…handelt sie außerhalb ihrer Zuständigkeit [...]. Die Unzuständigkeit der belangten Behörde war vom Verwaltungsgerichtshof von Amts wegen wahrzunehmen [...]. 2. Im Übrigen sind mit dem angefochtenen Bescheid Berufungen mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass die vom Finanzamt als Bescheid intendierten Erledigungen (betreffend die Jahre 1993 sowie 1995…
…Aus dem Berufungsvorbringen lässt sich jedoch nicht entnehmen, welche Änderungen beantragt werden. Trotz Vorliegens eines Mangels im Sinne des § 250 Absatz 1 lit c) BAO erließ die belangte Behörde am 03. Oktober 2005 eine Berufungsvorentscheidung. Dazu war sie nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) nicht…
…Aus dem Berufungsvorbringen lässt sich jedoch nicht entnehmen, welche Änderungen beantragt werden. Trotz Vorliegens eines Mangels im Sinne des § 250 Absatz 1 lit c) BAO erließ die belangte Behörde am 03. Oktober 2005 eine Berufungsvorentscheidung. Dazu war sie nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) nicht…
…Aus dem Berufungsvorbringen lässt sich jedoch nicht entnehmen, welche Änderungen beantragt werden. Trotz Vorliegens eines Mangels im Sinne des § 250 Absatz 1 lit c) BAO erließ die belangte Behörde am 03. Oktober 2005 eine Berufungsvorentscheidung. Dazu war sie nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) nicht…
…worden, diese Unterlagen würden aus ihrer Buchhaltung stammen. Für die belangte Behörde bestehe daher kein Zweifel an deren Authentizität. Mit Schreiben vom 18. Mai 2006 erhob die Bf. "Beschwerde zum Unabhängigen Finanzsenat gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 06.04.2006, eingelangt…
…Art. 71 ZK zum Tragen. Es sei daher davon auszugehen, dass die Ware die angemeldete Beschaffenheit gehabt habe und entgegen der Ansicht der belangten Behörde sei diese in die Position 0203 2911 9100 der Marktordnungswarenliste einzuordnen. Die Ladeliste, auf die sich die Zollbehörde stütze, stamme…
…der Berufungsbegründung führte die Bf. aus, im Rückforderungsverfahren habe die nationale Erstattungsstelle das Nichtvorliegen der Erstattungsvoraussetzungen zu beweisen. Diesen Beweis habe die belangte Behörde nicht erbracht; dieser könne ihr auch nicht unter Berufung auf die Verladeliste gelingen. Die Ladeliste habe keinerlei Beweiswert; diese stelle lediglich…
…die Bf. mit Schreiben vom 19. Juli 2006 vor, im Rückforderungsverfahren habe die nationale Erstattungsstelle das Nichtvorliegen der Erstattungsvoraussetzungen zu beweisen. Die belangte Behörde sei der Ansicht, die Packliste rechtfertige Zweifel an der Richtigkeit der von der Bf. getätigten Angaben. Es reiche nicht aus, wenn…
…brachte die Bf. mit Schreiben vom 30. März 2006 vor, im Rückforderungsverfahren habe die nationale Erstattungsstelle das Nichtvorliegen der Erstattungsvoraussetzungen zu beweisen. Die belangte Behörde berufe sich auf eine Ladeliste, welche bei der Bf. vorgefunden worden sein soll. Dies sei jedoch unzutreffend. Die Ladeliste stamme…
…Bf. sichergestellt worden, diese Unterlagen würden aus ihrer Buchhaltung stammen. Für die belangte Behörde bestehe daher kein Zweifel an deren Authentizität. Gegen diese Entscheidung brachte die Bf. mit Schreiben vom 8. Mai 2006 beim Zollamt Salzburg/Erstattungen eine Beschwerde ein. Darin ersuchte die Bf. um…
…Bf. dem Bescheid zuschreiben will (VwGH 21.1.2004, 99/13/0120). Aus dem Vorbringen, die belangte Behörde hätte feststellen müssen, dass die Beschaffung von Sekundärnachweisen nicht mehr möglich ist und die Bf. sei unter Fristsetzung aufzufordern gewesen, Ankunftsnachweise im Sinne der Russland-Entscheidung vorzulegen…
…2005, Zahl: bb, aufzuheben." Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Beschwerde gegen die angefochtene Berufungsvorentscheidung ist - wie bereits ausgeführt - mit 10. März 2006 datiert und ist laut Eingangsvermerk der belangten Behörde an diesem Tag bei ihr eingegangen. Aufgrund der Ausführungen im Schreiben vom 13. März…
…werden. Trotz Vorliegens von Mängeln im Sinne des § 250 Abs. 1 lit. c) BAO erließ die belangte Behörde am 2. Februar 2006 eine Berufungsvorentscheidung. Dazu war sie nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) nicht befugt. Ergeht trotz solcher inhaltlichen Mängel vor deren Behebung eine Sachentscheidung…
…Mangels im Sinne des § 250 Abs. 1 lit. c BAO erließ die belangte Behörde am 1. Februar 2006 eine Berufungsvorentscheidung. Dazu war sie nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) nicht befugt. Ergeht trotz solcher inhaltlichen Mängel vor deren Behebung eine Sachentscheidung, so ist diese rechtswidrig…
…werden. Trotz Vorliegens von Mängeln im Sinne des § 250 Abs. 1 lit. c und d) BAO erließ die belangte Behörde am 1. Februar 2006 eine Berufungsvorentscheidung. Dazu war sie nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) nicht befugt. Ergeht trotz solcher inhaltlichen Mängel vor deren Behebung…
…werden. Trotz Vorliegens von Mängeln im Sinne des § 250 Abs. 1 lit. c und d) BAO erließ die belangte Behörde am 1. Februar 2006 eine Berufungsvorentscheidung. Dazu war sie nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) nicht befugt. Ergeht trotz solcher inhaltlichen Mängel vor deren Behebung…
…am 7. Februar 2006 die Abweisung der Berufung mittels Berufungsvorentscheidung (BVE). Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hob im darauf folgenden Beschwerdeverfahren die BVE vom 07. Februar 2006 wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde infolge von Mängeln im Sinne der Bestimmung des § 250 BAO im Berufungsschreiben auf, wodurch…
…werden. Trotz Vorliegens eines Mangels im Sinne des § 250 Abs. 1 lit. c BAO erließ die belangte Behörde am 30. September 2005 eine Berufungsvorentscheidung. Dazu war sie nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) nicht befugt. Ergeht trotz inhaltlichen Mangels vor dessen Behebung eine Sachentscheidung, so…
…werden. Trotz Vorliegens eines Mangels im Sinne des § 250 Abs. 1 lit. c BAO erließ die belangte Behörde am 30. September 2005 eine Berufungsvorentscheidung. Dazu war sie nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) nicht befugt. Ergeht trotz inhaltlichen Mangels vor dessen Behebung eine Sachentscheidung, so…
…werden. Trotz Vorliegens eines Mangels im Sinne des § 250 Abs. 1 lit. c BAO erließ die belangte Behörde am 30. September 2005 eine Berufungsvorentscheidung. Dazu war sie nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) nicht befugt. Ergeht trotz inhaltlichen Mangels vor dessen Behebung eine Sachentscheidung, so…