…abgesondertes Rechtsmittel nicht zu. Eine diesbezügliche Entscheidung einer Finanzstrafbehörde ist eine verfahrensleitende Verfügung, die erst mit einem allfälligen Rechtsmittel gegen eine das Verfahren abschließende Entscheidung angefochten werden kann. Eine Rechtsmittelbelehrung, die zu Unrecht ein Rechtsmittel als zulässig anführt, kann niemals kraft eigenen Rechts ein Rechtsmittel…
…BAO³ § 245 Rz 14). Gemäß § 110 Abs. 3 BAO ist gegen die Ablehnung eines Antrages auf Verlängerung einer Frist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Eine derartige Entscheidung kann gemäß § 244 BAO erst mit Berufung gegen den die Angelegenheit abschließenden Bescheid angefochten werden. Unter Ablehnung ist…
…vom 6. Juni 2005 eine verfahrensleitende Verfügung darstelle, gegen die gemäß § 110 Abs. 3 BAO kein abgesondertes Rechtsmitel zulässig sei. Gegen den Zurückweisungsbescheid vom 15. Juli 2005 erhob der Bw. Berufung mit der Begründung, er hätte durch die Abweisung seines Fristverlängerungsantrages erhebliche Rechtsnachteile. Die Frage…
…dass gegen die Verweigerung der Akteneinsicht gemäß § 79 Abs. 4 FinStrG ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig ist. Die Verweigerung der Akteneinsicht stellt eine prozessleitende Verfügung dar, die gegebenenfalls erst im Zuge einer allfälligen Anfechtung des in der Sache selbst ergangenen Bescheides aus dem Grund der…
…dem Hinweis auf § 110 Abs. 3 BAO zurück, da nach dieser Bestimmung ein abgesondertes Rechtsmittel gegen Abweisungsbescheide zu Fristverlängerungsansuchen unzulässig sei. Am 27. November 2001 wurde die Zurücknahme der Berufung vom 2. August 2001 gegen die nach der BP ergangenen Sachbescheide bzw. den am 3…
…stellt die Mitteilung von der Anzeige an die Staatsanwaltschaft keinen Bescheid iSd § 152 FinStrG dar. Weiterhin ist auch gegen den Bescheid über die vorläufige Einstellung des verwaltungsbehördlichen Verfahrens kein abgesondertes Rechtsmittel zulässig; vgl. VwGH 6.3.1962,1596/59 [R54(1)/1]. Sollte die Finanzstrafbehörde…
…durch die Vollziehung des Bescheides ein nicht wieder gutzumachender Schaden eintreten würde und nicht öffentliche Rücksichten die sofortige Vollziehung gebieten. Gegen die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig; bei Bescheiden eines Spruchsenatsvorsitzenden entscheidet dieser über den Antrag. Mit Bescheid vom 10…
…die Ablehnung eines Antrages auf Fristverlängerung § 110 Abs. 3 BAO (Ausschluss eines abgesonderten Rechtsmittels) gelte. Die trotz erkennbarer Aussichtslosigkeit wiederholte Beantragung der Rechtsmittelfristverlängerung stelle eine mutwillige Inanspruchnahme der Tätigkeit der Abgabenbehörde dar. Die Abgabenbehörde hätte einen zusätzlichen Aufwand, um die nicht begründeten Fristverlängerungsansuchen zu bearbeiten…
…das Strafverfahren wegen Verdachts eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, eingeleitet wird. Gegen diesen Bescheid ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig." Die Finanzstrafbehörde I. Instanz erachtete aufgrund der oben geschilderten Vorgänge vom 4.5.2012 den Tatverdacht gegen den Bf. betreffend die beiden Delikte nach §…
…hat erforderlichenfalls selbst nach den Abs. 1 und 2 vorzugehen. § 83 Abs. 2 letzter Satz FinStrG lautet: Gegen diesen Bescheid ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Unbestritten blieb, dass mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl I 2010/104 (welche mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten…
…sofortige Vollziehung gebieten. Gegen die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig; bei Bescheiden eines Spruchsenatsvorsitzenden entscheidet dieser über den Antrag. Gemäß § 153 Abs. 1 FinStrG hat das Rechtsmittel gegen Erkenntnisse (Bescheide) zu enthalten: a) die Bezeichnung des Erkenntnisses (Bescheides), gegen das…
…die Ablehnung eines Antrages auf Fristverlängerung § 110 Abs. 3 BAO (Ausschluss eines abgesonderten Rechtsmittels) gelte. Die trotz erkennbarer Aussichtslosigkeit wiederholte Beantragung der Rechtsmittelfristverlängerung stelle eine mutwillige Inanspruchnahme der Tätigkeit der Abgabenbehörde dar. Die Abgabenbehörde hätte einen zusätzlichen Aufwand, um die nicht begründeten Fristverlängerungsansuchen zu bearbeiten…
…ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Im vorliegenden Fall hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz den Bescheid am 9. Oktober 2009 zwar approbiert, wobei laut damals geltender Rechtslage gegen einen Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens eine Beschwerde zulässig war, somit die ursprünglich erteilte Rechtsmittelbelehrung zum…
…abgesondertes Rechtsmittel hinsichtlich der Ablehnung eines Antrages auf Fristverlängerung ist somit unzulässig (Ritz, BAO, Kommentar, 3. Aufl., § 244 Rz. 1). Im vorliegenden Fall wurde gegen die unter die Bestimmungen der § 110 Abs. 3 und § 244 BAO fallende verfahrensleitende Verfügung vom 19. Mai 2004 ein abgesondertes…
…im Sinne der §§ 94 und 244 BAO. Nach herrschender Ansicht handelt es sich bei dieser Erledigung, da sie rechtsgestaltender Natur ist, um einen Bescheid, gegen welchen allerdings ein abgesondertes Rechtsmittel unzulässig ist (vgl. Ritz, Kommentar zur BAO, 2. Auflage, TZ 2 zu § 110 und TZ…
…Rücksichten die sofortige Vollziehung gebieten. Gegen die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig; bei Bescheiden eines Spruchsenatsvorsitzenden entscheidet dieser über den Antrag. Ein Rechtsmittel gegen einen Zurückweisungsbescheid kann demnach nur eine Beschwerde sein und ist darüber, da das Finanzstrafgesetz keine weitere…
…Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn durch die Vollziehung des Bescheides ein nicht wieder gutzumachender Schaden eintreten würde und nicht öffentliche Rücksichten die sofortige Vollziehung gebieten. Gegen die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Nach § 160 Abs. 2 FinStrG ist über…
…die Ablehnung eines Antrages auf Fristverlängerung § 110 Abs. 3 BAO (Ausschluss eines abgesonderten Rechtsmittels) gelte. Die trotz erkennbarer Aussichtslosigkeit wiederholte Beantragung der Rechtsmittelfristverlängerung stelle eine mutwillige Inanspruchnahme der Tätigkeit der Abgabenbehörde dar. Die Abgabenbehörde hätte einen zusätzlichen Aufwand, um die nicht begründeten Fristverlängerungsansuchen zu bearbeiten…
…ist gegen das Verfahren betreffende Anordnungen, soweit nicht ein Rechtsmittel für zulässig erklärt ist, ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig; derartige Bescheide können mit einem das Verfahren abschließenden Bescheid (Erkenntnis) angefochten werden. Gemäß § 156 Abs. 2 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz dann, wenn ein Rechtsmittel (§…
…zweiter Satz, aus, dass gegen derartige das Verfahren betreffende Anordnungen ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig ist, soweit nicht das Finanzstrafgesetz ausdrücklich ein solches für zulässig erklärt hat. Eine derartige ausdrückliche Beschwerdemöglichkeit ist aber tatsächlich im Gesetz nicht vorgesehen. Andererseits führt § 125 Abs.1 FinStrG aus…