…1. März 2006 bringt der Bw. Folgendes vor: Für die Haftung nach § 9 BAO sei der Gleichbehandlungsgrundsatz relevant. Die anteilige Gläubigerbefriedigung werde an den getätigten Zahlungen gemessen. Aus der vorgelegten Aufstellung über den Anfangsbestand der Verbindlichkeiten, die neu eingegangenen Verbindlichkeiten sowie deren Bezahlungen vom 15…
…Abgaben besteht. Reichten somit die liquiden Mittel nicht zur Begleichung sämtlicher Schulden und haftet der Vertreter nur deswegen, weil er die Abgabenforderungen nicht wenigstens anteilig befriedigt und somit die Abgabengläubiger benachteiligt hat, so erstreckt sich die Haftung des Vertreters auch nur auf jenen Betrag, um…
…der Bw. bei seinen Berechnungen die Zahlungstheorie herangezogen. Aus der Zahlungstheorie folge, dass die anteilige Gläubigerbefriedigung an den getätigten Zahlungen zu bemessen sei. Die offenen Abgabenschulden seien demnach entsprechend dem Verhältnis der Gesamtsumme der offenen Verbindlichkeiten zu den geleisteten Zahlungen zu bemessen. Der Bw. gehe…
…werden, weshalb ein Haftungsbescheid nicht zu erlassen sei. Um die anteilige Gläubigerbefriedigung beurteilen zu können, wurde die Bw. mit dem Vorhalt des Finanzamtes vom 3. Mai 2007 aufgefordert, eine Aufstellung über die Gläubigerbefriedigung - Zahlungsein- und -ausgänge bar und über Bankkonten - in der Zeit vom 15…
…einzige der Gesellschaften nach der Fälligstellung der Kreditlinien eine gewerbliche Tätigkeit mehr ausgeübt, sodass "eventuell" (gemeint wohl: keine) Mittel zur Verfügung gestanden wären, um anteilige Gläubigerbefriedigung betreiben zu können. Umso unwahrscheinlicher wäre es, dass fünf Monate nach dem Einstellen der gewerblichen Tätigkeiten noch irgendwelche Mittel…
…einzige der Gesellschaften nach der Fälligstellung der Kreditlinien eine gewerbliche Tätigkeit mehr ausgeübt, sodass "eventuell" (gemeint wohl: keine) Mittel zur Verfügung gestanden wären, um anteilige Gläubigerbefriedigung betreiben zu können. Umso unwahrscheinlicher wäre es, dass fünf Monate nach dem Einstellen der gewerblichen Tätigkeiten noch irgendwelche Mittel…
…einzige der Gesellschaften nach der Fälligstellung der Kreditlinien eine gewerbliche Tätigkeit mehr ausgeübt, sodass "eventuell" (gemeint wohl: keine) Mittel zur Verfügung gestanden wären, um anteilige Gläubigerbefriedigung betreiben zu können. Umso unwahrscheinlicher wäre es, dass fünf Monate nach dem Einstellen der gewerblichen Tätigkeiten noch irgendwelche Mittel…
…einzige der Gesellschaften nach der Fälligstellung der Kreditlinien eine gewerbliche Tätigkeit mehr ausgeübt, sodass "eventuell" (gemeint wohl: keine) Mittel zur Verfügung gestanden wären, um anteilige Gläubigerbefriedigung betreiben zu können. Umso unwahrscheinlicher wäre es, dass fünf Monate nach dem Einstellen der gewerblichen Tätigkeiten noch irgendwelche Mittel…
…einzige der Gesellschaften nach der Fälligstellung der Kreditlinien eine gewerbliche Tätigkeit mehr ausgeübt, sodass "eventuell" (gemeint wohl: keine) Mittel zur Verfügung gestanden wären, um anteilige Gläubigerbefriedigung betreiben zu können. Umso unwahrscheinlicher wäre es, dass fünf Monate nach dem Einstellen der gewerblichen Tätigkeiten noch irgendwelche Mittel…
…einzige der Gesellschaften nach der Fälligstellung der Kreditlinien eine gewerbliche Tätigkeit mehr ausgeübt, sodass "eventuell" (gemeint wohl: keine) Mittel zur Verfügung gestanden wären, um anteilige Gläubigerbefriedigung betreiben zu können. Umso unwahrscheinlicher wäre es, dass fünf Monate nach dem Einstellen der gewerblichen Tätigkeiten noch irgendwelche Mittel…
…Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz. Begründend führte der Bw. im Wesentlichen aus, dass die anteilige Gläubigerbefriedigung an den getätigten Zahlungen zu bemessen sei. Der Bw. übermittelte eine Datei mit den aushaftenden Verbindlichkeiten und den getätigten Zahlungen und führte aus, dass er im Mai 1999…
…bezahlt, sodass auch kein Quotenschaden entstehen könne. Es werde daher der Antrag gestelt, den Haftungsbescheid vollinhaltlich aufzuheben. Um die Einhaltung der abgabenrechtlichen Pflichten bzw. die anteilige Gläubigerbefriedigung in vollem Umfang beurteilen zu können, ersuchte die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Bw. im Vorhalt vom 16. Oktober…
…bezahlt, sodass auch kein Quotenschaden entstehen könne. Es werde daher der Antrag gestelt, den Haftungsbescheid vollinhaltlich aufzuheben. Um die Einhaltung der abgabenrechtlichen Pflichten bzw. die anteilige Gläubigerbefriedigung in vollem Umfang beurteilen zu können, ersuchte die Abgabenbehörde zweiter Instanz den Bw. im Vorhalt vom 16. Oktober…
…vor. Die Gesellschaft sei liquidiert und der Konkurs aufgehoben. Zu einer Benachteiligung der Abgabenbehörde sei es nicht gekommen. Um die Einhaltung der abgabenrechtlichen Pflichten bzw. die anteilige Gläubigerbefriedigung in vollem Umfang beurteilen zu können, ersuchte die Abgabenbehörde zweiter Instanz den Bw. im Vorhalt vom 18…
…worden seien. Es wurde ersucht darzulegen, weshalb die Bw. nicht dafür Sorge getragen habe, dass die angeführten Abgaben entrichtet würden. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden seien, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Die Bw. wurde ersucht, anhand des…
…dass darin die Fälligkeiten der letztlich haftungsgegenständlichen Abgaben angeführt waren. Mit Stellungnahmen des Bw wurden Unterlagen betreffend das Ausmaß der Gläubigerbefriedigung vorgelegt und das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme mit den nachstehenden Argumenten bestritten. Bereits vor Fälligkeit der Umsatzsteuer 12/03 wurde ein Ratenansuchen…
…Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde erster Instanz vom 23. August 2004 wurde die gegenständliche Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass der Bw. die vorhandenen Mittel nicht zur gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung verwendet und die Abgabenbehörde benachteiligt habe, indem er laufend Lieferanten, Versicherungen, Treibstoff usw. zur Gänze bezahlt habe. Im…
…Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Schließlich wurde der Berufungswerber ersucht, anhand eines Fragebogens seine…
…wie in der Eingabe vom 27. Juli 2010 vom Bw. angedacht, nicht erfolgen. Eine mittels Vorhalt angeforderte Darstellung der anteiligen Gläubigerbefriedung sei der Abgabenbehörde nicht vorgelegt worden. Auch sei der Hausbank eine Bruttozession erteilt worden, wodurch Mittel, die zur Begleichung der Abgabenschuldigkeiten hätten verwendet werden…
…angefochten. Mit dem gegenständlichen Haftungsbescheid wird mir vorgeworfen, ich hätte es als Geschäftsführer der H GesmbH unterlassen, eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung im Rahmen des Zeitraumes 2005 bis Ende 2006 bzw. bis zur Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Firma H GesmbH durchzuführen. Das Gegenteil ist der Fall…