…vgl. Rz 85 f) verändert wurde; die die Betriebsführung innerhalb von 2 Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich in den letzten 15 Jahren vor der Betriebsneugründung in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat. Rz 54: Bei einer Betätigung gemäß § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung…
…in der Höhe von € 25.623,71 vorgeschrieben. Die Begünstigungen des Neugründungsförderungsgesetzes wurden nicht angewendet, da sich der Betriebsinhaber bisher in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde ausgeführt: "Die Antragstellerin, die X. Ges.m.b.H…
…Person des die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb (Teilbetrieb) durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes (Teilbetriebes) erfolgt und 2. die nach der Übertragung die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat."…
…erhoben. Gemäß § 2 Z 2 NEUFÖG liegt eine Neugründung ua. nur dann vor, wenn die die Betriebsführung beherrschende Person (der Betriebsinhaber) sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat. Betriebsinhaber sind ua. die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften (AG oder GmbH), wenn sie entweder zu…
…in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat, - keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen vorhandenen Betrieb vorliegt, - kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen vorhandenen Betrieb (durch entgeltliche oder unentgeltliche) gegeben ist und - die betriebliche Struktur in den…
…die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb (Teilbetrieb) durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes (Teilbetriebe) erfolgt (§2 Z4) und 2. die nach der Übertragung die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat…
…Gesellschafter (unmittelbar oder über weitere wesentlich beteiligte Gesellschaften) wesentlich beteiligt ist (siehe Rz 71), der sich in der Vergangenheit in vergleichbarer Art bereits beherrschend betrieblich betätigt hat (siehe Rz 79 ff). In diesem Fall liegt keine durch das NeuFöG begünstigte Neugründung vor. Beispiel: Der Gesellschafter…
…Übertragung eines Betriebes erfüllen, stehen für die Gründung der Rechtsanwalts-GmbH die Begünstigungen für Betriebsübertragungen zu. Erfüllt mindestens einer der Betriebsinhaber die Voraussetzungen nicht (zB weil er sich bereits innerhalb der letzten 15 Jahre in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat), steht keine Begünstigung für…
…unentgeltliche Übertragung des Betriebes (Teilbetriebes) erfolgt (siehe Rz 144) und die die Betriebsführung innerhalb von 2 Jahren nach der Übertragung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat (siehe Rz 71 ff). Dabei ist die Größe des übertragenen Betriebes bzw…
…1. Beherrschende betriebliche Betätigung des Betriebsinhabers Rz 169: Die Ausführungen unter Rz 71 ff gelten sinngemäß. 7.2.2. Vergleichbare betriebliche Betätigung des Betriebsinhabers Rz 170: Die Ausführungen unter Rz 74 ff gelten sinngemäß. Rz 170a: Eine bloße Betriebsfortführung während eines Abhandlungsverfahrens durch die Person…
…gründet er eine KG, in welche das Einzelunternehmen eingebracht wird. Die Ehefrau hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. Er steht dem Unternehmen nur mehr als Kommanditist mit einer Beteiligung von weniger als 50% ohne Geschäftsführungskompetenz zur Verfügung. In diesem Fall liegt…
…Fr. A laut Gesellschaftsvertrag. Der ehemalige Betriebsinhaber D würde nur als Geschäftsführer fungieren. Durch den Wechsel der Betriebsinhabung, die sich bisher nicht in vergleichbarere Art beherrschend betrieblich betätig hätte, würde eine Betriebsübertragung vorliegen. Am 26. Juni 2013 erging die abweisende Berufungsvorentscheidung der belangten Behörde. Begründet…
…bisher nicht vorhandene betriebliche Struktur durch Neueröffnung eines gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder dem selbständigen Erwerb dienenden Betriebes geschaffen werde. Der neue Betriebsinhaber dürfe sich dabei innerhalb der letzten 5 Jahre (15 Jahre bis 31.12.2015) nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt haben…
…1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 dient. Die die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor.…
…1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 dient. Die die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor.…
… 4 NeuFÖG vor; die GmbH sei neu gegründet worden; die die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) habe sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt; es liege keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor; es liege kein bloßer Wechsel…
…Betriebsübergabe ein bloßer Wechsel in der Person des die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf einen vorhanden Betrieb durch eine unentgeltliche Betriebsübertragung erfolgt, wobei die nach der Übertragung die Betriebsführung beherrschende Person, nämlich der Übernehmer, sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt habe…
…3 Z 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 dient. 2. Die die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. 3. Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen…
…2 NeuFöG unter folgenden Voraussetzungen vor: 1) Es wird durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu eröffnet (...). 2) Die die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt…
…2 NeuFöG unter folgenden Voraussetzungen vor: 1) Es wird durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu eröffnet (...). 2) Die die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt…