…des § 17 Abs. 1 EStG iVm § 14 Abs. 1 UStG eingeführt worden wären. Die Vereinbarung hätte daher überhaupt keine steuerlichen sondern ausschließlich außersteuerliche Gründe gehabt, basierend auf dem Konkurrenzverbot und folgenden weiteren Überlegungen: Die Geschäftsführer WP & StB Dr. K. und WP & StB Mag. H. würden…
…eine Vielzahl von betriebswirtschaftlichen Überlegungen, auf welche die Bw. hingewiesen habe, mitgespielt hätten. Für die Betriebsprüfung seien die von der Bw. vorgebrachten außersteuerlichen Gründe völlig unverständlich. Dies sei bedauerlich, da es doch leicht nachvollziehbar sei, dass die ausländische Konzernfinanzierungsgesellschaft der Bw. auch die ihr übertragene…
…zu verhindern oder hinauszuschieben. § 22 BAO stehe diesem Verständnis zufolge unter drei Tatbestandsvoraussetzungen: Eine Gestaltung müsse ungewöhnlich sein, sie müsse unangemessen sein und ein außersteuerlicher Grund müsse fehlen. Die drei Voraussetzungen müssten kumulativ gegeben sein. Fehle es an einer dieser drei Voraussetzungen, könne auch nach…
…0095) und des BFH könne geschlossen werden, dass lediglich bei gleichzeitiger Gegebenheit mehrerer Voraussetzungen Mißbrauch anzunehmen sei. Es sei jedoch bei Vorliegen beachtlicher außersteuerlicher Gründe für eine - wenn auch ungewöhnliche - Gestaltung, Mißbrauch jedenfalls auszuschließen. Zwei Vorgänge seien im Fall der Bw. zu würdigen: die Schenkung …
…der Privatstiftung, unversteuert. Aus den Argumenten der Bw. sind keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe für die gewählte Rechtsgestaltung abzuleiten um Missbrauch iSd § 22 BAO auszuschließen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sämtliche Gestaltungsschritte jedenfalls noch vor Ende 1995 erfolgen mussten um die angeführten steuerlichen Vorteile auch tatsächlich…
…auf § 23 Z 2 EStG 1988 und auf die entsprechende Begründung der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes zu verweisen. Die Bw hat mit ihrem Vorbringen aber auch keine stichhaltigen außersteuerlichen Gründe für die Zwischenschaltung der GmbH ab 1999 dargetan. Dass die Sehschwäche des GmbH-Geschäftsführers und vor…
…BAO vorliegt, weil im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg die gewählte rechtliche Gestaltung ungewöhnlich und unangemessen ist, dafür keine beachtlichen und stichhaltigen außersteuerliche Gründe sprechen, sondern diese ungewöhnliche Rechtsgestaltung ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet (siehe nochmals VwGH 5. April 2011…
…zweite Auflage, § 22 Tz 4 ist eine ungewöhnliche Gestaltung kein Missbrauch im Sinne des § 22, wenn für sie außersteuerliche Gründe vorliegen, wobei es Sache des Abgabepflichtigen ist, diese darzutun (VwGH 7.11.1989, 86/14/0203): Es mag zutreffen, dass sich auf dem Gebiet Oberösterreich…
…Gestaltung ist allerdings kein Missbrauch iSd § 22 BAO, wenn für sie außersteuerliche Gründe vorliegen. Solche Gründe können auch Überlegungen der Zukunftsplanung sein ( VwGH 15.1.1991, 90/14/0208 ). Im Hinblick auf den Grundsatz der amtswegigen Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115 Abs. 1 BAO) hat die Abgabenbehörde das…
…Jahr nach Beginn der Vermietung und im 11. Jahr nach der erstmaligen Geltendmachung von Aufwendungen einen Totalgewinn aus. Als außersteuerliche Gründe für die Immobilieninvestition führte die Bw die Schaffung einer nachhaltigen Ertragsquelle, den Schutz vor Geldentwertung, finanzielle Unabhängigkeit und die Vorsorge fürs Alter an. Mit…
…zurückzieht, sondern für einen gewissen Zeitraum beratend mitwirkt und erst nach einem Beobachtungszeitraum zur Gänze aus der Gesellschaft und somit aus dem Unternehmen ausscheidet." Diese angeführten außersteuerlichen Gründe für die gewählte rechtliche Gestaltung erscheinen in freier Beweiswürdigung aus nachstehenden Überlegungen nicht beachtlich (z.B. VwGH…
…beabsichtigten) abgabensparenden Effekt wegdenkt, oder ob er ohne das Resultat der Steuerminderung einfach unverständlich wäre. Es ist dabei Sache des Abgabepflichtigen, außersteuerliche Gründe darzutun (VwGH 7.11.1989, 86/14/0203). Dr. EB ist nunmehr mit dem Bw verheiratet und hat, wie eine Abfrage des…
…bestanden. Über Frage, ob es neben den steuerlichen Gründen noch weitere Gründe für die Ausgliederung gegeben habe z. B. im Bereich des Vergaberechtes, führte der Vertreter der Bw aus: " Es gab mehrere außersteuerliche Gründe für diese Ausgliederung. Es ist zunächst einmal relativ schwierig ein Projekt…
…bewusst und gewollt und frei von Irrtum gewählt worden war. Außersteuerliche Gründe, weshalb der übereinstimmende Parteiwille auf eine Übertragung nur rund zwei Wochen später als ursprünglich vertraglich festgelegt gelautet haben und aus welchen Gründen die vorherige Eheschließung Voraussetzung gewesen sein soll, nennt weder die Berufung…
…Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass diese Konstruktion zum einen weder ungewöhnlich noch unangemessen ist, zum anderen jedenfalls, wie oben angeführt, mehrere außersteuerliche Gründe vorliegen, die diese Gestaltungsform rechtfertigen. Somit liegt in der Beteiligung des Bw. an der M kein Missbrauch im Sinne des § 22 BAO…
…i.d.R. kein wirtschaftlicher Grund, ihre Tätigkeit nicht unmittelbar der KG zu erbringen, sondern die Kompl. GmbH zwischenzuschalten. Lt. st. Rspr. des VwGH ist eine solche Zwischenschaltung steuerlich nicht anzuerkennen, wenn nicht im Einzelfall stichhaltige außersteuerliche Gründe vorgebracht werden können (u.a. VwGH 86…
…in eine KG Missbrauch sein (vgl. VwGH 12.1.1978, 2305/75). Einer Missbrauchsannahme entgegenstehende außersteuerliche Gründe vermag die steuerliche Vertretung mit ihren im Übrigen auch in keiner Weise belegten Ausführungen im Schriftsatz vom 9. November 2009 nicht aufzuzeigen. Die Verluste des Einzelunternehmens der Gattin…
…A-Gasse 4, zu einem Mehrfamilienhaus erweitert und die Erweiterung finanziert. Dafür seien drei - außersteuerliche - Gründe entscheidend: Zum einen sei es wichtig gewesen, das eigene Vermögen vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen. Diese Gefahr sei nicht von der Hand zu weisen: Der Ehegatte sei…
…stehende GesmbH) Missbrauch vorliegt, wenn keine Anhaltspunkte für Risiken bei der Einbringung des Kaufpreises bei der GesmbH bestanden, der Verkauf bereits vor der Schenkung geplant war und keine außersteuerlichen Gründe für die gewählte Vorgangsweise gegeben sind. Es ist dies eine ungewöhnliche, unangemessene und nur zur…
…die als ungewöhnlich und unangemessen zu beurteilen ist. Die dargestellte Kette der Rechtshandlungen hat zu einer nicht unbeträchtlichen Steuerersparnis geführt. Außersteuerliche Gründe für die gegenständliche Gestaltung liegen nach der rechtlichen Beurteilung der Argumente der Bw. nicht vor. Ein vom Gesetzgeber vorgezeichneter Weg wurde durch die…