…erste Variante eine Offenbarung gestattet sei, wenn sie auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgt. Das Auskunftspflichtgesetz sei eben eine solche gesetzliche Bestimmung. Zudem erstrecke sich die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a BAO nur auf die Durchführung von Abgaben-, Monopol- oder Finanzstrafverfahrenverfahren. Dies sei im konkreten Verfahren…
…aus, dass gemäß § 48a Abs. 1 BAO unter anderem im Zusammenhang mit der Durchführung von Abgabenverfahren die Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung bestehe und zitiert damit den Absatz 1 dieser Bestimmung. Die Abgabenbehörde übersieht aber, dass es von diesem Grundsatz im Abs. 4 Ausnahmen gibt, von…
…der dargelegten Rechtslage ins Leere. Schließlich stand der Auskunftserteilung an die Bw. noch die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht im Wege, die gemäß § 48a Abs. 1 BAO im Zusammenhang mit der Durchführung von Abgabenverfahren, Monopolverfahren (§ 2 lit. b) oder Finanzstrafverfahren die Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung besteht. Nach Abs…
…Bw. trat diesen Feststellungen nicht entgegen. Zum Einwand, dass die Bw. seitens des Finanzamtes unter Hinweis auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht keine Auskunft über bestehende Abgabenrückstände erhalten hätte, ist zweierlei anzumerken. Zum einen findet sich in den vorgelegten Akten kein Hinweis darauf, dass die Bw. tatsächlich…
…Bezeichnung "StNr. neu" Lohnabgaben für August bis Oktober 2000 abgeführt. In der Folge war sie den abgabenrechtlichen Selbstbemessungsverpflichtungen allerdings nicht mehr nachgekommen. Zu den verfahrensgegenständlichen Rechnungen der SK.- GmbH ist zunächst daran zu erinnern, dass die darin abgerechneten Leistungen im Feststellungsverfahren der Bw. für 2001…
…Recht erfolgt, weil der beantragten Akteneinsicht in Abgabenangelegenheiten betreffend M.S. § 48a BAO und somit die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht entgegenstehe. Mit Schreiben vom 29. November 2011 beantragte der Bw. die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: § 77…
…zu bemerken, dass sich der Abgabepflichtige bemüht hat, alle angebrechtlichen (Anm. UFS: abgabenrechtlichen) Vorschriften einzuhalten und nur dort, wo es der Datenschutz und die berufliche Geheimhaltungsverpflichtung erforderte, bestimmte Daten unerwähnt lassen musste. Die Aufzeichnungen sind deswegen nicht als sachlich unrichtig und mangelhaft zu beurteilen, weil…
…zu erwarten, dass die Rahmenbedingungen in irgend einer Form festgehalten werden. Sollte dies in einem Protokoll des Parteivorstandes erfolgt sein, so ist es in Hinblick auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht zumutbar, dass diese Unterlage der Abgabenbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt wird. Es besteht keine (gesetzliche bzw. berufsrechtliche…
…Produkt X. vom Iran nach Österreich durch die Y. bzw. die Bf." ist festzustellen, dass im Hinblick auf abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht im Sinne de sArt.15 ZK iVm § 48 a BAO es dem UFS nicht möglich ist, der Bf. den Inhalt fremder Akten bzw. Warenanmeldungen mitzuteilen…
…der Geheimhaltung der in Rede stehenden Daten und dem öffentlichen Interesse an der Auskunftserteilung über alle für die Abgabenerhebung beim Bw maßgebenden Tatsachen ist - rechtskonform (vgl. VfGH 16. 10. 1991, B 663/90) - der Verpflichtung zur Auskunftserteilung das größere Gewicht beizumessen. Durch die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht…
…Die Bf. sei in den genannten Abgabenverfahren weder Abgabepflichtige oder persönlich Haftende noch beziehe sich die Tätigkeit der Abgabenbehörde auf sie. Im Übrigen sei auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a Abs.1 BAO zu verwiesen. Gegen diesen Bescheid hat die Bf. mit Eingabe vom 1…
…nicht erfolgen kann, weil dies gemäß § 48 a BAO unter die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht fällt und der Sachverhalt ohnedies dem Finanzamt mitgeteilt wurde. Eine Befragung der Frau P. bezüglich ihrer Ausbildung und der Entfernungsangaben ist für die Klärung der Haushaltszugehörigkeit der Tochter der Berufungswerberin nicht relevant…
…und eine gesetzmäßige gleichmäßige Besteuerung sicherzustellen. Auch in Österreich bestehen entsprechende Vorschriften mit gleichgelagerten Zielsetzungen. In § 48a BAO ist die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht geregelt. Die unbefugte Offenbarung oder Verwertung der Kraft des Amtes bekanntgewordenen Informationen wird streng sanktioniert. Diese durch Art. 20 Abs 3 B-VG…
…Begleitpersonen" an der Geheimhaltung der in Rede stehenden Daten und dem öffentlichen Interesse an der Auskunftserteilung über alle für die Abgabenerhebung maßgebenden Tatsachen ist - rechtskonform (vgl. VfGH 16. 10. 1991, B 663/90) - der Verpflichtung zur Auskunftserteilung das größere Gewicht beizumessen. Durch die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht (…
…Privatbeteiligte dem gegen diesen Buchhalter laufenden Strafverfahren wegen Betruges anschließen. Danach könnte versucht werden, die Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen. Die Finanzprokuratur habe dem rechtlichen Vertreter des Bankinstituts unter Berufung auf die abgabenrechtliche Geheimhaltung gemäß § 48a Abs. 1 BAO eine Auskunft über den Umfang der betreffenden…
…das Produkt X. vom Iran nach Österreich durch die Y. bzw. die Bf." wurde seitens der Verhandlungsleiterin festgestellt, dass im Hinblick abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht (Art.15 ZK iVm § 48 a BAO) es dem UFS nicht möglich ist, der Bf. den Inhalt fremder Akten bzw. Warenanmeldungen mitzuteilen…
…die dazu dienen, ein Schriftstück einem bestimmten Abgabepflichtigen zuzuordnen, erfolgen im dienstlichen Interesse und fallen damit nicht unter die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht: Festzustellen ist, dass ungeachtet der fehlenden Finanzamts-Nummer dennoch nicht auszuschließen ist, dass das Finanzamt W einen Zuständigkeitsübergang durch eine mit der Firmenbezeichnung der…
…BAO-Kommentar, 2187). Die Amtshandlung muss von der Art nach außen erkennbar sein, dass sie auf einen Abgabenanspruch abzielt, wenn auch im Hinblick auf die abgabenrechtliche Geheimhaltung (§ 48a BAO) nicht gefordert werden kann, dass die näheren Umstände und die Personen, die Abgabepflichtige sind, bekannt zu…
…138). Der Beantwortung der Frage, ob eine Entrichtung der Gebühr durch den anderen Gebührenschuldner bereits erfolgt ist, werden idR wohl kaum Interessen des anderen Gesamtschuldners an der abgabenrechtlichen Geheimhaltung entgegenstehen. Da aber nach § 4, 1. Satz APG nur über Antrag über die die Verweigerung einer…
…Passagen der Urteile von der Akteneinsichtnahme auszunehmen, weil ihre Organwalter die ihnen aus § 48a BAO oblegene abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht zu wahren hatten. Die Einsichtnahme in das bezughabende Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen erfolgte dennoch in dem vorangeführt dargestellten Ausmaß so weit reichend, dass die - auch für…