…in der Höhe von € 25.623,71 vorgeschrieben. Die Begünstigungen des Neugründungsförderungsgesetzes wurden nicht angewendet, da sich der Betriebsinhaber bisher in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde ausgeführt: "Die Antragstellerin, die X. Ges.m.b.H…
…Person des die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb (Teilbetrieb) durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes (Teilbetriebes) erfolgt und 2. die nach der Übertragung die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat."…
…erhoben. Gemäß § 2 Z 2 NEUFÖG liegt eine Neugründung ua. nur dann vor, wenn die die Betriebsführung beherrschende Person (der Betriebsinhaber) sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat. Betriebsinhaber sind ua. die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften (AG oder GmbH), wenn sie entweder zu…
…in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat, - keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen vorhandenen Betrieb vorliegt, - kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen vorhandenen Betrieb (durch entgeltliche oder unentgeltliche) gegeben ist und - die betriebliche Struktur in den…
…die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb (Teilbetrieb) durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes (Teilbetriebe) erfolgt (§2 Z4) und 2. die nach der Übertragung die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat…
…Betriebsübergabe ein bloßer Wechsel in der Person des die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf einen vorhanden Betrieb durch eine unentgeltliche Betriebsübertragung erfolgt, wobei die nach der Übertragung die Betriebsführung beherrschende Person, nämlich der Übernehmer, sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt habe…
…3 Z 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 dient. 2. Die die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. 3. Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen…
…2 NeuFöG unter folgenden Voraussetzungen vor: 1) Es wird durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu eröffnet (...). 2) Die die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt…
…2 NeuFöG unter folgenden Voraussetzungen vor: 1) Es wird durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu eröffnet (...). 2) Die die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt…
…2 NeuFöG unter folgenden Voraussetzungen vor: 1) Es wird durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu eröffnet (...). 2) Die die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt…
…2 NeuFöG unter folgenden Voraussetzungen vor: 1) Es wird durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu eröffnet (...). 2) Die die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt…
…Übertragung des Betriebes (Teilbetrieb) erfolgt (§ 2 Z 4) und 2. die die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Übertragung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat. (2) Für Betriebsübertragungen gilt Folgendes: 1. Die Bestimmungen des § 1 Z 1…
…Neugründung von Betrieben sehr wohl vorliegen, da es sich a) um die Schaffung einer in dieser Form bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur gehandelt hat, b) und die Betriebsführung beherrschende Person sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat, c) eine bloße Änderung der…
…vorhandenen Betrieb (Teilbetrieb) durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes (Teilbetrieb) erfolgt (§ 2 Z 4) und die innerhalb von zwei Jahren nach der Übertragung die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat. Die Grunderwerbsteuer von steuerbaren Vorgängen…
…März 2002, also dem Übergabestichtag, nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt habe. Eine allenfalls erforderliche amtliche Bestätigung werde die Bw. nachreichen, sobald es das neue amtliche Formular dafür gebe. Die Berufung gegen den Grunderwerbsteuerbescheid und gegen den Schenkungssteuerbescheid wurden vom FAG mit der Begründung…
…Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb (Teilbetrieb) durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes (Teilbetrieb) erfolgt (§ 2 Z 4) und 2. die nach der Übertragung die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat…
…bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu eröffnet, der der Erzielung von Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 dient. 2. Die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. 3…
…mit folgender Begründung: Der Berufungswerber habe sich vor der Übergabe nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt und die bisher die Betriebsführung beherrschende Person habe den Betrieb übergeben, sodass die Begünstigung nach dem NeuFöG zustehe. Eine diesbezügliche Bestätigung (Formular NeuFö 3) war der Eingabe angeschlossen…
…Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb (Teilbetrieb) durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung eines Betriebes (Teilbetrieb) erfolgt (§ 2 Z. 4) und 2. die nach der Übertragung die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat…
…Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb (Teilbetrieb) durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes (Teilbetrieb) erfolgt (§ 2 Z 4) und 2. die nach der Übertragung die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat…