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UFSI RV/0518-I/08Bauherreneigenschaft im Rahmen eines KG-Modells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.05.2011

…Bw (als künftiger Bauherrin) zuzurechnen wären, vermag der Senat nicht zu folgen. Die bauliche Einflussnahme als bloßer Interessent stellt nach der geltenden Rechtsprechung kein maßgebliches Kriterium für die Beurteilung der Bauherreneigenschaft dar. Dies muss gegenständlich umso mehr gelten, als die Bw vor Abschluss des Kaufvertrages…

UFSF RV/0123-F/02Vorliegen einer Bauherren-, Miteigentümer-, Miterrichtergemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2004

…festzustellen, dass wenn ein solches über das eines jeden Wohnungskäufers hinausgehendes überhaupt bestanden hat, dieses mangels Vorliegen der baulichen Einflussnahme zu keiner anderen Beurteilung führen würde. Die Grunderwerbsteuer sei daher auch von den Baukosten nachzuerheben. Das Finanzamt hat sich diesem Prüfungsergebnis angeschlossen und mit gemäß …

UFSF RV/0122-F/02Vorliegen einer Bauherren-, Miterrichter, Miteigentümergemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2004

…festzustellen, dass wenn ein solches über das eines jeden Wohnungskäufers hinausgehendes überhaupt bestanden hat, dieses mangels Vorliegen der baulichen Einflussnahme zu keiner anderen Beurteilung führen würde. Die Grunderwerbsteuer sei daher auch von den Baukosten nachzuerheben. Das Finanzamt hat sich diesem Prüfungsergebnis angeschlossen und mit gemäß …

UFSF RV/0124-F/02Vorliegen einer Bauherren-, Miterrichter-, Miteigentümergemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2004

…festzustellen, dass wenn ein solches über das eines jeden Wohnungskäufers hinausgehendes überhaupt bestanden hat, dieses mangels Vorliegen der baulichen Einflussnahme zu keiner anderen Beurteilung führen würde. Die Grunderwerbsteuer sei daher auch von den Baukosten nachzuerheben. Das Finanzamt hat sich diesem Prüfungsergebnis angeschlossen und mit gemäß …

UFSF RV/0121-F/02Bauherren-, Miterrichter-, Miteigentümergemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2004

…festzustellen, dass wenn ein solches über das eines jeden Wohnungskäufers hinausgehendes überhaupt bestanden hat, dieses mangels Vorliegen der baulichen Einflussnahme zu keiner anderen Beurteilung führen würde. Die Grunderwerbsteuer sei daher auch von den Baukosten nachzuerheben. Das Finanzamt hat sich diesem Prüfungsergebnis angeschlossen und mit gemäß …

UFSF RV/0120-F/02Vorliegen einer Bauherren-, Miteigentümer-, Miterrichtergemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2004

…festzustellen, dass wenn ein solches über das eines jeden Wohnungskäufers hinausgehendes überhaupt bestanden hat, dieses mangels Vorliegen der baulichen Einflussnahme zu keiner anderen Beurteilung führen würde. Die Grunderwerbsteuer sei daher auch von den Baukosten nachzuerheben. Das Finanzamt hat sich diesem Prüfungsergebnis angeschlossen und mit gemäß …

UFSF RV/0119-F/02Vorliegen einer Bauherren-, Miterrichter-, Miteigentümergemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2004

…festzustellen, dass wenn ein solches über das eines jeden Wohnungskäufers hinausgehendes überhaupt bestanden hat, dieses mangels Vorliegen der baulichen Einflussnahme zu keiner anderen Beurteilung führen würde. Die Grunderwerbsteuer sei daher auch von den Baukosten nachzuerheben. Das Finanzamt hat sich diesem Prüfungsergebnis angeschlossen und mit gemäß …

UFSF RV/0118-F/02Vorliegen einer Bauherren-, Miteigentümer-, Miterrichtergemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2004

…festzustellen, dass wenn ein solches über das eines jeden Wohnungskäufers hinausgehendes überhaupt bestanden hat, dieses mangels Vorliegen der baulichen Einflussnahme zu keiner anderen Beurteilung führen würde. Die Grunderwerbsteuer sei daher auch von den Baukosten nachzuerheben. Das Finanzamt hat sich diesem Prüfungsergebnis angeschlossen und mit gemäß …

UFSF RV/0116-F/02Vorliegen einer Miteigentümer-, Miterrichter-, Bauherrengemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2004

…festzustellen, dass wenn ein solches über das eines jeden Wohnungskäufers hinausgehendes überhaupt bestanden hat, dieses mangels Vorliegen der baulichen Einflussnahme zu keiner anderen Beurteilung führen würde. Die Grunderwerbsteuer sei daher auch von den Baukosten nachzuerheben. Das Finanzamt hat sich diesem Prüfungsergebnis angeschlossen und mit gemäß …

UFSG RV/0700-G/07Erwerb eines Grundstücksanteiles verbunden mit Wohnungseigentum an einer Doppelhaushälfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.06.2009

…vielmehr auf die fertig geplante Eigentumswohnung gerichtet war. Da die eingangs genannten Voraussetzungen zwecks Erlangung der Bauherreneigenschaft kumulativ vorliegen müssen und der Bw. in Anbetracht obiger Ausführungen zumindest die bauliche Einflussnahme als Miteigentümerin abzusprechen ist, kann sie allein schon deshalb nicht als Bauherr angesehen werden…

UFSG RV/0699-G/07Erwerb einer Doppelhaushälfte im Wohnungseigentum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2009

…vielmehr auf die fertig geplante Eigentumswohnung gerichtet war. Da die eingangs genannten Voraussetzungen zwecks Erlangung der Bauherreneigenschaft kumulativ vorliegen müssen und der Bw. in Anbetracht obiger Ausführungen zumindest die bauliche Einflussnahme als Miteigentümerin abzusprechen ist, kann sie allein schon deshalb nicht als Bauherr angesehen werden…

UFSL RV/0036-L/06Rücktritt vom Werkvertrag im Rahmen eines Bauherrenmodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2008

…Antrag auf Erteilung der Baubewilligung eingereicht, sodass eine individuelle Verbauungsmöglichkeit ausgeschlossen gewesen wäre. Damit war der Bw aber bereits einer der für die Erlangung der Bauherreneigenschaft maßgeblichen Faktoren, nämlich die bauliche Einflussnahme, abzusprechen. Aus den vorliegenden Verträgen ergibt sich eindeutig, dass der Erwerbswille nicht mehr…

UFSL RV/0035-L/06Rücktritt vom Werkvertrag im Rahmen eines Bauherrenmodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2008

…Antrag auf Erteilung der Baubewilligung eingereicht, sodass eine individuelle Verbauungsmöglichkeit ausgeschlossen gewesen wäre. Damit war dem Bw aber bereits einer der für die Erlangung der Bauherreneigenschaft maßgeblichen Faktoren, nämlich die bauliche Einflussnahme, abzusprechen. Aus den vorliegenden Verträgen ergibt sich eindeutig, dass der Erwerbswille nicht mehr…

UFSF RV/0223-F/03Strittig ist die Bauherreneigenschaft einer Miteigentümergemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2005

…sein kann, betrifft diese Änderung auch nicht die Planung des Gebäudes, sondern die Nutzung einzelner Räume des Gebäudes. Von einer auch nur möglichen Einflussnahme der Miteigentümerschaft auf die bauliche Gestaltung kann daher nicht gesprochen werden. Vielmehr lag diese Möglichkeit ausschließlich beim Initiator des Projektes, GL…

UFSW RV/1616-W/04Bauherrneigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.01.2008

…ist auch, ob dem Abgabepflichtigen ein Recht und eine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden ist; ein Käufer ist nämlich nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er auf die bauliche Gestaltung des Hauses, und…

UFSF RV/0232-F/04Einbeziehung der Kosten für die Gebäudeerrichtung in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2006

…sowie Einfamilienhaus N auf angrenzendem, größerem Grundstück) entsprochen. Die oben unter Punkt 1) erläuterte Einflussnahmemöglichkeit auf die bauliche Gestaltung war also im Streitfall äußerst gering. Die laut Aktenlage lediglich in der Errichtung eines Autoabstellplatzes gelegene Planänderung ist nicht von einer Art, durch die auf die…

UFSG RV/0956-G/02Bauherreneigenschaft eines Erwerbers eines Grundstückes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2003

…ist auch, ob dem Abgabepflichtigen ein Recht und eine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden wird. Ein Käufer ist nämlich nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er auf die bauliche Gestaltung des Hauses, und…

UFSW RV/3777-W/10Für die abgabenrechtliche Beurteilung des Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.03.2013Teil 3/4

…genannten Ausführungen dargelegt - zu keinem Zeitpunkt ein fertiges Projekt vorgelegen ist und die Miteigentümer tragen aufgrund des Bauherrenbegriffes sowohl die wesentliche Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung der Revitalisierungsmaßnahmen als auch das Baurisiko als auch das finanzielle Risiko. Verletzung von Verfahrensvorschriften Die Bescheidbegründung zum Bescheid vom…

UFSF RV/0515-F/07Abzugsfähigkeit von Rechts- und Beratungsaufwand einer Miteigentümergemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.05.2009Teil 1/2

…Bauherr nur, wer auf die - bauliche Gestaltung Einfluss nehmen könne, - das Baurisiko zu tragen habe und - das finanzielle Risiko tragen müsse. Nach Meinung der Betriebsprüfung könne von einer möglichen Einflussnahme der Berufungswerberin auf die bauliche Gestaltung des zu errichtenden Gebäudes nicht gesprochen werden. Diese Möglichkeit…

UFSF RV/0510-F/07Abzugsfähigkeit von Rechts- und Beratungsaufwand einer Miteigentümergemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.05.2009Teil 1/2

…Bauherr nur, wer auf die - bauliche Gestaltung Einfluss nehmen könne, - das Baurisiko zu tragen habe und - das finanzielle Risiko tragen müsse. Nach Meinung der Betriebsprüfung könne von einer möglichen Einflussnahme der Berufungswerberin auf die bauliche Gestaltung des zu errichtenden Gebäudes nicht gesprochen werden. Diese Möglichkeit…