…seit Jahrzehnten verwendet werde, weshalb die Finanzbehörde verabsäumt habe, repräsentative Musterverträge einzuholen. Betreffend die Einkommensteuerbescheide 1996 und 1997 bekämpfte die Berufungswerberin als Eventualbegehren auch die Versagung der begehrten Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung mit der Begründung, die wirtschaftliche Nutzbarkeit der Leasingobjekte sei in Folge von…
…nicht mehr gegeben ist (vgl. VwGH 9.9.2004, 2002/15/0192). Eine außergewöhnliche Abnutzung liegt vor, wenn infolge besonderer Umstände - und zwar durch technische oder wirtschaftliche Abnutzung - ein außergewöhnlicher Wertverzehr eingetreten ist. Unter technischer Abnutzung ist der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes, somit sein Substanzverzehr…
… 8 Abs. 4 EStG 1988 sieht auch Absetzungen für eine außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) vor. Eine außergewöhnliche Abnutzung liegt vor, wenn infolge besonderer Umstände - und zwar durch technische oder wirtschaftliche Abnutzung - ein außergewöhnlicher Wertverzehr eingetreten ist. Unter technischer Abnutzung ist der materielle Verschleiß…
…die die Nutzungsdauer des Gegenstandes nicht beeinflusst, rechtfertigt nicht die Vornahme einer außergewöhnlichen Abnutzung (VwGH 15.3.1957,630/56). Es ist Sache des Steuerpflichtigen, den Nachweis für den Eintritt des außergewöhnlichen Wertverzehrs zu erbringen (VwGH 28.10.2004, 2004/15/0133). Bezogen auf den…
…Jahr 1995 gestiegen. Auch diese Entwicklung der Lizenzerträge zeigt auf, dass ein außergewöhnlicher Wertverzehr in dem zu beurteilenden Zeitraum nicht gegeben war. Auch kann durch die dargestellten Umsatzrückgänge beim Lizenznehmer ein objektiver Verlust des Wertes der Markenrechte der Bw. nicht aufgezeigt werden. Dieser Umsatzrückgang beim…
…den Vermietungseinkünften kann es grundsätzlich zu einer Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung kommen (vgl. das von den Bw. zitierte Erkenntnis des VwGH vom 25. 11. 1986, 86/14/0045). Eine außergewöhnliche Abnutzung liegt vor, wenn infolge besonderer Umstände ein außergewöhnlicher Wertverzehr eingetreten ist…
…€ als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Nur eine tatsächlich erwachsene Belastung des Steuerpflichtigen kommt als außergewöhnliche Belastung in Betracht; damit sind Vermögensumschichtungen nicht als außergewöhnliche Belastung anzusehen. Demnach sind als Belastungen nur solche zu verstehen, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verbunden…
…18) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss außergewöhnlich sein (Abs. 2), zwangsläufig erwachsen (Abs. 3) und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs. 4). 3.) Eine Belastung iSd § 34 EStG liegt nur vor, wenn Ausgaben getätigt werden, die zu einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr…
…Krankheit erwachsen, als außergewöhnliche Belastung qualifizieren zu können, bedarf es einer vermögensmindernden Ausgabe (siehe auch Hofstätter-Reichel, Einkommensteuer, Kommentar, III C, § 34 Abs. 1 Tz. 3). Darunter sind Ausgaben zu verstehen, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verknüpft sind (u.a. VwGH…
…wenn Ausgaben getätigt würden, welche zu einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr, somit zu einer Vermögensminderung und daher zu einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit führen würden. Bloße Vermögensumschichtungen würden hingegen niemals zum Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung führen. Für den Fall, dass gegen einen Steuerpflichtigen…
…außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 anzuerkennen, da nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung darunter nur vermögensmindernde Ausgaben zu verstehen sind (Hofstätter-Reichel, Kommentar zur Einkommensteuer III C, § 34 Abs. 1 Tz 2). Vermögensmindernde Ausgaben sind solche, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr…
…die streitgegenständlichen Aufwendungen vor allem aus folgenden Gründen nicht steuermindernd aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastung berücksichtigt werden: Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung liegt eine "Belastung" im Sinne dieser Gesetzesnorm nur dann vor, wenn Ausgaben getätigt werden, die zu einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr…
…Belastung muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie muss außergewöhnlich sein (Abs. 2). Sie muss zwangsläufig erwachsen (Abs. 3). Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs. 4). Eine "Belastung" liegt nur dann vor, wenn Ausgaben getätigt werden, die zu einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr…
…EStG 1988 unter Anrechnung eines Selbstbehaltes abzugsfähig sind: Nur eine Belastung des Steuerpflichtigen kommt als außergewöhnliche Belastung in Betracht; damit sind Vermögensumschichtungen nicht als außergewöhnliche Belastungen anzusehen. Als Belastungen sind nur solche zu verstehen, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verbunden sind…
…Verschleiß oder sonstigem Wertverzehr verknüpft sind. Dem entspricht es auch, Ausgaben nur insoweit als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, als sie vom Steuerpflichtigen endgültig aus eigenem getragen werden müssen. Dies bedeutet, dass von den grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennenden Aufwendungen vorweg jene damit in kausalem Zusammenhang…
…die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verknüpft sind. Ihnen stehen die Ausgaben gegenüber, die nicht zu einer Vermögensminderung, sondern zu einer bloßen Vermögensumschichtung führen und die deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Diese Aufassung lässt sich auch aus dem Gesetzeswortlaut ableiten…
…Voraussetzung für einen Abzug einer Ausgabe als außergewöhnliche Belastung ist, worauf bereits in der Berufungsvorentscheidung hingewiesen wurde, dass es sich überhaupt um eine "Belastung des Einkommens" handelt. Als Belastungen sind nur solche zu verstehen, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verbunden sind…
…den Tatbestand einer außergewöhnlichen Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 verwirklichen, zumal ihm das heute der Berufungswerberin zugute kommende, erhöhte Renommee des Gourmethotels gegenübersteht. Damit wurde aber ein Gegenwert geschaffen, der im Kontrast zu einem für die außergewöhnliche Belastung vorausgesetzten, endgültigen Wertverzehr steht (vgl…
…die zu einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr, somit zu einer Vermögensminderung führen. Bloße Vermögensumschichtungen führen nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung (zB VwGH 25.September 1985, 84/13/0113). Aufwendungen sind nur insoweit außergewöhnlich, als sie höher sind als jene, die der Mehrzahl der…
…Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verknüpft sind. Von einem derartigen verlorenen Aufwand kann dann keine Rede sein, wenn der Aufwand zu einem Vermögens- bzw. Gegenwert führt. Es handelt sich dabei um eine bloße Vermögensumschichtung, die nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden kann (vgl Hofstätter-Reichel…