…bestimmt, dass in den Fällen, in denen sich die Besteuerung gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 auf das dort angeführte Vermögen beschränkt, der Steuerfreibetrag 110,00 € beträgt. Für inländisches Grundvermögen ist gemäß § 19 Abs. 2 ErbStG für die Besteuerung das Dreifache des Einheitswertes maßgebend…
…Todes noch der Erwerber zur Zeit des Eintritts der Steuerpflicht (Todeszeitpunkt der Erblasserin) Inländer, so tritt nach § 6 Abs 1 Z 2 ErbStG die beschränkte Steuerpflicht nur für den Anteil der hier taxativ aufgezählten Vermögenschaften ein (vgl VwGH vom 20. April 1989, 88/16/0045)…
…Für beschränkt der Steuer unterliegende Vermögensanfälle ist für Personen aller Steuerklassen einheitlich, also ohne Unterschied des Verwandtschaftsverhältnisses, nur der im Abs. 2 des § 14 ErbStG festgelegte Freibetrag anzuwenden. Die Differenzierung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Es ist gerechtfertigt, bei beschränkter Erbschaftssteuerpflicht einen…
…Für beschränkt der Steuer unterliegende Vermögensanfälle ist für Personen aller Steuerklassen einheitlich, also ohne Unterschied des Verwandtschaftsverhältnisses, nur der im Abs. 2 des § 14 ErbStG festgelegte Freibetrag anzuwenden. Die Differenzierung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Es ist gerechtfertigt, bei beschränkter Erbschaftssteuerpflicht einen…
…ergab das Vorhalteverfahren -nicht vermietet ist. Strittig ist, ob die Erblasserin oder die Erbin im Inland einen Wohnsitz hatten und diesfalls der unbeschränkten österreichischen Erbschaftssteuerpflicht unterliegen. Im Berufungsverfahren brachte die Bw vor, dass ihre Mutter keine Inländerin sei, sie zwar als Zweitwohnsitz in Österreich gemeldet…
…Die Differenzierung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Es ist gerechtfertigt, bei beschränkter Erbschaftssteuerpflicht einen geringeren Steuerfreibetrag als bei unbeschränkter Steuerpflicht vorzusehen (vgl. Fellner, Kommentar zum Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, Band III B, 10. Auflage zu § 14 ErbStG). Bei beschränkter Steuerpflicht ist die Abzugsfähigkeit…
…Die Differenzierung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Es ist gerechtfertigt, bei beschränkter Erbschaftssteuerpflicht einen geringeren Steuerfreibetrag als bei unbeschränkter Steuerpflicht vorzusehen (vgl. Fellner, Kommentar zum Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, Band III B, 10. Auflage zu § 14 ErbStG). Bei beschränkter Steuerpflicht ist die Abzugsfähigkeit…
…In die Ermittlung der Bemessungsgrundlage wurden u.a. neben dem inländischen Grundstück auch der Wert eines ausländischen Grundstückes im Betrag von 87.094 € einbezogen. Begründet wurde der Ansatz des ausländischen Grundstückes damit, da unbeschränkte Erbschaftssteuerpflicht nach § 6 (2) ErbStG vorliege und in Italien keine…
…Geld hätte verfügen können. Da völliges Vertrauen in den anderen Elternteil hinsichtlich der Versorgung, erforderlichen Pflege und Obsorge des Sohnes bestand, sollte die Verfügbarkeit des anderen Elternteiles über die Versicherungssumme nicht beschränkt werden. Vermutlich hätte die Einsetzung ihres Sohnes als Begünstigten, bei Eintreten des Versicherungsfalles…
…die Erbschaftssteuer im Betrage von € 648,97 vorgeschrieben, wobei die in Rede stehenden Forderungen bei der Berechnung des erbschaftssteuerpflichtigen Erwerbes nicht in Abzug gebracht wurden. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung machte die Bw. Kosten des Erbenmachthabers in der anteiligen Höhe von € 1…
…die Erbschaftssteuer im Betrage von € 648,97 vorgeschrieben, wobei die in Rede stehenden Forderungen bei der Berechnung des erbschaftssteuerpflichtigen Erwerbes nicht in Abzug gebracht wurden. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung machte die Bw. Kosten des Erbenmachthabers in der anteiligen Höhe von € 1…
…vom 30.5.2005. In diesem setzte sie ihre Mutter zur Alleinerbin ihres gesamten Vermögens ein und beschränkte ihren Ehegatten auf den gesetzlichen Pflichtteil. In einem Nachtrag zu diesem Testament vom 26.9.2005 bestimmte die Erblasserin: "Ich enterbe meinen Ehegatten ......, da er seine eheliche…
…Anmerkung: O) verstarb mit Hinterlassung eines Testamentes vom 15.6.1990, in welchem er seine Tochter C zur Universalerbin seines gesamten, wo immer befindlichen Vermögens einsetzte und seine übrigen Noterben auf den gesetzlichen Pflichtteil beschränkte. Er beschwerte die Erbin jedoch mit der Auflage, seiner Gattin…
…Erblasser genannt - unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. In dieser setzte er seine Gattin - in der Folge Erbin genannt - zur Universalerbin ein. Die gemeinsamen Söhne - H.u.R. - waren auf den gesetzlichen Pflichtteil beschränkt. R.Z. - in der Folge Bw. genannt - machte im Verlassenschaftsverfahren nach dem…
…verstorbenen Frau M. Die Verstorbene hat gemeinsam mit dem nunmehrigen Witwer am 27.6.1986 ein Testament errichtet, in Welchem diese sich gegenseitig zu Erben eingesetzt und die Kinder auf den Pflichtteil beschränkt haben. Der Berufungswerber hat sich seines testamentarischen Erbrechtes entschlagen, jedoch unter Vorbehalt…
…seine Ehefrau E.L. zur Universalerbin eingesetzt. Seine Kinder waren somit auf den gesetzlichen Pflichtteil beschränkt. Der Berufungswerber (Bw.) hat als pflichtteilsberechtigter Sohn des Erblassers seinen Pflichtteil weder ausgeschlagen noch dezidiert angenommen bzw. geltend gemacht. Nach den im Verlassenschaftsakt des Bezirksgerichtes D. erliegenden diversen Schreiben…
…letztwilligen Verfügungen zukommenden Vermögenswerte hinaus irgendwelche Forderungen gegen den Nachlass oder einen Erben stellen (zB aus dem Titel ihres Pflichtteilsrechtes) oder die Schätzung und Inventarisierung meines Nachlassvermögens beantragen, beschränke ich sie auf ihren gesetzlichen Pflichtteil, in den sie sich alle anrechenbaren Vorempfänge anrechnen lassen muss…
…Es sei daher in diesem Fall § 5 Abs. 1 ErbStG anzuwenden und bestehe hinsichtlich der Zuwendung an die Stadt N keine Erbschaftsteuerpflicht. Sollte sich die Erbschaftsteuerbefreiung nicht bereits aus dem ErbStG ergeben, werde der Antrag gestellt eine Steuerbefreiung gemäß § 48 BAO wegen Gegenseitigkeit zu erlassen…
…Satz oder Abs. 2 erster bis dritter Satz EStG 1988 idF BGBl. Nr. 12/1993 enthält, erbschaftssteuerpflichtig und nicht von der Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG erfasst. In dem gegen diese Erledigung eingebrachten Vorlageantrag wurde ausgeführt: "Die erblasserische G.F., verstorben am…
…dessen letztwilligen Verfügungen die Witwe SM zur Alleinerbin bestimmt und sind die drei Kinder - di. die mj. Tochter JM und die zwei Söhne aus erster Ehe BM und KM (= Bw) - auf den Pflichtteil beschränkt worden. Daneben wurde noch ein Liegenschaftslegat an Frau J. So…