…bestimmt: (1) Im Zusammenhang mit der Durchführung von Abgabenverfahren, Monopolverfahren (§ 2 lit. b) oder Finanzstrafverfahren besteht die Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung. (2) Ein Beamter (§ 74 Abs. 1 Z 4 Strafgesetzbuch) oder ehemaliger Beamter verletzt diese Pflicht, wenn er a) der Öffentlichkeit unbekannte Verhältnisse oder Umstände…
…erste Variante eine Offenbarung gestattet sei, wenn sie auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgt. Das Auskunftspflichtgesetz sei eben eine solche gesetzliche Bestimmung. Zudem erstrecke sich die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a BAO nur auf die Durchführung von Abgaben-, Monopol- oder Finanzstrafverfahrenverfahren. Dies sei im konkreten Verfahren…
…aus, dass gemäß § 48a Abs. 1 BAO unter anderem im Zusammenhang mit der Durchführung von Abgabenverfahren die Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung bestehe und zitiert damit den Absatz 1 dieser Bestimmung. Die Abgabenbehörde übersieht aber, dass es von diesem Grundsatz im Abs. 4 Ausnahmen gibt, von…
…der dargelegten Rechtslage ins Leere. Schließlich stand der Auskunftserteilung an die Bw. noch die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht im Wege, die gemäß § 48a Abs. 1 BAO im Zusammenhang mit der Durchführung von Abgabenverfahren, Monopolverfahren (§ 2 lit. b) oder Finanzstrafverfahren die Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung besteht. Nach Abs…
…3 zweiter Satz ZustG in dem Zeitpunkt, in dem das Dokument dem Zustellbevollmächtigten tatsächlich (somit körperlich, nicht zB per Mail oder Fax) zugekommen ist. 8. Abgabenrechtliche Geheimhaltung - Auskunft an Landesschulrat 8.1. Bezughabende Norm § 48a BAO 8.2. Sachverhalt Beim Landesschulrat wurde ein Antrag für…
Der Abgabepflichtige reicht vor Zustellung des Einkommensteuerbescheides die Unterlagen nach. Innerhalb der Berufungsfrist werden die Berufung und ein Aussetzungsantrag eingebracht. In der Begründung der Berufung wird auf die nachgereichten Unterlagen verwiesen. Der Aussetzungsantrag entspricht den Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie…
…Bw. trat diesen Feststellungen nicht entgegen. Zum Einwand, dass die Bw. seitens des Finanzamtes unter Hinweis auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht keine Auskunft über bestehende Abgabenrückstände erhalten hätte, ist zweierlei anzumerken. Zum einen findet sich in den vorgelegten Akten kein Hinweis darauf, dass die Bw. tatsächlich…
…Bezeichnung "StNr. neu" Lohnabgaben für August bis Oktober 2000 abgeführt. In der Folge war sie den abgabenrechtlichen Selbstbemessungsverpflichtungen allerdings nicht mehr nachgekommen. Zu den verfahrensgegenständlichen Rechnungen der SK.- GmbH ist zunächst daran zu erinnern, dass die darin abgerechneten Leistungen im Feststellungsverfahren der Bw. für 2001…
…Recht erfolgt, weil der beantragten Akteneinsicht in Abgabenangelegenheiten betreffend M.S. § 48a BAO und somit die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht entgegenstehe. Mit Schreiben vom 29. November 2011 beantragte der Bw. die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: § 77…
…Recht Deckung. Diese Rechtsansicht führte im Ergebnis regelmäßig zu einer Diskriminierung von Unionsbürgern (der haushaltsführenden Kindesmutter) gegenüber inländischen Staatsbürgern. 2.2 Abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht? Gemäß § 48a Abs. 1 BAO besteht im Zusammenhang mit der Durchführung u.a. von Abgabenverfahren die Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung. Gemäß § 48a…
…zu bemerken, dass sich der Abgabepflichtige bemüht hat, alle angebrechtlichen (Anm. UFS: abgabenrechtlichen) Vorschriften einzuhalten und nur dort, wo es der Datenschutz und die berufliche Geheimhaltungsverpflichtung erforderte, bestimmte Daten unerwähnt lassen musste. Die Aufzeichnungen sind deswegen nicht als sachlich unrichtig und mangelhaft zu beurteilen, weil…
…Einsichtnahme in die Akten zu gewähren ist, wenn sich die Abgabenbehörde bei ihrer Entscheidung auf Akten eines Abgabenverfahrens stützt. Der Einsichtnahme des Haftungspflichtigen in die Akten des Abgabenverfahrens steht somit die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht im Sinne des § 48a BAO keinesfalls entgegen (vgl. VwGH 27.2.1995…
…oder nicht. Im e-mail vom 13.12.2013 und im Schreiben vom 14.2.2014 wurde dem Bf. mitgeteilt, dass die Auskunft auf Grund der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht nicht erteilt werden könnte, da der Bf. nicht Besitzer der in Rede stehenden Liegenschaft sei. Der Bf…
…zu erwarten, dass die Rahmenbedingungen in irgend einer Form festgehalten werden. Sollte dies in einem Protokoll des Parteivorstandes erfolgt sein, so ist es in Hinblick auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht zumutbar, dass diese Unterlage der Abgabenbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt wird. Es besteht keine (gesetzliche bzw. berufsrechtliche…
…Produkt X. vom Iran nach Österreich durch die Y. bzw. die Bf." ist festzustellen, dass im Hinblick auf abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht im Sinne de sArt.15 ZK iVm § 48 a BAO es dem UFS nicht möglich ist, der Bf. den Inhalt fremder Akten bzw. Warenanmeldungen mitzuteilen…
…entgegensteht. Stimmen einer solchen Auskunft an einen am Unternehmenserwerb (Betriebserwerb) Interessierten diejenigen zu, deren Interesse an der Geheimhaltung verletzt werden könnte, so verletzt die Auskunft der Abgabenbehörde über die Höhe offener Abgabenschuldigkeiten nicht die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht (§ 48a BAO). Resultieren Abgabennachforderungen aus einer nicht vorhersehbar gewesenen…
…der Geheimhaltung der in Rede stehenden Daten und dem öffentlichen Interesse an der Auskunftserteilung über alle für die Abgabenerhebung beim Bw maßgebenden Tatsachen ist - rechtskonform (vgl. VfGH 16. 10. 1991, B 663/90) - der Verpflichtung zur Auskunftserteilung das größere Gewicht beizumessen. Durch die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht…
…entgegensteht. Auskünfte dürfen nicht erteilt werden, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht der Erteilung entgegensteht. Solche von Abgabenbehörden zu beachtende Verschwiegenheitspflichten sind va die Amtsverschwiegenheit, das Grundrecht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten gem. § 1 DSG und die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht des § 48a BAO. Gem. § 2 AuskG kann jedermann schriftlich…
…Bereich der Einkommensteuer in Österreich Individualbesteuerung gelte. Außerdem stehe einem Antrag, auf dem mehrere Personen als Antragsteller angeführt seien, die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht entgegen (§ 48a BAO). Die Ansicht des Finanzamtes wird in der Beschwerde gegen diesen Bescheid bekämpft. Sachverhalt: Die BF bezogen im Streitjahr…
…wird. I. Abschnitt: Abgabenverfahren 1. Gemeinsame Bestimmungen 1.1. Geheimhaltungsverpflichtungen Informationen, die aus Abfragen im Kontenregister (Kontenregistereinsicht) und aus der Konteneinschau gewonnen werden, unterliegen folgenden Verschwiegenheitsverpflichtungen Amtsverschwiegenheit gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG Abgabenrechtliche Geheimhaltungsverpflichtung gemäß § 48a BAO Bankgeheimnis gemäß § 38 Abs. 1 BWG…