…dass ein Geschäftsführer zum Wohle der Gesellschaft auf ein Gehalt verzichte. Aus den genannten Gründen schlage man dem Gewinn der entsprechenden Jahre folgende Beträge zu: Für 1996 gesamt 399.811,28 S Für 1997 gesamt 543.583,65 S Für 1998 gesamt 449.364,07…
…erzielt (als Pensionist) Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1994 machte der Steuerpflichtige ausländische Pensionsbezüge (Einnahmen aus einer italienischen und einer französischen Pension minus Werbungskosten) in Höhe von 12.001,00 S sowie Werbungskosten hinsichtlich inländischer Pensionsbezüge in Höhe von 7…
…1988 bestanden hat. Folglich habe in Österreich weder Lohnsteuer- noch Einkommensteuerpflicht bestanden. Die Dienstnehmer-Fiktion des § 22 Z 2 EStG 1988 gelte nur für wesentlich beteiligte Gesellschaftergeschäftsführer und scheide somit im Anlassfall aus. Nachdem Herr K weder Arbeitnehmer im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG…
…denen zufolge der Steuerpflichtige die Richtigkeit seiner Angaben zu beweisen hat, ergibt. Kilometergelder: Im gegenständlichen Fall wurden Aufwendungen für Kilometergelder, die dem Gesellschafter/Geschäftsführer (GGf) von der Bw. bezahlt worden sind, bei der GmbH als Betriebsausgaben geltend gemacht. Die Betriebsprüfung hat die Aufwendungen für Kilometergelder…
…3.3. Die Vertretung in- und ausländischer Unternehmungen in diesen Geschäftszweigen. 3.4. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben, sich daran zu beteiligen oder deren Geschäftsführung zu übernehmen. 3.5. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die…
…Seitens des steuerlichen Vertreters wurde lediglich mitgeteilt, dass die beiden Fahrzeuge vom Geschäftsführer mit Wohnsitz in Deutschland verwendet werden würden und nach den NoVA-Richtlinien (Rz. 34) der dauernde Standort eines Fahrzeuges eines Gesellschafter-Geschäftsführers dort sei, wo dieser seinen Hauptwohnsitz hätte. Innerhalb der verlängerten…
…M GmbH und Änderung des Firmenwortlautes auf E M GmbH - hervor. Die Anteile am Stammvermögen der GmbH befanden bzw. befinden sich zu 100% im Eigentum des Gesellschafter-Geschäftsführers W N . Der Gegenstand des Unternehmens wird in der Bilanz 1999 wie folgt beschrieben: "Public Relations, Werbung…
… Worauf gründet sich die Forderung? Wurde die Forderung betrieben (auch über Anwälte)? Am 7.4.2006 wurde an den Gesellschafter-Geschäftsführer Herrn Dr. K. (im Folgenden auch: Ges-Gf.) ein Fax mit gleichem Inhalt gerichtet. In Beantwortung dazu wurde lediglich ein Schreiben einer "X.Ltd…
…die Bw. im Jahr 2000 als Arbeitnehmerin der W GmbH in Russland tätig gewesen sei und sich dort zu diesem Zweck 279 Tage aufgehalten habe. Außerdem beziehe sie als Gesellschaftergeschäftsführerin der T GmbH Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Diese seien in Österreich zu besteuern, solange…
…kommt nicht in Betracht. Die steuerliche Wirkung einer verdeckten Ausschüttung kann nur dann korrigiert werden, wenn die Vermögenszuwendung spätestens am Bilanzstichtag (im Jahr der Ausschüttung) von der Gesellschaft rückgefordert und eine Forderung bilanziert wird (VwGH 19.5.1987, 86/14/0179). Eine bereits verwirklichte Ausschüttung…
…1992 | 348.000,00 | | 06.05.1993 | 391.500,00 Ab 6/93 seien die Zinsentnahmen durch den Gesellschafter-Geschäftsführer als endbesteuerte verdeckte Ausschüttung (also lediglich mit KESt-Abzug) behandelt worden und zwar in folgender Höhe: | Zinsen laut Sparbuch bzüglich…
…Wochenendgäste von A und B gewesen. Von der Abhaltung von Seminaren wäre weder I noch J etwas bekannt gewesen. Als Nachweis zu den verrechneten Hausanmietungen, insbesondere betreffend die Abhaltung von Seminaren, wären seitens der ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer A und B ausschließlich polnische, englische, schwedische, ungarische…
…2008 eingestiegener ausländischer Mehrheitsgesellschafter einen zugesagten Gesellschafterzuschuss nicht leistete. Der Bw. gab an, dass er bei der I. die Leitung der Werkstätte wahrgenommen hat, mit der kaufmännischen Geschäftsführung hatte er demnach nichts zu tun und daher auch keinen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung dieser Gesellschaft.…
…1993/818 novellierten Bestimmung sind auf Ebene der Aufbringung der Mittel (Abschnitt III FLAG) expressis verbis die wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften in die Beitragspflicht zum Dienstgeberbeitrag integriert. Daraus kann jedoch nicht das bedingungslose Recht ausländischer Staatsangehöriger auf Bezug von österreichischer Familienbeihilfe abgeleitet werden…
…Umsatzanstieg in Verbindung mit der Tatsache, dass es sich beim Lieferanten G-GmbH um ein erst wenige Monate vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung gegründetes Unternehmen gehandelt habe, das neben der Gesellschafter-Geschäftsführerin nur eine weitere Arbeitskraft beschäftigt habe, hätte die Vertreter der Bw. hellhörig machen müssen…
…Höhe nach ebenfalls unstrittigen) in Österreich bezogenen Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit iSd. § 22 Z 2 EStG 1988 als wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer der österreichischen Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige zu unterziehen sind. In Streit steht hingegen die Art der Ermittlung dieser Einkommensteuer. Nach § 102 Abs…
…Gesellschaft(en), die zwischen September und Dezember 2007 von MP (in W) mittels Erklärung errichtet wurden. - Zwischen November 2008 und März 2009 erfolgte auch bei den drei anderen Gesellschaften ein Übergang der Gesellschaftsanteile auf Personen ausländischer Herkunft. - Die (neuen) Alleingesellschafter-Geschäftsführer der anderen drei Gesellschaften…
…unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) betreibt in der Rechtsform einer GmbH einen Handel mit Kfz-Einzelteilen, Gesellschafter-Geschäftsführer ist Ing. M.N.. Im Rahmen einer UVA-Prüfung (Umsatzsteuervoranmeldungen) über den Zeitraum 1-6/2007 wurden folgende Feststellungen getroffen: <Tz…
…die keine Umsatzsteuer entrichtet hat, weist heute (nach Festsetzung von in Rechnungen ausgewiesener Umsatzsteuer durch das Finanzamt) einen uneinbringlichen Rückstand von fast einer Million Euro aus. DL war auch Gesellschafter-Geschäftsführer der AB-GmbH. mit Sitz in W (Erwerb der Geschäftsanteile im September 1994) und…
…nur im Auftrag von ausländischen Beteiligten gehandelt, ist bei der Fa. SA auch deswegen völlig unglaubwürdig, weil nur der Bw., D. D. und P. M. (mit 2%) an der Fa. beteiligt waren. Dass der vertretungsbefugte und mit 49% beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer nichts über die Geschäftsgebarung…