geforderte Besteuerung mit 25% ist nach § 37 Abs. 8 EStG 1988 nur bei hier nicht vorliegenden Sondergewinnen iSd § 11 Abs. 1 (Verzinsung des Eigenkapitals letztmals bei der Veranlagung 2003) und besonderen…
…1 Nr. 1 und 2 sowie Bezügen, die nach § 8b Abs. 1 des KStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Acht bleiben". Im Kommentar Lademann wird unter § 43, Tz 82 ff. ausgeführt: Zu den abzugspflichtigen Erträgen gehören auch besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den…
…Mitgliedsbeiträge und verwende sie diese nur zur Erfüllung einer satzungsmäßigen Gemeinschaftsaufgabe, deren Erfüllung zwar der Gesamtheit der Mitglieder zugute komme, aber sich nicht als eine besondere Einzelleistung gegenüber einem einzelnen Mitglied darstelle, dann fehle die wechselseitige Abhängigkeit und würden die Mitgliedsbeiträge kein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt darstellen…
…selbständiger Arbeit sind weiters Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einer bestehenden oder früheren Beschäftigung (Tätigkeit) anzusehen sind. 3. Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, sowie die Vergütungen…
…eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung bei im Gesetz unter dieser Ziffer näher definierten Versicherungsleistungen. 7. Zuwendungen jeder Art von im Gesetz unter dieser Ziffer näher bezeichneten Privatstiftungen. Nach Abs. 2 der zitierten Gesetzesstelle "gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch": 1. Besondere Entgelte oder Vorteile …
…was nochmals die besondere Zuverlässigkeit unserer Mandantschaft bei Ermittlung der steuerpflichtigen Entgelte belegt. . . . Für die folglich zeitgerecht zu erklärenden Umsatzsteuervoranmeldungen hatten jedoch für das Wirtschaftsjahr 2004 die Erstellung der monatlichen Buchhaltung unter genauer Erfassung aller Aufwendungen und Erlöse zu erfolgen und selbstverständlich waren dazu - wie…
…Entgelt für Fremdarbeit. Im Fall von Arbeitslohn müsste die KAGes Lohnsteuer einbehalten, im Fall von Entgelt für Fremdarbeit würde der Empfänger Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen. Tatsächlich sei die KAGes aber nur eine aus steuerlich nicht relevanten Gründen zwischengeschaltete Clearingstelle zur effizienten Berechnung und Verteilung…
…1 Nr. 1 und 2 sowie Bezügen, die nach § 8b Abs. 1 des KStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Acht bleiben." Im Kommentar Lademann wird unter § 43, Tz 82 ff., ausgeführt: "Zu den abzugspflichtigen Erträgen gehören auch besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den…
…sind auch: 1. Besondere Entgelte oder Vorteile im Sinne des § 27 Abs. 2 Z 1, die der zum Abzug Verpflichtete oder ein Dritter unmittelbar oder mittelbar neben Kapitalerträgen im Sinne der Abs. 2 und 3 gewährt. Höhe und Einbehaltung wird in § 95 EStG 1988 geregelt…
…Abs 4 EStG 1988 sind auch kapitalertragsteuerpflichtig: - Besondere Entgelte oder Vorteile im Sinne des § 27 Abs 2 Z 1 EStG 1988, die der zum Abzug Verpflichtete oder ein Dritter unmittelbar oder mittelbar neben Kapitalerträgen im Sinne der Abs 2 und 3 gewährt (Z 1). - Unterschiedsbeträge…
…Abs. 11, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einer bestehenden oder früheren Beschäftigung (Tätigkeit) anzusehen sind." Nach ständiger Rechtsprechung ist dem Tatbestandsmerkmal "sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" das Verständnis beizulegen, dass nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die Voraussetzungen eines Dienstverhältnisses gegeben sein müssen. Dabei…
…Absatz 2 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch: 1. Besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den im Abs. 1 bezeichneten Einkünften oder an deren Stelle gewährt werden, zB Sachleistungen, Boni und zusätzliche Zinserträge aus Wertpapierkostgeschäften, weiters nominelle Mehrbeträge auf Grund einer Wertsicherung." Die Einkünfte…
…neuen Versicherungsvertrages. ... (2) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch: ... 1. Besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den im Abs. 1 bezeichneten Einkünften oder an deren Stelle gewährt werden, zB Sachleistungen, Boni und zusätzliche Zinserträge aus Wertpapierkostgeschäften, weiters nominelle Mehrbeträge auf Grund einer Wertsicherung. ... § 29…
…Kapitalertragsteuerpflichtig sind auch besondere Entgelte oder Vorteile im Sinne des § 27 Abs. 2 Z 1, die der zum Abzug Verpflichtete oder ein Dritter unmittelbar oder mittelbar neben Kapitalerträgen im Sinne der Abs. 2 und 3 gewährt. Hinsichtlich der Höhe und der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer normiert…
…Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes Einkünfte aus Kapitalvermögen. Gemäß § 27 Abs 2 Z 1 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den im Abs 1 bezeichneten Einkünften oder…
…Kosten von Veröffentlichungspflichten). Auch Entgelte für Leistungen die nicht näher quantifizierbare Vorteile aus der bloßen Konzernzugehörigkeit betreffen (Führen des Konzernnamens, wirtschaftlicher Rückhalt durch die Konzernzugehörigkeit, Machtvorteile, Kosten der Organisation, Planung und Steuerung des Gesamtkonzerns) haben ihre Wurzel in den Gesellschafts- bzw. Gesellschafterbeziehungen. Mangels betrieblicher Veranlassung…
…Absatz 2 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch: 1. Besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den im Abs. 1 bezeichneten Einkünften oder an deren Stelle gewährt werden, zB Sachleistungen, Boni und zusätzliche Zinserträge aus Wertpapierkostgeschäften, weiters nominelle Mehrbeträge auf Grund einer Wertsicherung." Die Einkünfte…