…Die absolute Höhe der Änderung einer USt-Vorschreibung von ÖS 2.473,-- auf ÖS 34.697,-- und von ÖS 24.866,-- auf ÖS 46.866,-- (VwGH vom 31.3.1998, 93/13/0093) sowie die Höhe einer Nachforderung an Umsatzsteuer von ÖS 30.000,-- (VwGH…
…des wirtschaftlichen Lebens als unbeachtlich oder geringfügig zu beurteilen. Zudem ist festzustellen, dass sich die absolute Höhe dieser Beträge in allen Jahren über dem Rahmen dessen bewegt, was durch den VwGH als nicht mehr geringfügig beurteilt wird. Die aus einer Nichtanerkennung der Vorsteuern resultierende Fehlerhaftigkeit…
…Büromaterial, Handy, Computerzubehör und Fax - auf der Ausgabenseite Kilometergelder in Höhe von rund S 410.000,00 gegenüber. Unter Bedachtnahme auf die absolute Höhe und insbesondere auf die relative Höhe der geltend gemachten Ausgaben, also des geltend gemachten Kilometergeldes gegenüber den Einnahmen, ersuchte das Finanzamt…
…auf die Art. II UmgrStG zur Anwendung gelangt. Außer Streit steht weiters die absolute Höhe der in den Jahren 1993, 1996 und 1997 entstandenen Verluste. aa) Hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 1998 rügt der Berufungswerber, dass im angefochtenen erstinstanzlichen Bescheid keine gesetzliche Grundlage für den…
…dass die absolute Höhe des Gewinnaufschlags nur für den Einzelfall festgelegt werden könne. Je umfangreicher die Funktion und das übernommene Risiko seien, desto höher müsse die Abgeltung durch den Gewinnaufschlag sein. Es habe aber für die G.Wien kein hohes Risiko bestanden und sie habe…
…dass die absolute Höhe des Gewinnaufschlags nur für den Einzelfall festgelegt werden könne. Je umfangreicher die Funktion und das übernommene Risiko seien, desto höher müsse die Abgeltung durch den Gewinnaufschlag sein. Es habe aber für die Bw. kein hohes Risiko bestanden und sie habe keine…
…damit lediglich die absolute Höhe der geltend gemachten Betriebsausgaben akzeptierte. Damit wurde aber keine Aussage über das Verhältnis der Erlöse zu den variablen Betriebskosten getroffen. Da der Bw. trotz mehrmaliger Aufforderung nicht bereit war, die Höhe der beantragten weiteren Betriebsausgaben näher zu erläutern und den…
…mehr gegenüber der A GmbH. Das war die neue Tatsache aus der Sicht der BP, deswegen konnte sie eine Wiederaufnahme durchführen. Der zweite Punkt ist die absolute Höhe der Geschäftsführerentschädigung. Die absolute Höhe der Bezahlung des GF. Es war nicht Aufgabe der BP zu prüfen…
…der Gesellschaft die jederzeitige Fälligstellung des Saldos und vermag die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung noch nicht zu begründen. Hingegen lassen das ständige Anwachsen der Forderung und ihre absolute Höhe sowie das Fehlen von Sicherheiten Rückschlüsse auf die Rückzahlungsabsicht zu (vgl. VwGH vom 28.4.2009…
…Teil der Leasingraten gewertet werde. Die Behörde bemängle auch die absolute Höhe der Kautionszahlungen, verschweige allerdings, dass die Kautionszahlungen dem gleichen Kalkulationszinssatz wie die Mieten unterliegen würden, sodass es wirtschaftlich durchaus sinnvoll sei, Kautionszahlungen auch in dieser Höhe zu leisten. Die Finanzlandesdirektion übersehe des Weiteren…
…dem Gemeinschaftsrecht widerspreche. Es sei wohl offenkundig, dass dem Gesetz nicht ein derartiger Inhalt zu unterstellen sei. Bei der Ermessensübung müsse vielmehr auch die absolute Höhe eine zentrale Rolle spielen, da sich andernfalls willkürliche Rechtsfolgen ergeben würden. (c) Zudem sei darauf hinzuweisen, dass die Bw…
…Bp. Bericht Tz. 16) sowie die absolute Höhe der Forderung (sowie der in diesem Zusammenhang erforderlichen Kreditaufnahme) dafür, dass eine Darlehensrückzahlung nicht ernsthaft gewollt war. Eine gedanklich vorzunehmende fremdübliche Verzinsung würde in diesem Zusammenhang zu weiteren, beträchtlich höheren Forderungen der Bw. führen. Wie die Bp…
…keine Festsetzungsverjährung eingetreten. Hinsichtlich der Ermessensausübung (§ 20 BAO) ist festzuhalten, dass im Hinblick auf die absolute Höhe der hinterzogenen Vorsteuerbeträge (€ 108.076,93) und den Umstand, dass eine gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung mit mehrjährigem Tatzeitraum vorliegt, dem Interesse des Abgabengläubigers an der Rechtsrichtigkeit vor dem Interesse…
…Ergebnis entsprechend "verbilligt" worden. Hatte aber im Streitfall der Bw. einen derart (bezogen auf die absolute Höhe und auf die voraussichtliche kurze Zeitdauer bis zur Optionsausübung) erheblichen Barbetrag für die Einräumung des Optionsrechtes bezahlt, dann hätte er vollkommen unwirtschaftlich gehandelt, wenn er sein Optionsrecht in…
…gelegten Verkürzung an Umsatzsteuer 1994 in Höhe von S 21.880,00 sowie hinsichtlich der unter Spruchpunkt 2) angeführten Verkürzungen an Kapitalertragsteuer 1994 in Höhe von S 24.485,00 und 1995 in Höhe von S 22.422,00 mittlerweile absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß …
…1999 war daher absolute Verjährung der Strafbarkeit bereits im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Erkenntnisses gegeben. Es war daher in Bezug auf Umsatz- und Einkommensteuer 1999 und 2000 mit Verfahrenseinstellung gemäß § 136, 157 FinStrG iVm § 82 Abs. 3 lit. c FinStrG in Höhe der aus…
…sowie über die Aufteilung des Vermögens zwischen den beiden Erbinnen (insbesondere durch das eidesstattige Vermögensbekenntnis und eine sog. "vorläufige Vermögensaufstellung zur Verlassenschaft nach ERBL"). Im Jahr 2000 führte das Finanzamt noch Ermittlungen über die Höhe des gemeinen Wertes diverser erbl. Beteiligungen durch (Anfrage vom 10…
…sowie über die Aufteilung des Vermögens zwischen den beiden Erbinnen (insbesondere durch das eidesstattige Vermögensbekenntnis und eine sog. "vorläufige Vermögensaufstellung zur Verlassenschaft nach ERBL"). Im Jahr 2000 führte das Finanzamt noch Ermittlungen über die Höhe des gemeinen Wertes diverser erbl. Beteiligungen durch (Anfrage vom 10…
…ursprünglichen Mitteilungen des Finanzamtes Z über die gesonderte Feststellung der Einkünfte des Bw's aus der Beteiligung an der genannten Firma beliefen sich die (negativen) Einkünfte des Bw's in den berufungsgegenständlichen Jahren auf folgende Höhe: | 1992 | - 16.163,00 S | lt…
…insbesondere die Verwandtschaftsverhältnisse) zu Grunde zu legen. Der Umstand, dass vom Finanzamt bereits früher eine Grunderwerbsteuer für die vorläufige Gegenleistung in Höhe von 165.000,00 S vorgeschrieben wurde, ist für die Beurteilung der rechtlichen Verhältnisse nicht maßgeblich. Diese Vorschreibung ist offensichtlich zu Unrecht erfolgt…