…Dezember 2011 am 15. Dezember 2011 einen Antrag auf Stornierung der (vier) Säumniszuschläge für 2007 bis 2010 in der Gesamthöhe von € 466,48 ein und begründete das Fehlen groben Verschuldens mit unterschiedlicher Rechtsansicht des Vertreters und der Betriebsprüfung. Der steuerliche Vertreter sei weiterhin der…
…in der Erklärung bzw. den Beilagen zu überprüfen. Es muss der gesamte Sachverhalt offen gelegt werden, und dann kann erst die abweichende Rechtsansicht vertreten werden (VwGH 6.8.1996, 95/17/0109). Die Angaben müssen demnach die Abgabenbehörde in die Lage versetzen, an Hand der…
…werden, eine Subsumption des relevanten Sachverhaltes unter den ihrer Ansicht nach zutreffenden Tatbestand durchzuführen. Das heißt, zuerst hat der Abgabepflichtige den Sachverhalt voll und ganz offen zulegen und erst dann darf die abweichende Rechtsansicht vertreten werden (vgl für viele: Reger / Hacker / Kneidinger, Das Finanzstrafgesetz, Rz…
…Feststellung und den Umfang der Abgabepflicht oder für die steuerlichen Begünstigungen von Bedeutung sind. Diesen Pflichten muss in jeder Eingabe an die Abgabenbehörde entsprochen werden. Vertritt ein Abgabepflichtiger einen von der behördlichen Rechtsansicht abweichenden Rechtsstandpunkt, so kann er eine Verletzung der Offenlegungspflicht im Sinne des …
…Richtigkeit an Hand der Angaben in der Erklärung zu überprüfen. Es ist daher der volle und ganze Sachverhalt offen zu legen, erst dann kann die abweichende Rechtsansicht vertreten werden (VwGH 6.8.1996, 95/17/0109 unter Bezugnahme auf Sommergruber-Reger, Das Finanzstrafgesetz mit Kommentar…
…nicht der Gesellschaftsteuer (vgl diesbezüglich auch die Ausführungen im Rahmen der Berufung vom 10.2.2000). Eine steuerlastverschärfende - von der bisherigen Rechtsauslegung abweichende - Rechtsansicht des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr wäre nach Maßgabe von § 3 Z 1 der Verordnung betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des …
…erhaltenen Bezüge des Werkvertragsnehmers und dessen Gehilfen eine zur Finanz abweichende, aber sehr wohl zu vertretende Rechtsansicht. Der Werkvertragnehmer habe sowohl im vertraglichen Bereich - als auch im tatsächlichen Wirtschaftsleben folgende Tatbestandsmerkmale, welche für die abweichende Rechtsansicht des Bf sprechen: Es gebe einen Werkvertrag mit einem…
…beim VwGH, Zl. 2001/15/0028, vom 28.10.2004, geendet, der die von den V+V Richtlinien abweichende Rechtsansicht der zweiten Instanz bestätigte (§ 20 EStG iVm § 12 UStG). Das Erkenntnis sei bereits oftmals kritisiert worden, da es im Widerspruch zur bisherigen Lehre, den Erlässen…
…Auskunft und Mitwirkung beschränkt. Dies werde damit begründet, dass die Bw. anderer Rechtsansicht sei. Die Tatsachen, auf die sich diese abweichende Rechtsansicht stütze, würden jedoch nicht nachgewiesen. Hinsichtlich der Frage des Wohnsitzes werde ergänzend festgehalten, dass der Ehegatte im Zeitraum 1. Januar 1994 bis 3…
…die ausschüttungsgleichen Erträge des X. Fonds, da dessen Wirtschaftsjahr am 30. November 2000 ende und diese (von der ursprünglichen Verwaltungspraxis abweichende) Rechtsansicht (rückwirkend aufgrund eines Erlasses des BMF vom 12. Juni 2001, SWK 2001, S 490) für nach dem 31. Oktober 2000 zugehende ausschüttungsgleiche Erträge…
…die ausschüttungsgleichen Erträge des X. Fonds, da dessen Wirtschaftsjahr am 30. November 2000 ende und diese (von der ursprünglichen Verwaltungspraxis abweichende) Rechtsansicht (rückwirkend aufgrund eines Erlasses des BMF vom 12. Juni 2001, SWK 2001, S 490) für nach dem 31. Oktober 2000 zugehende ausschüttungsgleiche Erträge…
…positiveres - Ergebnis ist allenfalls aus den oben zitierten Aussagen des BMF ableitbar. Diese sind allerdings für den Unabhängigen Finanzsenat einerseits nicht bindend und enthalten andererseits keine ausreichende Begründung für eine abweichende Rechtsansicht . Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenats ist jedoch eine ausschließliche Einschränkung vortragsfähiger Anlaufverluste auf…
…insofern vorliegt, als sich die Bf in der verfahrensgegenständlichen Angelegenheit zu keinem Zeitpunkt mit dem Zollamt Innsbruck in Verbindung gesetzt hat. Eine zum Feststellungsbescheid abweichende Rechtsansicht der Bf vermag die Unterlassung nicht zu entschuldigen. Insgesamt war somit spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 27. Oktober 2010
…insofern vorliegt, als sich die Bf in der verfahrensgegenständlichen Angelegenheit zu keinem Zeitpunkt mit dem Zollamt Innsbruck in Verbindung gesetzt hat. Eine zum Feststellungsbescheid abweichende Rechtsansicht der Bf vermag die Unterlassung nicht zu entschuldigen. Insgesamt war somit spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 20. Oktober 2010
…dem Zollamt Innsbruck in Verbindung gesetzt, selbst dann nicht, als das Berufungserkenntnis des Landeshauptmanns von Tirol längst in Rechtskraft erwachsen ist. Eine zum Feststellungsbescheid abweichende Rechtsansicht der Bf vermag die Unterlassung nicht zu entschuldigen. Insgesamt war somit spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 14. Juli 2010
…käme man zu keinem anderen Ergebnis, da die Haushaltsgehilfen nie für unsere Mandantin Arbeit geleistet haben. Es kommt in der Folge nach Auffassung der Finanzverwaltung zu keinem steuerbaren Eigenverbrauch. Auch die abweichende Rechtsansicht, dass eine Eigenverbrauchsbesteuerung nach § 3a Abs 1 a Z 2 jedoch dann…
…Auskunft und Mitwirkung beschränkt. Dies werde damit begründet, dass die Bw. anderer Rechtsansicht sei. Die Tatsachen, auf die sich diese abweichende Rechtsansicht stütze, würden jedoch nicht nachgewiesen. Hinsichtlich der Frage des Wohnsitzes werde ergänzend festgehalten, dass der Ehegatte im Zeitraum 1. Januar 1994 bis 3…
…Möglichkeit in Betracht ziehen, dass seine Rechtsansicht infolge unvollständigen Kenntnisstandes falsch ist, aber es erscheine in jedem Fall unumgänglich, dass die Finanzbehörde ihre abweichende Rechtsansicht durch entsprechende Gesetzesstellen belegt. Beispielsweise könne er die Berechnung des Selbstbehaltes für außergewöhnliche Belastungen nicht nachvollziehen. Bei Anwendung eines 10…
…c) der erst jetzt ausdrücklich kundgemachten Rechtsansicht der Behörde in Zusammenhang mit liechtensteinischen Stiftungen zufolge davon auszugehen sei: Ein Vorsatz der Bw. liege aufgrund der vertretbaren - allenfalls abweichenden irrtümlichen - Rechtsansicht hinsichtlich der Nichtbesteuerung der Einkünfte der Stiftung in Österreich nicht vor. Unter Subpunkt 6 fasste…
…OGH 21. Jänner 1959, 6 Ob 343/58 zu § 1299 ABGB), sondern auch dann, wenn Erlässe von der Judikatur abweichende Rechtsansichten vertreten (AÖF 1990/100 zu § 293 b BAO, zitiert nach Ritz, ÖStZ 1990, 181). Im konkreten Fall liege ein Sachverhalt vor, in dem das…