…1. März 2006 bringt der Bw. Folgendes vor: Für die Haftung nach § 9 BAO sei der Gleichbehandlungsgrundsatz relevant. Die anteilige Gläubigerbefriedigung werde an den getätigten Zahlungen gemessen. Aus der vorgelegten Aufstellung über den Anfangsbestand der Verbindlichkeiten, die neu eingegangenen Verbindlichkeiten sowie deren Bezahlungen vom 15…
…Abgaben besteht. Reichten somit die liquiden Mittel nicht zur Begleichung sämtlicher Schulden und haftet der Vertreter nur deswegen, weil er die Abgabenforderungen nicht wenigstens anteilig befriedigt und somit die Abgabengläubiger benachteiligt hat, so erstreckt sich die Haftung des Vertreters auch nur auf jenen Betrag, um…
…der Bw. bei seinen Berechnungen die Zahlungstheorie herangezogen. Aus der Zahlungstheorie folge, dass die anteilige Gläubigerbefriedigung an den getätigten Zahlungen zu bemessen sei. Die offenen Abgabenschulden seien demnach entsprechend dem Verhältnis der Gesamtsumme der offenen Verbindlichkeiten zu den geleisteten Zahlungen zu bemessen. Der Bw. gehe…
…und der tatsachlich erfolgten Zahlung. Wird dieser Nachweis nicht angetreten, kann dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Ganze vorgeschrieben werden. Im vorliegenden Fall wurde seitens des Beschwerdewerbers eine anteilige Gläubigerbefriedigung lediglich pauschal und rechnerisch dargelegt, somit den Nachweis nicht angetreten. Aus den vorgelegten Unterlagen kann…
…bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre. Vom Finanzamt wurden dem Bf. die Notwendigkeit der Beweisführung für eine anteilige Gläubigerbefriedigung für die einzelnen Fälligkeitstage bereits mit Ergänzungsersuchen vom 2. Juli 2012 zur Kenntnis gebracht. Zuletzt nochmals im Rahmen der persönlichen Vorsprache am 7…
…Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre. Vom Finanzamt wurden dem Bf. die Notwendigkeit der Beweisführung für eine anteilige Gläubigerbefriedigung für die einzelnen Fälligkeitstage bereits mit Ergänzungsersuchen vom 2. Juli 2012 zur Kenntnis gebracht. Mangels Erbringung dieses Nachweises konnte der Bf. für die haftungsgegenständliche Umsatzsteuer 2009…
…Gläubiger uneinbringlich geworden wäre. Vom Finanzamt wurde dem Bf. die Notwendigkeit der Beweisführung für eine anteilige Gläubigerbefriedigung für die einzelnen Fälligkeitstage bereits vor Erlassung des angefochtenen Bescheides (Ersuchen um Ergänzung am 02. Juli 2015) zur Kenntnis gebracht. Die bloße Behauptung des Bf., er habe mit…
…Dies ergibt sich auch schlüssig aus den zahlreichen Stomobuchungen, welche aus dem bereits vorgelegten Kontoauszugskonvolut ersichtlich sind! Selbst wenn der Beschwerdeführer die eingehenden Zahlungen noch zur (anteiligen) Gläubigerbeffiedigung verwenden hätte wollen, so war dies faktisch nicht mehr möglich! Wenn sich das Finanzamt in diesem Zusammenhang…
…Nachweis zu erbringen, welcher konkrete Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre. Vom Finanzamt wurde dem Beschwerdeführer die Notwendigkeit der Beweisführung für eine anteilige Gläubigerbefriedigung spätestens im angefochtenen Haftungsbescheid zur Kenntnis gebracht. Die Abgabenbehörde sieht sich nicht dazu veranlasst, von der…
…des vom Vertreter im Haftungsverfahren darzutuenden Fehlens ausreichender Mittel zur Befriedigung der Abgabenverbindlichkeiten. Das Finanzamt hat dem Bf. die Notwendigkeit der Beweisführung für eine anteilige Gläubigerbefriedigung für die einzelnen Fälligkeitstage ebenso wie die "Sonderstellung" der Lohnsteuer vor Erlassung des angefochtenen Bescheides, vor Ergehen der Berufungsvorentscheidung…
…September 2007 bis zur Konkurseröffnung am 25.6.2009 lediglich folgende Zahlungen erhalten hat: | 28.9.2007 | € 3.000,-- | 10.3.2009 | € 1.000,-- Diese Tatsache macht somit die Beweisführung für eine anteilige Gläubigerbefriedigung erforderlich. Sie werden daher aufgefordert…
…werden, weshalb ein Haftungsbescheid nicht zu erlassen sei. Um die anteilige Gläubigerbefriedigung beurteilen zu können, wurde die Bw. mit dem Vorhalt des Finanzamtes vom 3. Mai 2007 aufgefordert, eine Aufstellung über die Gläubigerbefriedigung - Zahlungsein- und -ausgänge bar und über Bankkonten - in der Zeit vom 15…
…einzige der Gesellschaften nach der Fälligstellung der Kreditlinien eine gewerbliche Tätigkeit mehr ausgeübt, sodass "eventuell" (gemeint wohl: keine) Mittel zur Verfügung gestanden wären, um anteilige Gläubigerbefriedigung betreiben zu können. Umso unwahrscheinlicher wäre es, dass fünf Monate nach dem Einstellen der gewerblichen Tätigkeiten noch irgendwelche Mittel…
…einzige der Gesellschaften nach der Fälligstellung der Kreditlinien eine gewerbliche Tätigkeit mehr ausgeübt, sodass "eventuell" (gemeint wohl: keine) Mittel zur Verfügung gestanden wären, um anteilige Gläubigerbefriedigung betreiben zu können. Umso unwahrscheinlicher wäre es, dass fünf Monate nach dem Einstellen der gewerblichen Tätigkeiten noch irgendwelche Mittel…
…einzige der Gesellschaften nach der Fälligstellung der Kreditlinien eine gewerbliche Tätigkeit mehr ausgeübt, sodass "eventuell" (gemeint wohl: keine) Mittel zur Verfügung gestanden wären, um anteilige Gläubigerbefriedigung betreiben zu können. Umso unwahrscheinlicher wäre es, dass fünf Monate nach dem Einstellen der gewerblichen Tätigkeiten noch irgendwelche Mittel…
…einzige der Gesellschaften nach der Fälligstellung der Kreditlinien eine gewerbliche Tätigkeit mehr ausgeübt, sodass "eventuell" (gemeint wohl: keine) Mittel zur Verfügung gestanden wären, um anteilige Gläubigerbefriedigung betreiben zu können. Umso unwahrscheinlicher wäre es, dass fünf Monate nach dem Einstellen der gewerblichen Tätigkeiten noch irgendwelche Mittel…
…einzige der Gesellschaften nach der Fälligstellung der Kreditlinien eine gewerbliche Tätigkeit mehr ausgeübt, sodass "eventuell" (gemeint wohl: keine) Mittel zur Verfügung gestanden wären, um anteilige Gläubigerbefriedigung betreiben zu können. Umso unwahrscheinlicher wäre es, dass fünf Monate nach dem Einstellen der gewerblichen Tätigkeiten noch irgendwelche Mittel…
…einzige der Gesellschaften nach der Fälligstellung der Kreditlinien eine gewerbliche Tätigkeit mehr ausgeübt, sodass "eventuell" (gemeint wohl: keine) Mittel zur Verfügung gestanden wären, um anteilige Gläubigerbefriedigung betreiben zu können. Umso unwahrscheinlicher wäre es, dass fünf Monate nach dem Einstellen der gewerblichen Tätigkeiten noch irgendwelche Mittel…
…Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz. Begründend führte der Bw. im Wesentlichen aus, dass die anteilige Gläubigerbefriedigung an den getätigten Zahlungen zu bemessen sei. Der Bw. übermittelte eine Datei mit den aushaftenden Verbindlichkeiten und den getätigten Zahlungen und führte aus, dass er im Mai 1999…
…bezahlt, sodass auch kein Quotenschaden entstehen könne. Es werde daher der Antrag gestelt, den Haftungsbescheid vollinhaltlich aufzuheben. Um die Einhaltung der abgabenrechtlichen Pflichten bzw. die anteilige Gläubigerbefriedigung in vollem Umfang beurteilen zu können, ersuchte die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Bw. im Vorhalt vom 16. Oktober…