…zu § 33 TP 20 mit weiterer Judikatur). Im Berufungsfall steht zunächst außer Streit, dass ein gebührenpflichtiger außergerichtlicher Vergleich abgeschlossen wurde. Dieser diente, wie insbesondere aus Vergleichspunkt IX. sowie aus dem Gesamtkontext ersichtlich, vor allem der Bereinigung und Abgeltung von wechselseitig entstandenen Ansprüchen anläßlich des bezeichneten…
…wurde zwischen dem Bw. und der Firma PGmbH eine schriftliche, dem Unabhängigen Finanzsenat in Ablichtung vorliegende außergerichtliche Vergleichsvereinbarung geschlossen. Aufgrund dieser Vereinbarung wurde dem Bw. ein Geldbetrag zur Abgeltung eines Teiles der geleisteten Überstunden auf sein Konto überwiesen und ein Dienstzeugnis ausgestellt. Im Gegenzug hat…
…gesetzliche Regelung, die das Finanzamt zum Abschluss außergerichtlicher Vergleiche im Sinne des § 1380 ABGB mit einem Steuerpflichtigen ermächtigt, bestehe nicht. Vor diesem Hintergrund ist die Zustimmung des Finanzamtes zu einem außergerichtlichen Ausgleichsvorschlag nur im Rahmen des Abgabenverfahrens nach den Bestimmungen der BAO möglich, und zwar…
…auf Pensionskassen überbunden werden können, anzuwenden ist. Denn entgegen der Auffassung des Bw kann ein außergerichtlicher Vergleich nicht als statutenmäßige Regelung angesehen werden. Während ein Vergleich (beiderseitiges) Nachgeben voraussetzt, entziehen sich gesetzliche oder statutarische Regelungen in der Regel einer Disposition. Die Bezahlung einer Pensionsabfindung erfolgt…
… 4 Abs. 3 EStG 1998. Im Jahr 1999 wurden ihm im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs Schulden in Höhe von S 2.156.659,00 nachgelassen. Dieser Schuldennachlass wurde bei der Einkommensermittlung als Einnahme berücksichtigt. Die beantragte Abstandnahme von der Festsetzung der auf den Sanierungsgewinn entfallenden…
…damit, dass die streitgegenständliche Scheidungsvereinbarung lediglich Teil des gerichtlichen Scheidungsvergleiches gewesen wäre und sohin nicht als außergerichtlicher Vergleich gesondert gebührenpflichtig sei. Unter Hinweis auf den Umstand, dass nach dem eindeutigen Text der Vertragsurkunde im Zeitpunkt der Unterfertigung derselben die Scheidung noch nicht beantragt gewesen sei…
…Die Frage, ob es einen außergerichtlichen Vergleich zwischen den beteiligten Personen (Gesellschafter und Alleinerbin) über strittige Rechte an der Verlassenschaft gegeben habe, verneinte L.B., zumal man von einem Rechtsanspruch der Alleinerbin auf die Dividende - resultierend aus der oben erwähnten Vereinbarung mit der Erblasserin vom…
…b GebG unterliegt ein außergerichtlicher Vergleich einer Rechtsgebühr von 2 v.H. vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. Ein Vergleich kann, so wie hier, durch Anbot und Annahme zu Stande kommen. Der den Gegenstand des § 33 TP 20 GebG bildende Vergleich ist nach …
…1 Z. 2 lit. b GebG 1957 unterliegt ein außergerichtlicher Vergleich einer Rechtsgebühr von 2 v.H. vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. In Ermangelung einer Definition des Begriffes "Vergleich" im Gebührengesetz ist zur Auslegung des Begriffsinhaltes § 1380 ABGB heranzuziehen. Danach ist ein…
…als Vergleich anzusprechende Vereinbarung über eine "pauschale" Abfindung des Pflichtteilsanspruches den Tatbestand nach § 2 Abs. 2 Z 4 ErbStG (VwGH 27.1.1999, 98/16/0361, 0362). Wird zwischen den beteiligten Personen ein (außergerichtlicher) Vergleich über die zwischen ihnen strittigen Rechte an der Verlassenschaft abgeschlossen…
…b GebG unterliegt ein außergerichtlicher Vergleich einer Rechtsgebühr von 2 v. H. vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. § 33 TP 20 GebG unterwirft außergerichtliche Vergleiche einer Rechtsgebühr, ohne allerdings den Vergleichsbegriff zu umschreiben. Der den Gegenstand dieser Gebühr bildende Vergleich ist daher nach…
…1 Z. 2 lit. b GebG 1957 unterliegt ein außergerichtlicher Vergleich einer Rechtsgebühr von 2 v.H. vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. In Ermangelung einer Definition des Begriffes "Vergleich" im Gebührengesetz ist zur Auslegung des Begriffsinhaltes § 1380 ABGB heranzuziehen. Danach ist ein…
…Gutachten betraglich auf 21.431.189 S (exclusive Umsatzsteuer) modifiziert worden seien. Mit Datum vom 25. Oktober 1996 habe man einen außergerichtlichen Vergleich mit folgendem Inhalt abgeschlossen (Auszug): Es bestehe ein Prozess über eine Entgeltforderung der Firma H. GmbH über 9.550.914,64 S…
…worden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 TP 20 Abs. 1 lit. b GebG unterliegt ein außergerichtlicher Vergleich einer Rechtsgebühr von 2 v.H. vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. Gemäß § 17 Abs. 1 erster Satz GebG ist für die Festsetzung der…
…von der Erbin vereinnahmten, nach dem Todestag entstandenen Früchte (Mieten) müssten an uns abgetreten werden. Die Anwälte verhandelten in dieser Frage über Monate. Letztlich wurde auch in dieses Frage ein - außergerichtlicher - Vergleich geschlossen, wonach wir die Hälfte der Mieten erhalten sollten. Im Endergebnis wurden die…
…herrschenden Lehre (Fellner § 16 Tz 62, § 33 TP 20, Tz 9, 26, 27) und ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass derartige Vereinbarungen als außergerichtliche Vergleiche gemäß § 33 TP 20 GebG anzusehen sind (hg. Erkenntnisse vom 30. Juni 1983, Zl. 82/15/0081, vom 19. Juni 1989…
…vom 8. März 2005 gilt die Berufung wiederum als unerledigt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 TP 20 Abs 1 lit b GebG unterliegen außergerichtliche Vergleiche, wenn der Vergleich nicht über anhängige Rechtsstreitigkeiten getroffen wird, einer Gebühr in Höhe von 2 v.H. vom…
…Vergleich im Sinne des Gebührengesetzes darstellt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unterliegen vertragliche Regelungen künftiger Vermögensverhältnisse durch die Ehegatten für den Fall der Scheidung der Gebühr gemäß § 33 TP 20 GebG. Gemäß § 33 TP 20 Abs. 1 Z 2 lit. b GebG unterliegt ein außergerichtlicher…
…davon ausgegangen werden, dass die hier zu beurteilende Vereinbarung vorallem der Vorbeugung von Rechtsstreitigkeiten dient. Die im gegenständlichen Fall zu beurteilende Vereinbarung stellt sich eindeutig als ein gebührenpflichtiger außergerichtlicher Vergleich dar. Es konnten dabei weder die Ausführungen in den Stellungnahmen der Bw. selbst noch die…
…einen Vergleich über ein zweifelhaftes Rechtsverhältnis, sondern um die Umwandlung einer Schenkung in einen Darlehensvertrag unter Beisetzung der Bedingung des Nichtfortbestandes der Ehe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 TP 20 Abs. 1 Zif. 2 lit. b Gebührengesetz 1957 (GebG) unterliegt ein außergerichtlicher Vergleich…