…ihm die Veräußerung seiner Ordination trotz intensiver Bemühungen noch nicht gelungen sei. Ergänzend führte er aus, dass die Ordination hypothekarisch belastet sei und kein weiteres belastungsfähiges Vermögen vorhanden sei. Eine Kreditaufnahme sei somit nahezu ausgeschlossen, die Beschaffung einer Bankgarantie unrealistisch. Eine Gefährdung der Abgabeneinbringung sei…
…werde. Soweit die Behörde das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens einfach annehme, sei festzuhalten, dass der Veräußerungserlös seiner Eigentumswohnungen zur Deckung des dringenden Wohnungsbedürfnisses für seine Familie und ihn diene "(Hauskauf)", und insofern belastungsfähiges Vermögen gar nicht vorliege. Darüber…
…EZ xx) sowie Alleineigentümerin einer Eigentumswohnung in D (GB YY D , EZ yy) ist. Da somit veräußerungs- oder belastungsfähiges Vermögen vorhanden ist, kann auch deshalb nicht vom Vorliegen einer erheblichen Härte iSd § 212 BAO ausgegangen werden. Mangels Fehlen einer der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Bewilligung…
…sondern auch zu prüfen, ob verwertbare Betriebsmittel oder sonstiges veräußerbares oder belastungsfähiges Vermögen vorhanden ist, welches zur Entrichtung der Abgaben in zumutbarer Weise herangezogen werden kann; lediglich die Verschleuderung vorhandenen Vermögens darf dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht verlangt werden. Die Berufungswerberin wurde dazu…
…über ausreichende liquide Mittel bzw. veräußerbares oder belastungsfähiges Vermögen verfügt, weshalb nicht zweifelsfrei vom Vorliegen der erheblichen Härte ausgegangen werden konnte. Aber auch im Falle des Zutreffens dieser Voraussetzung für die Bewilligung von Zahlungserleichterungsansuchen kann die wirtschaftliche Notlage als Begründung für einen Antrag auf Zahlungserleichterungen…
…über ausreichende liquide Mittel bzw. veräußerbares oder belastungsfähiges Vermögen verfügt, weshalb nicht zweifelsfrei vom Vorliegen der erheblichen Härte ausgegangen werden konnte. Aber auch im Falle des Zutreffens dieser Voraussetzung für die Bewilligung von Zahlungserleichterungsansuchen kann die wirtschaftliche Notlage als Begründung für einen Antrag auf Zahlungserleichterungen…
…oder die Abstattung mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten (so insbesondere einer Vermögensverschleuderung) verbunden wäre. Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit liege somit in der Existenzgefährdung. Diese sei zwar vorgebracht worden, könne aber auf Grund der Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse (vorhandenes und unter Umständen belastungsfähiges Grundvermögen) nicht vorliegen…
…ergibt sich aus meiner persönlichen wirtschaftlichen Situation, bedauerlicher Weise verfüge ich über keinerlei belastungsfähiges Grundvermögen mehr, dies kann das Bezirksgericht F anhand eines nicht einbringbaren Exekutionstitels bestätigen. einen aktuellen Grundbuchsauszug sowie eine persönliche Vermögensaufstellung kann ich Ihnen gerne nachreichen. Ich habe in meinem Nachsichtansuchen versucht…
…1 BAO anzusehen. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Eine Verschleuderung des Vermögens darf nicht verlangt werden. Eine erhebliche Härte liegt vor, wenn durch die Abgabenentrichtung der Lebensunterhalt des Abgabepflichtigen oder der…
…1 BAO anzusehen. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Eine Verschleuderung des Vermögens darf nicht verlangt werden. Eine erhebliche Härte liegt vor, wenn durch die Abgabenentrichtung der Lebensunterhalt des Abgabepflichtigen oder der…
…1 BAO anzusehen. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Eine Verschleuderung des Vermögens darf nicht verlangt werden. Eine erhebliche Härte liegt vor, wenn durch die Abgabenentrichtung der Lebensunterhalt des Abgabepflichtigen oder der…
…kann das Vorhandensein flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens zu einer Verneinung der erheblichen Härte führen (RAE Rz 224). Es sei aber bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das Vorhandensein von Vermögen nicht zwingend zu einer Negierung einer erheblichen Härte führen…
…wirtschaftlichen Notlage oder einer finanziellen Bedrängnis vor. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur von veräußerbarem oder belastungsfähigem Vermögen könne zu einer Verneinung einer erheblichen Härte führen. Das Vorliegen einer erheblichen Härte sei im Wesentlichen damit begründet worden, dass derzeit keine ausreichenden Mittel zur…
…über Liegenschaftsvermögen. Das Vorhandensein von veräußerbaren und belastungsfähigen Vermögen führe aber zu einer Verneinung der erheblichen Härte. Da es somit an den tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung fehle, bliebe für eine Ermessensentscheidung kein Raum und das Ratenansuchen sei zwingend abzuweisen gewesen. Mit dem…
…Notlage oder einer finanziellen Bedrängnis vor. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur von veräußerbarem oder belastungsfähigem Vermögen kann zu einer Verneinung einer erheblichen Härte führen. Die Berufungswerberin wies in ihrer Eingabe vom 20.9.2005 darauf hin, dass ihr seit Juli 2005 zusätzliche…
…bedeuten würde, weil zur Zeit die notwendigen Barmittel nicht vorhanden seien, weshalb eine zusätzliche Aufnahme von Fremdkapital erforderlich wäre. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder von veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögen könne zur Verneinung einer erheblichen Härte führen. Eine Vermögensverschleuderung könne nicht verlangt werden. Aus den…
…über Immobilienbesitz . Das Vorhandensein von veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögen (Immobilienbesitz) führe bereits zu einer Negierung der erheblichen Härte. Ein Eingehen auf die Gefährdung der Einbringlichkeit sei somit nicht mehr erforderlich und das Ratenansuchen sei aus Rechtsgründen zwingend abzuweisen. Im fristgerecht elektronisch eingebrachten Vorlageantrag wurde ergänzend…
…über Immobilienbesitz . Das Vorhandensein von veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögen (Immobilienbesitz) führe bereits zu einer Negierung der erheblichen Härte. Ein Eingehen auf die Gefährdung der Einbringlichkeit sei somit nicht mehr erforderlich und das Ratenansuchen sei aus Rechtsgründen zwingend abzuweisen. Im fristgerecht elektronisch eingebrachten Vorlageantrag wurde ergänzend…
…der Einkommenslage des Bf. die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgabenschuld ein finanzielles Bedrängnis für den Abgabenpflichtigen darstellen würde. Es sei jedoch auch das Vorhandensein von veräußerbarem oder belastungsfähigem Vermögen nicht auszuschließen. Eine Vermögenslosigkeit sei vom Bf. nicht nachgewiesen worden. Selbst wenn eine…
…05.04.1957, 0975/55) oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Dieses Ergebnis werde selbst dann vertreten, wenn Zinsverluste zu endgültigen Vermögenseinbußen führten. Eine Verschleuderung des Vermögens dürfe nicht verlangt werden (VwGH 18.06.1993, 91/17…