…2.856,49 | - 43.656,00 | - 3.172,61 Die getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erklärte im berufungsgegenständlichen Zeitraum (1992 bis 2002) durchwegs…
…Erzielung eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschuss) - also vorzeitig - durch Einstellung (zB Privatnutzung) oder durch Übertragung der Betätigungsgrundlagen auf Dritte (Veräußerung, Schenkung) beendet wurde (abgeschlossener Betätigungszeitraum). Hatte der sich Betätigende die Betätigung schon von vornherein - wenn auch nur latent - auf einen begrenzten Zeitraum geplant, so ist sie Liebhaberei…
Wenn die Bw in ihrem Schreiben vom 11.05.2010 ausführt, dass beim Kauf der Liegenschaft für die Bw eine private Nutzung nicht im Vordergrund gestanden habe, sondern immer eine kommerzielle Nutzung geplant gewesen sei, eine private Nutzung schon allein auf Grund des Zustandes der…
…angebotene Leistungen, -marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf die Preisgestaltung, - Art und Ausmaß der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage durch strukturverbessernde Maßnahmen (z.B. Rationalisierungsmaßnahmen). Bei Beurteilung eines abgeschlossenen Betätigungszeitraumes sind zur Kriterienprüfung grundsätzlich nur die Ergebnisse innerhalb dieses Zeitraumes heranzuziehen. Ergibt sich aufgrund der Kriterienprüfung…
…betreffend die Einkommensteuer für die Jahre 1994 bis 1997 werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der…
…bedeutet dies, dass die vom Bw. im Jahr 1984 begonnene Vermietungstätigkeit hinsichtlich der Liegenschaft R-Straße im Jahr 2001 als beendet gilt (abgeschlossener Betätigungszeitraum). Die im Streitjahr 2002 angefallenen Ausgaben (insbesondere Betriebskosten und Fremdkapitalzinsen) sind mangels einer Betätigung im Sinne des EStG nicht ausgleichsfähig, die…
…benötigt hätten. Die Bw. legten noch Nachweise betreffend den Erhalt von Förderungen für diverse Aufwendungen für den Denkmalschutz bei. In seiner Stellungnahme wich das Finanzamt vom "abgeschlossenen Zeitraum" nicht ab, weil keine Unwägbarkeit vorgelegen sei, die die Beendigung der Vermietung vor Erzielen eines Gesamtüberschusses erforderte…
…2010 war als spätester Zeitpunkt der Übergabe der Liegenschaft vereinbart. Im Vorhalt vom 27. Juni 2011 vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass aufgrund des Verkaufs der Liegenschaft ein abgeschlossener Betätigungszeitraum vorliege. Innerhalb dieses Zeitraumes habe die Bw. einen Gesamtwerbungskostenüberschuss von € 20.591,98 erzielt…
…2000 eingestellt worden (Verkaufsvertrag vom 11.1.2001). Es sei also ein abgeschlossener Betätigungszeitraum zu beurteilen. Da die Betätigung aufgrund des persönlichen Finanzierungsbedarfes im Zusammenhang mit der am 2.10.2000 erworbenen Liegenschaft beendet worden sei, würden private Motive für die Beendigung der Tätigkeit vorliegen…
…Unter Berücksichtigung, dass die Bw. die Tätigkeit im Jahre 1998 beendete (Verkauf der Liegenschaft), steht für die Beurteilung der Frage des Vorliegens einer Einkunftsquelle ein sogenannter abgeschlossener Betätigungszeitraum zur Verfügung. D.h. es sind grundsätzlich nur die Ergebnisse innerhalb dieses Zeitraumes zur Beurteilung heranzuziehen, und…
…eine Betätigung, die typischerweise einer in der Lebensführung begründeten Neigung entspricht, durch Einstellung beendet, so liegt ein abgeschlossener Betätigungszeitraum (Beobachtungszeitraum) vor. Wurde eine Betätigung, für die nicht von vornherein die Erzielbarkeit eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten innerhalb eines absehbaren Zeitraumes auszuschließen war, vor…
…Oktober 2008 verkauft habe. Im Vermietungszeitraum sei ein Gesamtüberschuss der Werbungskosten von € 3.079,39 erzielt worden, woraus sich ein abgeschlossener Betätigungszeitraum ergebe, in dem kein Gesamtgewinn habe erzielt werden können. Es seien daher die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für die Jahre 2007…
…Bewirtschaftung oder die Tätigkeit von vornherein einen Gesamtgewinn bzw. Gesamtüberschuss innerhalb eines absehbaren Zeitraumes erwarten hat lassen. Im gegenständlichen Fall liegt ein abgeschlossener Betätigungszeitraum 1999 bis 2001 vor. Die Betätigung wurde somit vor Erzielung eines Gesamterfolges beendet. Wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom 24…
…und Verpachtung betreffend die berufungsgegenständliche Liegenschaft für die Jahre 1995 bis 1998 nicht stattfinde. Bei Beurteilung des abgeschlossenen Betätigungszeitraumes 1995 bis 1999 seien grundsätzlich nur die Ergebnisse innerhalb dieses Zeitraumes heranzuziehen. Es seien für die angeführten Jahre ausschließlich negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt…
…einer in der Lebensführung begründeten Neigung entspricht, durch Einstellung beendet, so liegt ein abgeschlossener Betätigungszeitraum (Beobachtungszeitraum) vor. Wurde eine Betätigung, für die nicht von vornherein die Erzielbarkeit eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten innerhalb eines absehbaren Zeitraumes auszuschließen war, vor Erzielen eines solchen eingestellt…
…R V, übertragen habe, unerheblich. Bei einem "abgeschlossenen Betätigungszeitraum" wird eine Betätigung vor Erzielung eines Gesamterfolges beendet (z.B. durch Einstellung der Betätigung oder durch Übertragung der Einkunftsquelle). Die Beendigung einer Betätigung vor Erzielung eines Gesamterfolges hat für sich allein gesehen keinen Einfluss auf die…
…LVO ergebe sich daher, dass die Betätigung objektiv ertragsfähig sein müsse. Da der Betrieb der Rel. vor Erzielung eines Gesamterfolges beendet wurde, liegt im gegenständlichen Fall ein abgeschlossener Betätigungszeitraum vor. Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 24.06.1999, 97/15/0082, ausgeführt hat…
…im Hinblick darauf, dass der Bw die Vermietung zwischenzeitlich beendet haben soll, nur dann bedeutsam, wenn kein abgeschlossener Betätigungszeitraum vorliegt. Sollte das Finanzamt zur Überzeugung gelangen, dass bereits in der Vorbereitungsphase (= Zeiträume vor Erzielung von Einnahmen) die ernsthafte Vermietungsabsicht bestanden hat, sind diesfalls auch…
…nunmehr ua. ein abgeschlossener Betätigungszeitraum mit Erzielung von ausschließlich negativen Jahresergebnissen sowie ein starker Umsatzrückgang vorliegt. A 3a) Die vom Berufungswerber vorgelegten zwei Prognosen für die Jahre bis 2010 können weder ein Ertragsstreben noch eine objektive Eignung der Tätigkeit zur Erzielung eines Gesamtgewinnes belegen, erwirtschaftete…
…des Bw, die Praxisräumlichkeiten nicht mehr weiter zu vermieten, beendet. Es liegt somit ein "abgeschlossener Betätigungszeitraum" vor. Diese Beendigung hat für sich allein gesehen keinen Einfluss auf die für den abgelaufenen Zeitraum vorzunehmende Beurteilung, ob die Betätigung in der ausgeübten Weise geeignet gewesen wäre, einen…