…Aufwandsposition, weder eine berufliche Veranlassung noch deren tatsächliche Verausgabung nach Ausschöpfung der im Einzelfall angezeigten Ermittlungsmaßnahmen und der gebotenen Mitwirkung des Steuerpflichtigen nicht feststellen, ist die Abziehbarkeit von behaupteten Aufwendungen in Form von Werbungskosten nicht gegeben. Gesetzeskonform wurde daher vom Finanzamt mittels Berufungsvorentscheidung vom 11…
…es sich bei den geltend gemachten Aufwendungen für das Seminar "Journalistisches Schreiben" um Aus- bzw. Fortbildungskosten handle, widrigenfalls diese Aufwendungen steuerlich nicht anerkannt werden können. 5. Computer, Kopierer samt Zubehör Die Bw. wurde aufgefordert, die von ihr behauptete ausschließlich berufliche Verwendung der angeschafften Gegenstände (Computer…
…hätte es aber entsprechender Nachweise für die behauptete ausschließliche berufliche Veranlassung der vom Bw besuchten Einzelsitzungen bedurft. Der Bw hat nicht in Abrede gestellt, dass - wie auch aus der vorgelegten Unterlage "Neurofeedback" zweifelsfrei hervorgeht, NCP persönlichkeitsbildende Effekte zeitigen soll, was aber dazu führt, dass Aufwendungen…
…Fortbildungszwecken dienen (wie in der Vorhaltsbeantwortung vom 19. Septemer 2002 behauptet), aber nicht den eigenen, sondern denen der zwei Söhne des Bw., die zum damaligen Zeitpunkt eine HTL besuchten. Da aus diesem Grund eine berufliche Veranlassung der beantragten EDV-Aufwendungen beim Bw. zu verneinen war…
…und hat die behauptete berufliche Verwendung der beantragten Aufwendungen nicht glaubhaft gemacht. Es konnte somit überhaupt kein beruflicher Zusammenhang glaubhaft gemacht werden. Da die Aufwendungen dem Grunde nach keine Anerkennung fanden, war auf die Höhe der Werbungskosten nicht mehr einzugehen. Da eine berufliche Veranlassung verneint…
…VwGH 16.2.1983, 81/13/0044). b. Werden Aufzeichnungen oder Beweismittel für das behauptete berufliche Ausmaß nicht vorgelegt, ist eine Schätzung der betrieblichen Aufwendungen mit 25% der Gesamtkosten nicht unschlüssig (VwGH 29.6.1995, 93/15/0104: Hier bei einer vierköpfigen Familie). Der Umstand,…
…dass unter "andere Repräsentationsaufwendungen" auch Geschenke zu subsumieren sind. § 20 Abs. 1 Z 3 stellt aber keine Rechtsgrundlage dafür dar, die Abzugsfähigkeit von ausschließlich betrieblich oder beruflich veranlassten Aufwendungen und Ausgaben zu versagen (vgl. Doralt/Kofler, EStG11, § 20 Tz 87). Die steuerliche Vertreterin der Bw…
…typische Aufwendungen der Lebensführung. Davon abgesehen seien die Einkaufsbelege für diese Geräte nicht vorgelegt worden. Hinsichtlich der Amerikareise sei der wiederholten Aufforderung zur Bekanntgabe des Reiseprogrammes samt Zeitangaben und zur Vorlage der Reisekostenbelege nicht entsprochen worden. Das Finanzamt habe daher keine Möglichkeit, die behauptete berufliche…
…die Kosten zu schätzen (VwGH 16.2.1983, 81/13/0044). Werden Aufzeichnungen oder Beweismittel für das behauptete berufliche Ausmaß nicht vorgelegt, ist eine Schätzung der betrieblichen Aufwendungen mit 25% der Gesamtkosten nicht unschlüssig (VwGH 29.6.1995, 93/15/0104: hier bei einer vierköpfigen…
…wird. Kürzt man diese glaubhafte Gesamtjahresfahrleistung von 23.000 km um die vom Bw. behauptete beruflich gefahrene Anzahl von 12.344 km des Streitjahres 2005, die zweifelsohne auch nach Ansicht des UFS-Referenten mangels Be- und Nachweisführung durch geeignete Uraufzeichnungen nicht schlüssig überprüfbar ist, so…
…Beweiswürdigung die Auffassung, dass die behauptete berufliche Verwendung des Computers durch den Bw. vorliegt, da es glaubhaft erscheint, dass ein Dienstnehmer mit zusätzlichen beruflichen Sonderaufgaben auf Grund seiner unmittelbaren Tätigkeit im Pflegedienst einen gewissen Teil seiner Studien zur Vorbereitung für Vorträge und Schulungen, sowie Konzept…
…Zweckmäßigkeit der Anschaffung einer Kamera zur Unterstützung der politischen Arbeit der Bw. ist mit diesen Ausführungen (unter Bedachtnahme auf die Höhe der strittigen Aufwendungen) ausreichend glaubhaft gemacht. Dasselbe gilt für das Ausmaß der behaupteten beruflichen Verwendung der Kamera (im Berufungsjahr). Bei der von der Bw…
…der Antrag auf Bescheidaufhebung betreffend Einkommensteuer 2005 vom 18. April 2008 rechtskräftig abgewiesen. Die vom Bw. vorlegte Bestätigung des Vorgesetzten über die behauptete berufliche Notwendigkeit des Erwerbs von Kenntnissen für den FB 3 wurde nach der Aktenlage am 28. Mai 2009 ausgestellt bzw. dem Bw…
…Einkommensteuer in Höhe von S 25.862,-- zu verkürzen versucht, indem er in seinen der Abgabenbehörde vorgelegten steuerlichen Rechenwerken zu Unrecht tatsächlich nicht angefallene berufliche Aufwendungen aus Fortbildungsveranstaltungen und beruflich veranlassten Reisen (1996: S 1.132,80 Faktum A-Tagung in M 11. Mai 1996…
…Werbeaufwand und Autokosten Dr. D. entsprechende Aufgliederungen vorzulegen und die berufliche Veranlassung nachzuweisen. Bezüglich den geltend gemachten Honoraren seien die Namen und Adressen der Empfänger bekannt zu geben. Die Aufwendungen für die Büros in München, Zagreb und Bangkok seien belegmäßig nachzuweisen. Ein Anlageverzeichnis sei nachzureichen…
…stellt nicht in Abrede, dass es sich hiebei um Aufwendungen für das private Handy seiner Ehegattin handelt. Er hat keine Nachweise über die von ihm behauptete berufliche Verwendung(smöglichkeit) im Urlaub im Ausland erbracht. Es ist mit den Erfahrungen des täglichen Lebens nicht im Einklang…
…Z S die Produkte von Amway und den Marketing-Plan seit ihrem achten Lebensjahr kannte, vermag diese ungewöhnlichen Verhältnisse nicht zu erklären. Völlig unglaubwürdig wird der behauptete berufliche Aufenthalt in Südafrika, wenn man bedenkt, dass Z S in dieser Zeit nur einen Monatsgehalt von 3…
…Theateraufführungen (Theater in der Drachengasse) mit sechs weiteren Schauspielern abgehalten worden seien, erschien dem Berufungssenat nicht relevant, da diese behauptete berufliche Mitbenutzung allenfalls nur auf wenige Tage beschränkt sein konnte. Auch das Vorbringen, wonach im Zuge der Vorbereitung für die Tätigkeit als Moderatorin von der…
…Vorlageantrag, Vorhaltsbeantwortungen) Gegenteiliges behauptet. Bei dieser Sach- und Rechtslage hat sich daher eine nähere Auseinandersetzung mit den Argumenten im Berufungsverfahren (Kundenempfangsraum, keine private Nutzung, Aufbewahrung von beruflichen Unterlagen, Arbeitsraum für die Ehegattin, etc.) erübrigt und konnten die Aufwendungen im Zusammenhang mit diesem Arbeitszimmer nicht, wie…
…behauptete betriebliche Nutzung des privaten Telefonanschlusses konnte von mir nicht nachvollzogen werden. In der ggst. Berufung wird als Argumentation für die volle Abzugsfähigkeit der Garage darauf hingewiesen, dass sich Büro und Wohnung an derselben Adresse befinden. Es widerspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens, dass berufliche…