…beruflich veranlasste Reisen unternommen. Vom Dienstgeber wurde die dem Bw. anfallenden Reisekosten jedoch nicht zur Gänze erstattete. Der Bw. hat die Differenz aus eigenem geleistet. Diese Differenzkosten hat er als Werbungskosten geltend gemacht. Da im gegenständlichen Fall vom Vorliegen von ausschließlich beruflich veranlassten Reisen ausgegangen…
…2003) neu gefasst. Nach der Neufassung zählen zu den Werbungskosten: "Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen." Für den Fall, dass sich betrieblich bzw beruflich veranlasste Reiseabschnitte klar und einwandfrei von privat veranlassten Reiseabschnitten trennen lassen, vertritt der Verwaltungsgerichtshof nunmehr…
…bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen" sind. Mit Hinweis auf § 26 EStG werden diese Aufwendungen der Höhe nach pauschaliert ("Tagesgelder" oder "Diäten"). Für die Möglichkeit der Berücksichtigung von Werbungskosten im Zusammenhang mit Verpflegung im Rahmen beruflich veranlasster Fahrten ist demnach Voraussetzung, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand…
…oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Werbungskosten. Nach Z 9 dieser Gesetzesstelle stellen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft (Reisekosten) bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten dar. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich…
…oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Werbungskosten. Nach Z 9 dieser Gesetzesstelle stellen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft (Reisekosten) bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten dar. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich…
…dazu auch Fellner, in: Hofstätter/Reichel, a.a.O., Rz 1 zu § 26 Z 4 EStG 1988). Von der "ausschließlich beruflich veranlassten Reise" nach § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 ist die "Dienstreise" nach § 26 Z 4 EStG 1988 zu unterscheiden (vgl. zB Doralt9…
…in seiner langjährigen Rechtsprechung zu §16 Abs1 Z9 EStG 1988 zur ausschließlich beruflich veranlassten Reise entwickelt hat. Auf den Fall des Bw. angewendet, bedeutet dies, dass durch ein in der Verwaltungspraxis allenfalls über den durch die VwGH-Judikatur festgelegten Reisebegriff des § 16 Abs 1 Z…
…daraus Verpflegungsmehrkosten, welche im Rahmen der gesetzlichen Pauschalsätze für Diäten zu berücksichtigen seien. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 sind Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit…
…erwogen: 1. Reisekosten: 1.1 Rechtsgrundlagen: - Gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988 idF BGBl. I Nr. 71/2003, zählen zu den Werbungskosten auch Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne…
…der Einnahmen. Die Werbungskosten werden von den Einnahmen eines Steuerpflichtigen abgezogen und mindern die Steuerbemessungsgrundlage. Gemäß § 16 Abs.1 Z 9 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988) sind Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26…
…Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erhaltung, Sicherung oder Erwerbung der Einnahmen Werbungskosten. Nach Z. 9 dieser Gesetzesstelle sind insbesondere Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten. Nach § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a leg…
… 4 EStG 1988). Gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 sind Werbungskosten auch die Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 EStG 1988 ergebenden Beträge nicht übersteigen…
…der Einnahmen. Die Werbungskosten werden von den Einnahmen eines Steuerpflichtigen abgezogen und mindern die Steuerbemessungsgrundlage. Gemäß § 16 Abs.1 Z 9 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988) sind Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26…
…Erhaltung der Einnahmen. Dabei stellen nach Z. 9 dieser Gesetzesstelle in der für die Streitjahre geltenden Fassung insbesondere Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten dar. Diese Reisekosten sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z. 4 leg…
…sind. Werbungskosten sind nach § 16 Abs. 1 Z 9 leg.cit. auch Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen, Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 EStG 1988 ergebenden…
…Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (in Höhe des Verkehrsabsetzbetrages und eines allenfalls zustehenden Pendlerpauschales) und nach Z. 9 Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen auch Werbungskosten. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellen Fahrtkosten keine spezifischen Reisekosten im Sinne des § 16 Abs…
…oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Werbungskosten. Nach Z 9 dieser Gesetzesstelle stellen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft (Reisekosten) bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten dar. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich…
…Tages- und Nächtigungsgelder mangels Vorliegens einer "Reise" nicht abzugsfähig wären. § 16 Abs. 1 EStG 1988 bestimmt, dass Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Werbungskosten sind. Nach § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 sind Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten…
…zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Werbungskosten. Nach Z 9 dieser Gesetzesstelle stellen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft (Reisekosten) bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten dar. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26…
… 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 nur "Mehraufwendungen" für Verpflegung bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten darstellen würden. Damit Diäten als Werbungskosten anerkannt werden könnten, müsste im Zuge einer Reise ein sogenannter Mehraufwand bei der auswärtigen Verpflegung anfallen. Bei längeren Aufenthalten an einem Aufenthaltsort…