…haushaltszugehörige Kinder im Ausland, die in einem Land außerhalb des EWR leben und für die weder ein Unterhaltsabsetz- noch Kinderabsetzbetrag zusteht, sind daher abzugsfähig. Grundsätzlich kann der halbe Unterhalt ohne Abzug eines Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Die Finanzverwaltung schätzt diese außergewöhnliche Belastung…
…zusätzliche Anerkennung von Familienheimfahrten konnte daher nicht Rechnung getragen werden. 3.) Unterhaltsleistungen für ein im Ausland lebendes minderjähriges Kind Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder, die keinen Familienbeihilfenanspruch vermitteln, da sie weder Wohnsitz noch ständigen Aufenthalt im Inland haben, können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden (vgl…
…zusätzliche Anerkennung von Familienheimfahrten konnte daher nicht Rechnung getragen werden. 3.) Unterhaltsleistungen für ein im Ausland lebendes minderjähriges Kind Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder, die keinen Familienbeihilfenanspruch vermitteln, da sie weder Wohnsitz noch ständigen Aufenthalt im Inland haben, können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden (vgl…
…zweite Kind und 825 S für jedes weitere Kind zu. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes anzuwenden. Für Unterhaltsleistungen an ein im Ausland lebendes nicht haushaltszugehöriges minderjähriges Kind, für das…
…für die Monate Jänner bis September 2003 ein monatlicher Unterhaltsabsetzbetrag in Höhe von 50,00 € für sein in Mazedonien lebendes Kind, das im September 2003 das 18. Lebensjahr vollendet hat, als außergewöhnliche Belastung gewährt wurde. Darüber hinaus hat der Bw. Arbeitslosenbezüge für folgende Zeiträume…
…einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen sind. Aus den Ausführungen des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses ergibt sich, dass Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Kinder nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG 1988 berücksichtigt werden können. Für die steuerliche Berücksichtigung ist daher zu unterscheiden, ob die Unterhaltsleistungen an minderjährige-oder…
…pro Kind und Monat die Rede ist. Dazu ist anzumerken, dass eine Pauschalabgeltung von Unterhaltszahlungen für im Ausland lebende haushaltszugehörige minderjährige Kinder sich aus dem § 34 des Einkommensteuergesetzes nicht ableiten lässt. Eine steuerliche Berücksichtigung derartiger Unterhaltsleistungen ist - wie bei der Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen generell…
…S (600 € für ein Kind) In den jeweiligen Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 2000 und 2001 (aliquotiert bis zur Volljährigkeit des älteren Kindes am 1. Juli 2000) wurden die Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebenden minderjährigen Kinder mit diesem Betrag als außergewöhnliche Belastung anerkannt. In…
…für ein (minderjähriges) Kind die außergewöhnliche Belastung an den gesetzlichen Unterhalt (§ 34 Abs. 7 Z 2 leg.cit) anknüpft. Ebenso hat der Verfassungsgerichtshof in den oben angeführten Erkenntnissen die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für dauernd im Ausland sich aufhaltende unterhaltsberechtigte Kinder nur insoweit verfassungsrechtlich für…
…Er finanziere den gemeinsamen Haushalt und sorge für deren Unterhalt. Die Haushaltsgemeinschaft werde nicht zuletzt durch seine allwöchentlichen Familienheimfahrten dokumentiert, deren Kosten er nunmehr steuerlich geltend mache. Für die Unterhaltsleistungen an sein im Ausland lebendes, mj. Kind beantrage er die Berücksichtigung von "entsprechenden außergewöhnlichen Belastungen"…
…Für im Ausland lebende Kinder werde ein Unterhaltspauschalbetrag von monatlich 50 Euro pro Kind als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt. Für volljährige Kinder werde kein Unterhaltsabsetzbetrag gewährt. Der Bw legte gegen diese Berufungsvorentscheidung neuerlich Berufung ein und begehrte die Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrages für die Unterhaltszahlungen für seine…
…er den Unterhaltsabsetzbetrag für ein minderjähriges Kind als außergewöhnliche Belastung und nochmals die Aufwendungen für die Familienheimfahrten nach Bosnien-Herzegowina beantragte. Die Unterhaltsleistungen für das minderjährige Kind wurden bescheidmäßig berücksichtigt und hinsichtlich der Nichtanerkennung der Familienheimfahrten als Werbungskosten wurde die ursprüngliche Begründung im Wesentlichen wiederholt…
…wonach Unterhaltsleistungen für minderjährige Kinder im Ausland zur Hälfte der gesetzlichen Unterhaltspflicht als außergewöhnliche Belastung (ohne Selbstbehalt) anzuerkennen sind, hat auch der VwGH geteilt (VwGH 27. 8. 2008, 2006/15/0117). Der Berufungsführer hat auf Grund des durch die Wohnsitzgemeinde des Kindes als Vormundschaftsbehörde genehmigten…
…nach der im Verfassungsrang stehenden Bestimmung des § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988, außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4, weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. Anspruch auf Familienbeihilfe für ein minderjähriges Kind steht…
…den Berufungen Folge zu geben und die für die regelmäßigen Familienheimfahrten geltend gemachten Werbungskosten sowie die Unterhaltsleistungen für zwei minderjährige Kinder im Jahr 2004 sowie für ein minderjähriges Kind im Jahr 2005 als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 wandte sich…
…Unterhaltskosten für jedes minderjährige Kind und Monat (geboren in den Jahren 1998 und 2001) mit € 100,00 geltend gemacht. Das Finanzamt erkannte dagegen unter Bedachtnahme auf die Lohnsteuerrichtlinien 2002, RZ 866, € 50,00 pro Kind und Monat als außergewöhnliche Belastung an. Im Hinblick…
…die Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen für zwei minderjährige Kinder im Ausland begehrte. Mit Einkommensteuerbescheiden vom 11. August 2003 gewährte das Finanzamt dem Bw für diese beiden Kalenderjahre sowohl die Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung als auch ohne nähere Begründung die strittigen Kosten für Familienheimfahrten zur Gänze als…
…dass er für seine beiden im Ausland lebenden Kinder Unterhaltsleistungen erbracht hat. Nach der bestehenden Verwaltungspraxis wird in solchen Fällen der Aufwand für die Unterhaltsleistung in Höhe von € 50,00 (S 688,00) pro Monat und Kind geschätzt und als außergewöhnliche Belastung - ohne Abzug…
…Unterhaltsabsetzbetrag für im Ausland lebende Kinder kann jedoch nur bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres bzw. bei Schulbesuch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Ab der Volljährigkeit des Kindes darf nach § 34 Abs 7 Z 5 EStG 1988 (Verfassungsbestimmung) keine außergewöhnliche Belastung berücksichtigt…
…Mit der gleichen Begründung wurde im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2004 vom 2.9.2005 ebenfalls der Abzug von Werbungskosten wegen Familienheimfahrten versagt. Eine Begründung für die Nichtberücksichtigung der beantragten außergewöhnlichen Belastung für die Unterhaltsleistungen für die im Ausland lebenden Kinder findet sich auch nicht…