20.2.1.9 Besondere Entgelte und Vorteile Rz 6132: Besondere Entgelte und Vorteile sind Geldleistungen, die neben den in § 27 Abs. 2 EStG 1988 bezeichneten Einkünften oder an deren Stelle gewährt werden. Dazu zählen beispielsweise: Zahlung verjährter Zinsen. Darlehensabgeld (Damnum); das ist der Unterschiedsbetrag…
…Abs. 5 Z 1 EStG 1988 wurden die bis zum BBG 2011 in § 27 Abs. 2 EStG 1988 enthaltenen besonderen Entgelte und Vorteile übernommen. Überdies werden einige bis zum BBG 2011 lediglich in § 93 EStG 1988 explizit angesprochenen Kapitalerträge nun bereits in § 27 Abs. 5…
…Früchte, nicht aber dem Kapitalstamm zuzurechnen sein. Dies entspricht auch der deutschen Rechtslage, wonach zu den besonderen Entgelten und Vorteilen gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 1 dEStG gleichfalls nur Einkünfte zählen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für die Kapitalnutzung bzw. -überlassung sind, nicht jedoch solche…
…cit., die der zum Abzug Verpflichtete oder ein Dritter unmittelbar oder mittelbar neben Kapitalerträgen im Sinne der Abs. 2 und 3 gewährt (Abs. 4). Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung gehören zu diesen besonderen Entgelten oder Vorteilen auch die verdeckten Gewinnausschüttungen, wobei von einer…
…stehen. Mit der Investition in die ***2*** wurde neben der Gewinn- und Verlustbeteiligung und dem Anspruch auf Rückzahlung inkl. Abschichtungsgewinn aus dem Genussrecht ein Wertgutschein für ein "Managing-Hosting-Paket" als besonderer Vorteil gewährt. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen auch besondere Entgelte und Vorteile…
…Einkünfte aus Kapitalvermögen unter anderem Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Gemäß Abs. 2 Z 1 des zitierten § gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch besondere Entgelte und Vorteile, die neben den im Abs. 1 bezeichneten…
…derartigen Entgelte und deshalb ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen hat. Die vom Bw geforderte Besteuerung mit 25% ist nach § 37 Abs. 8 EStG 1988 nur bei hier nicht vorliegenden Sondergewinnen iSd § 11 Abs. 1 (Verzinsung des Eigenkapitals letztmals bei der Veranlagung 2003) und besonderen…
…geleistete Abfuhr auffallend gering erscheint und eine besondere Erinnerung keinen Erfolg hat. Der Begriff "Einnahmen" iSd § 15 EStG 1988 setzt ihren Zufluss voraus, der sich wirtschaftlich in einer Vermehrung des Vermögens des Steuerpflichtigen auswirkt. Die Einnahmen müssen in Geld oder geldwerten Vorteilen zufließen. Zugeflossen ist…
…sondern auch Entgelte für Arbeits- und Werkleistungen, die von Personen außerhalb eines echten Dienstvertrages erbracht werden (und daher gegebenenfalls Einkünfte aus selbständiger Arbeit darstellen), aber vergleichbar organisatorisch im Unternehmen eingegliedert sind. Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis sind folglich als Einkünfte aus…
…gemäß Steuererklärung" und begründete dies wie folgt: "Der BgA "Radweg A" wird derzeit ausgebaut und voraussichtlich in den nächsten Jahren abschnittsweise fertiggestellt. Die Einnahmen für den Radweg setzen sich aus einer Benützungsgebühr (über die Parkautomaten eingehoben) über Zuschüsse der Gemeinden und Entgelte aus der X…
…die Schweizer Versicherungsanstalt die Kriterien des § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 erfüllt, stellen Bezüge und Vorteile dieser Versicherungsgesellschaft grundsätzlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar. Die Besteuerung hat nach § 67 Abs. 8 lit. e EStG 1988 iVm § 124b Z 53 EStG 1988…
…1 Nr. 1 und 2 sowie Bezügen, die nach § 8b Abs. 1 des KStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Acht bleiben". Im Kommentar Lademann wird unter § 43, Tz 82 ff. ausgeführt: Zu den abzugspflichtigen Erträgen gehören auch besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den…
…Bezüge und Vorteile aus Betriebliche Vorsorgekassen (BV-Kassen) einschließlich der Bezüge und Vorteile im Rahmen der Selbständigenvorsorge nach dem 4. und 5. Teil des BMSVG. e) Insolvenz-Entgelt, das durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds ausgezahlt wird. 3. a) Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Besondere Steigerungsbeträge…
…einer Universitätsklinik) und erhält er daneben für die Behandlung von Patienten der Sonderklasse ein besonderes Entgelt (Sondergebühren) vom Träger der Krankenanstalt, so handelt es sich bei den Sondergebühren ebenfalls um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn die Krankenanstalt diese im eigenen Namen (und nicht im Namen…
…2) im Inland befindet. (4) Kapitalertragsteuerpflichtig sind auch: 1. Besondere Entgelte oder Vorteile im Sinne des § 27 Abs. 2 Z 1, die der zum Abzug Verpflichtete oder ein Dritter unmittelbar oder mittelbar neben Kapitalerträgen im Sinne der Abs. 2 und 3 gewährt. 2. Unterschiedsbeträge gemäß …
…2) im Inland befindet. (4) Kapitalertragsteuerpflichtig sind auch: 1. Besondere Entgelte oder Vorteile im Sinne des § 27 Abs. 2 Z 1, die der zum Abzug Verpflichtete oder ein Dritter unmittelbar oder mittelbar neben Kapitalerträgen im Sinne der Abs. 2 und 3 gewährt. 2. Unterschiedsbeträge gemäß …
…zu bereichern, und solcherart Vorteile erzielt, liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor (vgl. z.B. VwGH 26.1.1999, 94/14/0001; VwGH 26.11.2002, 99/15/0154). Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen nicht nur die im Dienstvertrag vereinbarten Entgelte, sondern auch…
…Mitgliedsbeiträge und verwende sie diese nur zur Erfüllung einer satzungsmäßigen Gemeinschaftsaufgabe, deren Erfüllung zwar der Gesamtheit der Mitglieder zugute komme, aber sich nicht als eine besondere Einzelleistung gegenüber einem einzelnen Mitglied darstelle, dann fehle die wechselseitige Abhängigkeit und würden die Mitgliedsbeiträge kein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt darstellen…
…sind auch: 1. Besondere Entgelte oder Vorteile im Sinne des § 27 Abs. 2 Z 1, die der zum Abzug Verpflichtete oder ein Dritter unmittelbar oder mittelbar, neben Kapitalerträgen im Sinne der Abs. 2 und 3 gewährt." Höhe und Einbehaltung der Kapitalertragsteuer wird in § 95 Abs…
…selbständiger Arbeit sind weiters Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einer bestehenden oder früheren Beschäftigung (Tätigkeit) anzusehen sind. 3. Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, sowie die Vergütungen…