…dass es sich bei den streitgegenständlichen Fahrten von Wien (dem Wohnort) nach W. um Fahrten zum Training für berufsbedingte Pflichtveranstaltungen (z.B. "Apropos Pferd") gehandelt habe, und zwar an Samstagen oder Sonntagen. Damit steht zunächst fest, dass es sich um beruflich veranlasste Fahrten gehandelt hat…
…dem Verkehrsabsetzbetrag und den Pauschbeträgen nach lit. b und c sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Letztlich bestimmt § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988, dass Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten sind. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe…
…dem Verkehrsabsetzbetrag und den Pauschbeträgen nach lit. b und c sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Letztlich bestimmt § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988, dass Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten sind. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe…
…oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Werbungskosten sind. Nach § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 sind Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4…
…Fehlverhalten, das nicht durch die berufliche Tätigkeit veranlasst ist. Dieses Fehlverhalten tritt aber nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes als ungewollte Verhaltenskomponente gegenüber dem angestrebten beruflichen Zweck dann in den Hintergrund, wenn der Verkehrsunfall nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten des Lenkers verursacht wurde (vgl. VwGH…
…Berufungswerbers im Rahmen seines Gesamtbezuges ausbezahlt. Strittig ist, ob die vom Berufungswerber zum Nachweis seiner Fahrtkosten eingereichten Aufzeichnungen als ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch angesehen werden können. Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten abzusetzen, wobei bei KFZ-Kosten eine Veranschlagung mit dem amtlichen…
…auf den Bw. in den Jahren 2005 bis einschließlich 2007 ein ausschließlich privat verwendeter VW-Bus mit dem amtlichen Kennzeichen "YY" zugelassen. Fahrtkostenersätze werden dem Bw. von seinem Arbeitgeber nicht gewährt. Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 16 Abs. 1 EStG 1988…
…1 EStG 1988 sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Werbungskosten. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Fahrtkosten anlässlich einer ausschließlich beruflich veranlassten Fortbewegung des Arbeitnehmers, stellen keine spezifischen Reisekosten im Sinne des § 16 Abs…
… 184 BAO für private Fahrten ausgeschieden Die Rechtsgrundlagen stellen sich wie folgt dar: Nach § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Werbungskosten. Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise - stets in ihrer tatsächlichen…
…Streitzeitraum zugelassenen Fahrzeuge (laut Auskunft des Bundesministeriums für Inneres bis 7.12.2009 einen PKW der Marke Opel Corsa und ab da einen der Marke Ford Focus) und legte täglich rund 45 km beruflich zurück. Es wird daher davon ausgegangen, dass ihm an Fahrtkosten insgesamt…
… 4. (1) Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, dann ist ein Sachbezug von 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal 510 Euro (S 7…
…Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise - stets in ihrer tatsächlichen Höhe gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten anzusetzen, wobei eine Schätzung mit dem amtlichen Kilometergeld in vielen Fällen zu einem zutreffenden Ergebnis führt. Für die Berücksichtigung von Fahrtkosten als Werbungskosten…
…Differenz-Km-Geld: Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise - stets in ihrer tatsächlichen Höhe gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten anzusetzen. Der Anspruch auf Fahrtkosten besteht grundsätzlich unabhängig vom Anspruch auf Tagesgelder. Daher stehen Fahrtkosten auch bei Begründung eines weiteren…
…§ 16 Abs. 1 EStG 1988 die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise - stets in ihrer tatsächlichen Höhe gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten anzusetzen, wobei eine Schätzung mit dem amtlichen…
…dass jede beruflich veranlasste Fahrt Werbungskosten verursache, weil diesbezügliche Aufwendungen unzweifelhaft zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit dienten. Es sei zwar richtig, dass Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte zwingend mit dem Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerpauschale abgedeckt seien und zusätzliche Aufwendungen hier…
…Abs. 1 Z 6 EStG 1988 für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie mit dem Ziel unternommen werden, die Arbeitsstätte aufzusuchen bzw. von dieser in die Wohnung zurückzukehren. Diese Aufwendungen sind zwar beruflich veranlasst und stellen grundsätzlich Werbungskosten dar, sind…
…habe keinerlei Aufzeichnungen über beruflich veranlasste Fahrten (mit dem Kfz seiner Ehegattin) geführt. Deshalb sei von der Buchhalterin bei Erstellung der Jahresabschlüsse eine als Fahrtenbuch bezeichnete Excel-Datei erstellt worden. Darin sei, zum Beispiel für den Monat März 2005, täglich die Fahrtstrecke vom Wohnort des…
…getroffen habe, weil eine weitere Einkünfteerzielung in seinem ursprünglichen Beruf (Lehrlingsausbilder) gefährdet gewesen wäre bzw. die Verdienstmöglichkeiten durch die Umschulung verbessert würden. Über die Berufung wurde erwogen: Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise - stets in ihrer tatsächlichen Höhe gemäß § 16 Abs. 1…
…863,40 € für (einzeln aufgelistete) Fahrten innerhalb des Dienstortes X. Im Bescheid betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 ließ das Finanzamt diese Reisekosten nicht zum Abzug zu; dies mit der Begründung, die beantragten Ausgaben für beruflich veranlasste Fahrten seien um steuerfreie Bezüge von 6.262,12…
…ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, dann ist ein Sachbezug von 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges, maximal 600 € monatlich, anzusetzen. Absatz 2: Beträgt die monatliche Fahrtstrecke für Fahrten im Sinn des Abs…