…In dem Einkommensteuerbescheid 2003 vom 24.2.2005 wurden nunmehr die privaten Zuwendungen nicht mehr anerkannt. Begründet wurde dies damit, dass die ID nicht dem begünstigten Empfängerkreis gemäß § 4 Abs. 4 Z 5 sowie 6 EStG angehöre und somit Zuwendungen an diese nicht absetzbar seien…
…wie der Spendenbestätigung entnommen werden könne, in Deutschland eine anerkannte mildtätige Organisation und die Spenden seien dort absetzbar. Der Berufungswerber ersuchte daher auch um Aufnahme dieser Organisation in Österreich in den begünstigten Empfängerkreis gemäß § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988. 3) Weiters…
…d. Botanischen Gartens der Universität Wien als Sonderausgaben anzuerkennen sind. Im Einkommensteuerbescheid gewährte das Finanzamt genannte Sonderausgaben nicht und begründete dies damit, dass Zuwendungen bzw. Spenden an Institutionen, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gem. § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988 angehören, nicht…
…die Österreichische Krebshilfe und den VCÖ als abzugsfähige Sonderausgaben. Zuwendungen an Institutionen, die nicht dem gemäß § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG begünstigten Empfängerkreis angehören, seien nicht absetzbar. Den beantragten Arbeitsmitteln (sowie Kosten für SMS-, E-Mail, etc.) und Mitgliedschaften wurde die Abzugsfähigkeit…
… 4 Abs. 4 Z 5 EStG 1988 sei, könne der Schluss, dass die Zuerkennung zum begünstigten Empfängerkreis im Sinne der zitierten Gesetzesstelle auch gleichzeitig die Anerkennung als Erwachsenenbildungseinrichtung gegeben sei, nicht hergestellt werden. Vielmehr sei dabei zu untersuchen, ob die Voraussetzungen einer Erwachsenenbildungseinrichtung vorliegen würden…
…dem begünstigten Empfängerkreis der Forschungs- und Lehreinrichtungen gemäß § 4a Abs. 2 Z 1 und Abs. 3 Z 4 bis 6 EStG 1988 angehörte, widerrufen. Der Widerruf trat mit dem Tag der Veröffentlichung der Aberkennung des Statuts als begünstigter Spendenempfänger auf der Hompage des Bundesministeriums für…
…als begünstigter Empfänger genannt sei. In der Erledigung heiße es, "da die Institutionen, an die Spenden steuerbegünstigt geleistet werden können, im Gesetz taxativ aufgezählt seien, sei es nicht zulässig, die Spenden mit einer Widmung zu versehen, um dadurch andere Institutionen in den begünstigten Empfängerkreis einzubeziehen…
…Bundesgebiet zuständigen Finanzamtes Wien 1/23. Sämtliche Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zum begünstigten Empfängerkreis durch Bescheid einer Finanzlandesdirektion sowie des Finanzamtes Wien 1/23 (Aufgaben-Übertragungs-Verordnung ab 1.5.2004) festgestellt wurde, werden jährlich im "Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung" veröffentlicht. (www.bmf.gv.at/Steuern…
…Tatsache, dass die Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen gemäß § 4 Abs. 5 Z 5 lit. e EStG als bescheidmäßig anerkannte begünstigte Spendenempfänger angesehen würden (vgl. AÖF 2001/57). Voraussetzung für die Zugehörigkeit zu dem begünstigten Empfängerkreis gemäß § 4 Abs. 4 Z. 5 EStG sei nämlich, dass…
…angeführt. P.S. Der Erstattungsbeitrag von € 43,98 kann ja nur ein "Hekerl" sein." Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Juli 2004 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte hierzu aus: "Zuwendungen (Spenden) an Institutionen, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gem. § 4 Abs…
…den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Antragstellers bildet. Diese Voraussetzungen sind in Ihrem Fall nicht gegeben, daher konnten die diesbezüglich als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen nicht berücksichtigt werden. Zuwendungen (Spenden) an Institutionen, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gem. § 4 Abs. 4 Z…
…€ 20.490,84 festgesetzt (AN-Akt 2009 AS 17). Begründend führte das Finanzamt aus, dass Zuwendungen (Spenden) an Institutionen, die dem begünstigten Empfängerkreis gemäß § 4a EStG 1988 nicht angehören, nicht absetzbar seien. In der dagegen erhobenen Berufung vom 18. Jänner 2011 führte der Bw…
…nunmehr angefochtenen) Einkommensteuerbescheiden für 2002 bis 2007 wurden die ausländischen Kapitalerträge erklärungsgemäß erfasst. Die erklärten Spenden wurden jedoch nicht als Sonderausgaben anerkannt, weil die Empfänger dieser Spenden nicht dem begünstigten Empfängerkreis iSd § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988 angehören würden. Dagegen brachte…
…Einkommensteuerbescheid vom 22. Juni 2006 anerkannte das Finanzamt lediglich Werbungskosten in der Höhe von Euro 374,23. Als Begründung führte es aus, dass Zuwendungen (Spenden) an Institutionen, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gemäß § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 88 angehörten, nicht absetzbar…
…Z 5 EStG 1988 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist ein Verein mit Sitz in Linz. Mit Schreiben vom 22. November 2001 beantragte sie die Aufnahme in den begünstigten Empfängerkreis gemäß § 4 Abs. 4 Z 5 lit e EStG 1988…
…Caritas | 40 | 40 | 28.12.2010 | Krankenhaus der Barmherzigen Brüder | 100 | 0 | | Summe: | 10.340 | 240 Im Einkommensteuerbescheid vom 30.11.2011 für das Jahr 2010 wurden die Spenden, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gem. …
…abzuziehen sei, hätten nicht berücksichtigt werden können, da sie den Selbstbehalt in Höhe von 6.739,77 € nicht übersteigen würden. Zuwendungen (Spenden) an Institutionen, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gemäß § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988 angehörten, seien nicht absetzbar. Die…
…Selbstbehalt in Höhe von € 3.031,68 nicht übersteigen. Von den geltend gemachten pflegebedingten Aufwendungen wurde neben dem steuerfreien Pflegegeld eine Haushaltsersparnis in Höhe von € 1.098,30 in Abzug gebracht. Zuwendungen (Spenden) an Insitutionen, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gem. § 4 Abs…
…insofern ab, als dass lediglich Sonderausgaben im Rahmen des Pauschbetrages von € 60,-- zuerkannt wurden. In der Bescheidbegründung führte das Finanzamt aus, dass Zuwendungen (Spenden) an Institutionen, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gem. § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988 angehören würden, nicht…
…ff der Gebührenrichtlinien - Erlass des BM für Finanzen vom 22.2.2007, BMF-010206/0201-VI/5/2006-kurz GebR). Der Verein sei mit Bescheid GZ. ***** vom 26. Februar 2008 der bundesweiten Fachabteilung Spendenbegünstigungen in den begünstigten Empfängerkreis des § 4 Abs. 4 Z. 5 lit…