…5.4.1957, 0975/55) oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Dieses Ergebnis wird selbst dann vertreten, wenn Zinsverluste zu endgültigen Vermögenseinbußen führen. Eine Verschleuderung des Vermögens darf nicht verlangt werden (VwGH 18.6.1993, 91/17…
…gegeben: 3.1. Es liegt eine "erhebliche Härte" vor, weil eine wirtschaftliche Notlage der Antragstellerin damit einherginge: Es sind weder ausreichend flüssige Mittel noch veräußerbares oder belastungsfähiges Vermögen vorhanden. Grundsätzlich genügt zwar der Umstand, dass ein Nachsichtsansuchen gestellt und noch unerledigt ist, nicht für eine…
…ihm die Veräußerung seiner Ordination trotz intensiver Bemühungen noch nicht gelungen sei. Ergänzend führte er aus, dass die Ordination hypothekarisch belastet sei und kein weiteres belastungsfähiges Vermögen vorhanden sei. Eine Kreditaufnahme sei somit nahezu ausgeschlossen, die Beschaffung einer Bankgarantie unrealistisch. Eine Gefährdung der Abgabeneinbringung sei…
…die Liegenschaft einen Verkehrswert in Höhe von € 1.972.755,35 aufweisen würde. Somit sei laut Angaben des Antragstellers belastungsfähiges Vermögen vorhanden und es könne daher nicht von einer erheblichen Härte im Sinne des § 212 BAO ausgegangen werden. Zum anderen würden die antragsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten…
…werde. Soweit die Behörde das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens einfach annehme, sei festzuhalten, dass der Veräußerungserlös seiner Eigentumswohnungen zur Deckung des dringenden Wohnungsbedürfnisses für seine Familie und ihn diene "(Hauskauf)", und insofern belastungsfähiges Vermögen gar nicht vorliege. Darüber…
…EZ xx) sowie Alleineigentümerin einer Eigentumswohnung in D (GB YY D , EZ yy) ist. Da somit veräußerungs- oder belastungsfähiges Vermögen vorhanden ist, kann auch deshalb nicht vom Vorliegen einer erheblichen Härte iSd § 212 BAO ausgegangen werden. Mangels Fehlen einer der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Bewilligung…
…sondern auch zu prüfen, ob verwertbare Betriebsmittel oder sonstiges veräußerbares oder belastungsfähiges Vermögen vorhanden ist, welches zur Entrichtung der Abgaben in zumutbarer Weise herangezogen werden kann; lediglich die Verschleuderung vorhandenen Vermögens darf dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht verlangt werden. Die Berufungswerberin wurde dazu…
…den für die Bestreitung des Lebensunterhalts notwendigen Einkunftsquellen veräußerbares oder belastungsfähiges Vermögen, kann dies im Einzelfall zur Verneinung einer erheblichen Härte führen. Auch endgültige Zinsverluste reichen hierbei alleine für die Begründung einer erheblichen Härte nicht aus, jedoch darf keine Verschleuderung von Vermögen verlangt werden (Stoll…
…€ 1,4 Mio ausweist. Demgegenüber betragen die beschwerdegegenständlichen Abgabenverbindlichkeiten lediglich € 278.416,71. Da die Beschwerdeführerin sowohl über ausreichende finanziellen Mittel verfügt, belastungsfähiges Vermögen in einem Ausmaß vorliegt, das die Abgabenforderung mehrfach übersteigt, einen Anspruch auf einen Teil des Bilanzgewinns der CD GmbH…
…der Bf. eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, wonach die Bf. über kein veräußerbares und belastungsfähiges Vermögen verfügt und ein Liquiditätsstatus vom 1.8.2012 beigebracht worden sei. Die Bf. verfügte zum Zeitpunkt 1.8.2012 nur über ein Kontoguthaben in Höhe von ca. 8.930…
…über ausreichende liquide Mittel bzw. veräußerbares oder belastungsfähiges Vermögen verfügt, weshalb nicht zweifelsfrei vom Vorliegen der erheblichen Härte ausgegangen werden konnte. Aber auch im Falle des Zutreffens dieser Voraussetzung für die Bewilligung von Zahlungserleichterungsansuchen kann die wirtschaftliche Notlage als Begründung für einen Antrag auf Zahlungserleichterungen…
…über ausreichende liquide Mittel bzw. veräußerbares oder belastungsfähiges Vermögen verfügt, weshalb nicht zweifelsfrei vom Vorliegen der erheblichen Härte ausgegangen werden konnte. Aber auch im Falle des Zutreffens dieser Voraussetzung für die Bewilligung von Zahlungserleichterungsansuchen kann die wirtschaftliche Notlage als Begründung für einen Antrag auf Zahlungserleichterungen…
…oder die Abstattung mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten (so insbesondere einer Vermögensverschleuderung) verbunden wäre. Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit liege somit in der Existenzgefährdung. Diese sei zwar vorgebracht worden, könne aber auf Grund der Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse (vorhandenes und unter Umständen belastungsfähiges Grundvermögen) nicht vorliegen…
…einzige Einkunftsquelle des Bf. darstellten, folgt nicht die Unzumutbarkeit einer bloßen Belehnung dieses Vermögenswertes. Da auch keine Anhaltspunkte für eine fehlende Belehnungsmöglichkeit bestehen, ist davon auszugehen, dass der Bf. über belastungsfähiges Liegenschaftsvermögen in Deutschland verfügt. Schon deshalb erweist sich seine Behauptung, die zur Begleichung der…
…ergibt sich aus meiner persönlichen wirtschaftlichen Situation, bedauerlicher Weise verfüge ich über keinerlei belastungsfähiges Grundvermögen mehr, dies kann das Bezirksgericht F anhand eines nicht einbringbaren Exekutionstitels bestätigen. einen aktuellen Grundbuchsauszug sowie eine persönliche Vermögensaufstellung kann ich Ihnen gerne nachreichen. Ich habe in meinem Nachsichtansuchen versucht…
…1 BAO anzusehen. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Eine Verschleuderung des Vermögens darf nicht verlangt werden. Eine erhebliche Härte liegt vor, wenn durch die Abgabenentrichtung der Lebensunterhalt des Abgabepflichtigen oder der…
…1 BAO anzusehen. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Eine Verschleuderung des Vermögens darf nicht verlangt werden. Eine erhebliche Härte liegt vor, wenn durch die Abgabenentrichtung der Lebensunterhalt des Abgabepflichtigen oder der…
…Zuge von Einhebungsmaßnahmen eine Verschleuderung von Vermögenswerten nicht verlangt werden kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine Vermögensverminderung, die mit einer Abgabenentrichtung zwangsläufig einhergeht, überhaupt nicht eintreten darf. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der erheblichen…
…das Vorhandensein liquider oder verwertbarer Mittel an. Bei Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens ist keine erhebliche Härte anzunehmen. Das Vorliegen der erheblichen Härte hat der AbgPfl aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand der Einkommens- und Vermögenslage darzulegen (VwGH 20. 9…
…1 BAO anzusehen. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Eine Verschleuderung des Vermögens darf nicht verlangt werden. Eine erhebliche Härte liegt vor, wenn durch die Abgabenentrichtung der Lebensunterhalt des Abgabepflichtigen oder der…