…hat (cf zB OGH 11.12.1997, EvBl 1998/83: Im Anwendungsbereich des § 27 Abs. 4 UStG 1994 steht dem ausländischen Unternehmer grundsätzlich nur der vereinbarte Preis unter Abzug der geschuldeten [vom inländischen Leistungsempfänger abzuführenden] Umsatzsteuer zu; Arnold, Schuld und Haftung im Steuerrecht, Orac 2000…
…z.B. Leistungen nach § 3 a Abs. 10 UStG, wenn der Leistungsempfänger ein ausländischer Unternehmer ist) nicht abziehbar seien, und zwar auch dann nicht, wenn sie auf Grund der Rechnungslegung geschuldet würden. Im Übrigen wurde auf die Begründung des Vorjahresbescheides verwiesen. Danach sei gemäß § 3a…
…Umsatzsteuer unterlägen (z.B. Leistungen nach § 3a Abs. 10 UStG 1994, wenn der Leistungsempfänger ein ausländischer Unternehmer sei) nicht abziehbar seien, und zwar auch dann nicht, wenn sie auf Grund der Rechnungslegung geschuldet würden. Offensichtlich war das Finanzamt der Ansicht, dass hier Vorsteuern im Zusammenhang…
…Der ausländische Unternehmer bleibt Steuerschuldner (nicht: "Haftender") in den Fällen des § 27 Abs. 4 UStG (vgl K-S-W, § 25 Anm. 26; Haunold, Mehrwertsteuer bei sonstigen Leistungen, Linde 1997, S. 299, Fn 78). Die Verpflichtung des Leistungsempfängers zur Einbehaltung und Abführung der USt im Namen…
…den ausländischen Unternehmern entrichtet wurde - im Rahmen des § 27 Abs. 4 UStG zur Haftung heranzuziehen gewesen. 3. Umsatzsteuer 2004: Gemäß § 19 Abs. 1 UStG idF des BudgetbegleitG 2003 ab 1.1.2004 wird bei sonstigen Leistungen und Werklieferungen die Steuer u.a. dann vom Leistungsempfänger…
…seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und - der Leistungsempfänger Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Der leistende Unternehmer haftet für diese Steuer." Mit der Ausweitung des Reverse-Charge-Systems auf alle sonstigen Leistungen und Werklieferungen, die von ausländischen Unternehmern erbracht werden…
…verpflichtenden Fällen (Katalogleistung, sonstige Leistungen im Binnenmarkt und Dreiecksgeschäft), sondern darüber hinaus bei sämtlichen sonstigen Leistungen und Werklieferungen ausländischer Unternehmer vor. Bis dahin galt in Deutschland das Abzugsverfahren, wonach der Leistungsempfänger, soweit er Unternehmer war oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts war, verpflichtet war…
…abgewiesen. Denn damit habe der Bw. in Österreich einen steuerpflichtigen Umsatz getätigt, was die Geltendmachung der Vorsteuern im Rahmen der Verordnung des BM Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. Nr. 279/1995, ausschließe…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17. August 1999 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für den Zeitraum Jänner bis Dezember 1997 (Abweisungsbescheid) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht…
…die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch FA-Vertreter vom 25. Mai 2005 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für die Zeiträume September bis Dezember 2002 und Jänner bis November 2003 nach der am 26. Februar 2009 in 8018 Graz, Conrad von Hötzendorf-Straße 14…
…darauf verwiesen, dass durch die im Inland erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen steuerbare Umsätze bewirkt wurden, die die Anwendung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuer an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. Nr. 279/1995…
…Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 24. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. November 2010 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für 2009 entschieden: Der Vorlageantrag wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen. Entscheidungsgründe…
…April 2011 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mittels elektronischem Erstattungsantrag beantragte die Berufungswerberin (Bw.) durch ihren Vertreter in Irland die Erstattung von Vorsteuern aus dem Bezug von Treibstoffen in Höhe von…
…ihre Umsätze in Österreich nicht erklärt (= Umsatzsteuer hinterzogen) und will nun im Vorsteuererstattungsverfahren Umsatzsteuer aus Rechnungen, welche sie selbst 1997 bis 2000 an ihren Leistungsempfänger ausgestellt hat und welche Rechnungen nunmehr mit einem neuen Rechnungsaussteller versehen an die Bw. selbst gerichtet worden sind. 9…
…im Baugewerbe, die wird ohne Umsatzsteuer verrechnet. Wenn ich eine Rechnung schreibe wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Es muss unten auf der Rechnung "Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über" stehen. Frage: Können sie angeben, welche Aufträge sie in der letzten Zeit ausgeführt haben? Antwort: Nein, kann…
…herausgerechnet und in der Bilanz als Aufwand [...] berücksichtigt. Es handelt sich hiebei um folgende Lieferungen: | Datum | Rechnung-Nr. | Leistungsempfänger | Ware | Brutto | 01.04.2003 | 7049 | J-GmbH | 41.482 Stangen Zigaretten | 77.250,00 €…
…Erbringung der Bauleistungen beauftragt ist, hinzuweisen. Erfolgt dies zu Unrecht, so schuldet auch der Leistungsempfänger die auf den Umsatz entfallende Steuer. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird § 1. Abs. 1)…
…von der Anwendung der Verordnung des BM Finanzen über die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen ausländischer Unternehmer, BGBl. Nr. 800/1974, ausgehe, ist Folgendes anzumerken: Da die im § 19 Abs. 1a UStG 1994 normierte Regelung über den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger Vorrang vor dem …
…vom 5. März 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 7. Februar 2003 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für 1-12/ 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Antrag (U 5) vom 10. Juni 2002, beim Finanzamt eingelangt am 14…
…§ 7 Abs. 2 lit.a UStG 1994 verlange - anders als noch das UStG 1972 - nicht, dass der ausländische Abnehmer seinen Wohnsitz (Sitz) im Ausland habe, sondern bestimme negativ, dass er im Inland keinen (Wohn-) Sitz haben dürfe. Die Behörde bezweifle hinsichtlich der Lieferungen an die…