…sind, dass der Erblasser offenbar - aufgrund des dortigen "Haupt"wohnsitzes auch der Ehegattin - persönliche Beziehungen vorwiegend zum Wohnsitz im Inland sowie vorwiegend wirtschaftliche bzw. berufliche Beziehungen zum Wohnsitz in Deutschland hatte und nach obiger Judikatur in einem derartigen Zweifelsfall den persönlichen Beziehungen Vorrang einzuräumen ist…
…steuerliche Berücksichtigung mit der Begründung, bei den gegenständlich beanspruchten Kosten würde es sich um Kurse, deren Lehrinhalt sich um die Verbesserung der Lebensqualität des Menschen drehen würde (zB Förderung der privaten und beruflichen Beziehungsfähigkeit und der kommunikativen, sozialen und emotionalen Kompetenz, die Erforschung der Welt…
…und dem § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 (siehe oben). Dies bedeutet aber, dass berufliche beziehungsweise betrieblichen Aus-, Fortbildung und Umschulung in Hinblick auf die der privaten Lebensführung zuzuordnende Wissensvermittlung, welche auf Persönlichkeitsbildung abzielt, abgegrenzt werden muss. Oder anders ausgedrückt dürfen gemäß § 20 Abs…
…berufliches Coaching verrechnet wurden. Genaue Informationen, was der genaue Inhalt dieser Coachingstunden gewesen ist, kann nicht nachvollzogen werden. Obwohl die Berufungswerberin unzweifelhaft mehrmals aufgefordert wurde, den Inhalt dieser Stunden darzulegen, ist dies bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geschehen: Der einzige Hinweis auf die berufliche Beziehung…
…und einzigartige Kommunikation (Führung / Vertrieb / Partnerschaft / Coaching / Therapie / Freundschaft) - Wege zum Selbstmanagement und zur Selbstverwirklichung (zielorientiert denken & handeln / Selbstwert / State Control) - Interaktive Lebensführung / Teamkommunikation (Beziehungsgestaltung / Teamorganisation / Führungskompetenz) - Einzigartige Veränderungswerkzeuge für Therapie und Coaching Aus diesen Kernkompetenzen ergeben sich unzählige Einsatzmöglichkeiten im beruflichen und privaten Leben…
…Beschäftigungsort erreichen. Zu P besteht die enge persönliche Beziehung der Bw zum Ehepartner und zu Wien bestehen die enge zeitlich überwiegende berufliche Beziehung und allfällige gesellschaftliche Beziehungen wie in einem Verein. Das Beibehalten jedes weiteren Wohnsitzes ist steuerlich damit in die Privatsphäre verwiesen. Dies ist…
…Lehrstoffübersicht (ab 2004/2005 und ab 2005/06) betreffend sein Lehrfach "Religion" sowie die Missio Canonici als Berechtigungsnachweis zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes. Bei den in den übermittelten Lehrstoffübersichten angeführten Themen handelt es sich beispielsweise um Themen wie "Neue private und berufliche Beziehungen und Rollenerwartungen…
…meinem damaligen Arbeitgeber, der die Kriterien für die berufliche Notwendigkeit beziehungsweise Einstellungsvoraussetzung in letzter Konsequenz de facto festlegt, die berufliche Notwendigkeit in Hinblick auf die Ausbildung zum NLP-Practitioner bejaht. Die seitens des Finanzamtes gegebene Begründung: "Es liegt somit keine berufsspezifische Wissensvermittlung vor, sondern es…
…die betriebliche beziehungsweise berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen beziehungsweise beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung (s VwGH 27.6.00, 2000/14/0096, 0097 mwN; 14.12.06, 2002/14/0012). Für die berufliche Notwendigkeit…
… 90 ff ABGB beziehungsweise §§ 8 f EPG, die in Ausnahmefällen auch bei getrennten Wohnsitzen weiter bestehen kann (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG 11. EL § 33 Anm. 51). So steht der Umstand einer - auch längeren beruflich notwendigen Abwesenheit eines (Ehe)Partners der Annahme…
…berücksichtigen."). Nichts ändert die Regelung des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 jedoch an der notwendigen Abgrenzung der beruflichen beziehungsweise betrieblichen Aus- oder Fortbildung zur der privaten Lebensführung zuzuordnenden Wissensvermittlung, welche auf Persönlichkeitsbildung abzielt. Oder anders ausgedrückt dürfen gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988…
…ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen."). Nichts ändert diese Regelung des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 jedoch an der notwendigen Abgrenzung der beruflichen beziehungsweise betrieblichen Aus- oder Fortbildung…
…leistungs- und wachstumsfördernder zwischenmenschlicher Beziehungen zu begleiten. Die Fähigkeit Konfliktprozesse im Unternehmen, egal ob zwischen den Mitarbeitern oder im Verhältnis zur Geschäftsleitung, einer Lösung zuzuführen, sei eine notwendige Voraussetzung für die Position des Berufungswerbers als Personalverantwortlicher. Er habe dadurch seine beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse verbessert…
…innere Ruhe bewahren und volle Leistungsfähigkeit entfalten. Als Zielgruppe wird angegeben: Der NLP-Resonanz-Practitioner dient sowohl zur privaten als auch beruflichen Weiterbildung. Der Practitioner ist das Basismodul für weiterführende Resonanz-Fachausbildungen. Viele Paare nutzen den Practitioner zur Weiterentwicklung ihrer Beziehung. Daraus ist deutlich ersichtlich…
…mit der Erzielung von Einkünften gesehen, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche beziehungsweise berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen beziehungsweise beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung (vergleiche VwGH 28.10,1998, 93/14/0195…
…mit der Erzielung von Einkünften gesehen, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche beziehungsweise berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen beziehungsweise beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung (vergleiche VwGH 28.10.1998, 93/14/0195…
…der Erzielung von Einkünften gesehen, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche beziehungsweise berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit biete in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen beziehungsweise beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung (vergleiche die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Oktober 1998…
…2000/14/0096, ausgesprochen, dass die Notwendigkeit in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen beziehungsweise beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung biete. Gleichzeitig verweise der Verwaltungsgerichtshof in dieser Entscheidung auf entsprechende Vorerkenntnisse. Im Fall der Berufungswerberin seien die Seminare zum Erlangen der Gewerbeberichtung notwendig…
…wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche beziehungsweise berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit biete in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen beziehungsweise beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung (vergleiche VwGH 28.10.1998, 93/14/0195,95/14/0044,95/14/0045…
…der ARGE für Sozialpädagogik absolviert habe, mindestens 50 Stunden Einzel- beziehungsweise Gruppenselbsterfahrung, was sie in der Berufung als Seminar Persönlichkeitsentwicklung angeführt habe und 480 Stunden Praktikum in einer psychosozialen Einrichtung. Dieser Lehrgang sei für die Berufungswerberin beruflich von großer Bedeutung, da sie als Lehrerin im…