…Aufwandsposition, weder eine berufliche Veranlassung noch deren tatsächliche Verausgabung nach Ausschöpfung der im Einzelfall angezeigten Ermittlungsmaßnahmen und der gebotenen Mitwirkung des Steuerpflichtigen nicht feststellen, ist die Abziehbarkeit von behaupteten Aufwendungen in Form von Werbungskosten nicht gegeben. Gesetzeskonform wurde daher vom Finanzamt mittels Berufungsvorentscheidung vom 11…
…es sich bei den geltend gemachten Aufwendungen für das Seminar "Journalistisches Schreiben" um Aus- bzw. Fortbildungskosten handle, widrigenfalls diese Aufwendungen steuerlich nicht anerkannt werden können. 5. Computer, Kopierer samt Zubehör Die Bw. wurde aufgefordert, die von ihr behauptete ausschließlich berufliche Verwendung der angeschafften Gegenstände (Computer…
…hätte es aber entsprechender Nachweise für die behauptete ausschließliche berufliche Veranlassung der vom Bw besuchten Einzelsitzungen bedurft. Der Bw hat nicht in Abrede gestellt, dass - wie auch aus der vorgelegten Unterlage "Neurofeedback" zweifelsfrei hervorgeht, NCP persönlichkeitsbildende Effekte zeitigen soll, was aber dazu führt, dass Aufwendungen…
…Fortbildungszwecken dienen (wie in der Vorhaltsbeantwortung vom 19. Septemer 2002 behauptet), aber nicht den eigenen, sondern denen der zwei Söhne des Bw., die zum damaligen Zeitpunkt eine HTL besuchten. Da aus diesem Grund eine berufliche Veranlassung der beantragten EDV-Aufwendungen beim Bw. zu verneinen war…
…und hat die behauptete berufliche Verwendung der beantragten Aufwendungen nicht glaubhaft gemacht. Es konnte somit überhaupt kein beruflicher Zusammenhang glaubhaft gemacht werden. Da die Aufwendungen dem Grunde nach keine Anerkennung fanden, war auf die Höhe der Werbungskosten nicht mehr einzugehen. Da eine berufliche Veranlassung verneint…
…berufliche Veranlassung nicht bloß völlig untergeordnet ist (vgl. VwGH 9.7.1997, Zlen. 93/13/0296; 27.1.2011, Zl. 2010/15/0197; 26.4.2012, Zl. 2009/15/0088; 24.4.2014, Zl. 2011/15/0187). Soweit sich jedoch die Aufwendungen für die Lebensführung…
…Geltendmachung von Kilometergeldern für (behauptete) berufliche Fahrten mit dem privaten Kfz kommt der Nachweisführung durch den Steuerpflichtigen besondere Bedeutung zu. Die Möglichkeit einer verlässlichen Kontrolle der Angaben anhand einwandfreier, vollständiger und zeitnah geführter Aufzeichnungen spielt daher eine wesentliche Rolle. Beruflich gefahrene Kilometer sind grundsätzlich durch…
…VwGH 16.2.1983, 81/13/0044). b. Werden Aufzeichnungen oder Beweismittel für das behauptete berufliche Ausmaß nicht vorgelegt, ist eine Schätzung der betrieblichen Aufwendungen mit 25% der Gesamtkosten nicht unschlüssig (VwGH 29.6.1995, 93/15/0104: Hier bei einer vierköpfigen Familie). Der Umstand,…
…dass unter "andere Repräsentationsaufwendungen" auch Geschenke zu subsumieren sind. § 20 Abs. 1 Z 3 stellt aber keine Rechtsgrundlage dafür dar, die Abzugsfähigkeit von ausschließlich betrieblich oder beruflich veranlassten Aufwendungen und Ausgaben zu versagen (vgl. Doralt/Kofler, EStG11, § 20 Tz 87). Die steuerliche Vertreterin der Bw…
…die sich an den (geringfügigen) Einnahmen orientiert, ist angemessen. Werden Aufzeichnungen oder Beweismittel für das behauptete berufliche Ausmaß nicht vorgelegt, ist eine Schätzung der betrieblichen Aufwendungen mit 25% der Gesamtkosten (bei einer vierköpfigen Familie) nicht unschlüssig (VwGH 29.6.1995, 93/15/0104). Der Umstand…
…typische Aufwendungen der Lebensführung. Davon abgesehen seien die Einkaufsbelege für diese Geräte nicht vorgelegt worden. Hinsichtlich der Amerikareise sei der wiederholten Aufforderung zur Bekanntgabe des Reiseprogrammes samt Zeitangaben und zur Vorlage der Reisekostenbelege nicht entsprochen worden. Das Finanzamt habe daher keine Möglichkeit, die behauptete berufliche…
…die Kosten zu schätzen (VwGH 16.2.1983, 81/13/0044). Werden Aufzeichnungen oder Beweismittel für das behauptete berufliche Ausmaß nicht vorgelegt, ist eine Schätzung der betrieblichen Aufwendungen mit 25% der Gesamtkosten nicht unschlüssig (VwGH 29.6.1995, 93/15/0104: hier bei einer vierköpfigen…
…wird. Kürzt man diese glaubhafte Gesamtjahresfahrleistung von 23.000 km um die vom Bw. behauptete beruflich gefahrene Anzahl von 12.344 km des Streitjahres 2005, die zweifelsohne auch nach Ansicht des UFS-Referenten mangels Be- und Nachweisführung durch geeignete Uraufzeichnungen nicht schlüssig überprüfbar ist, so…
…Beweiswürdigung die Auffassung, dass die behauptete berufliche Verwendung des Computers durch den Bw. vorliegt, da es glaubhaft erscheint, dass ein Dienstnehmer mit zusätzlichen beruflichen Sonderaufgaben auf Grund seiner unmittelbaren Tätigkeit im Pflegedienst einen gewissen Teil seiner Studien zur Vorbereitung für Vorträge und Schulungen, sowie Konzept…
…Zweckmäßigkeit der Anschaffung einer Kamera zur Unterstützung der politischen Arbeit der Bw. ist mit diesen Ausführungen (unter Bedachtnahme auf die Höhe der strittigen Aufwendungen) ausreichend glaubhaft gemacht. Dasselbe gilt für das Ausmaß der behaupteten beruflichen Verwendung der Kamera (im Berufungsjahr). Bei der von der Bw…
…Kilometergeldern die er teilweise zurückerhalte, was jedoch bereits [in dem von ihm erstellten] "Steuerabgleich" berücksichtigt worden sei. Alle angegebenen Ausgaben würden entweder berufliche Fahrten zu Kunden oder sonstige berufliche Aufwendungen wie beispielsweise Aufmerksamkeiten für Kunden betreffen, die ihm Empfehlungen aussprechen würden. Die Fahrtkosten seien detailliert…
…äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund eines Aufwandes schließen lässt und nicht die bloß behauptete, davon abweichende Motivation des Abgabepflichtigen (VwGH 15.7.1998, 93/13/0205). Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung. Dies…
…November 2016, Ro 2014/13/0045 jeweils mwN). Liegt keine ausschließliche oder nahezu ausschließliche betriebliche bzw berufliche Nutzung oder Veranlassung vor, unterscheidet die Rechtsprechung danach, ob sich die Aufwendungen für die Lebensführung und berufliche Aufwendungen einwandfrei trennen lassen. Nur wenn dies der Fall ist, kommt…
…dass Internetkosten sowie Aufwendungen für einen Internetanschluss und zur Erstellung einer eigenen E-Mail Adresse im Ausmaß von insgesamt 1.211,40 € angefallen sind. Das Bundesfinanzgericht vertritt in freier Beweiswürdigung die Auffassung, dass die behauptete berufliche Verwendung von Internet samt eigener E-Mailadresse durch…
…Denn hätte die ehemalige Parteienvertreterin, wie der nunmehrige Parteienvertreter behauptet, die Höhe des Privatanteiles im Ausmaß von 50% der (geltend gemachten) Aufwendungen geschätzt, dann hätte er einen Privatanteil in Höhe von € 1.002,59 ausscheiden müssen und nicht € 514,87. Die Argumentation des…