…Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des M vom 27. Dezember 2000 wegen angeblicher Ausübung einer rechtswidrigen unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt in Form einer Hausdurchsuchung am 18. Dezember 2000 an der Anschrift des Beschwerdeführers durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim…
…Wien, Rotenturmstraße 29/9, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 11. Mai 2007 wegen rechtwidriger Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bei Durchführung der Vorführung zum Strafantritt am 3. April 2007 durch Organe der Polizei auf Anordnung des Finanzamtes T., SN, zu Recht erkannt: I…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. März 2004 gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehödlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Vorführung zum Strafantritt zum Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe auf Anordnung des Finanzamtes X, SN Y, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Anordnung des…
…a., betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) wegen der Behauptung einer Rechtsverletzung durch Ausübung unmittelbarer Befehls- oder Zwangsgewalt durch ein Zollorgan entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Wie bereits das Zollamt X. in der angefochtenen Berufungsvorentscheidung dargestellt hat, hat der Beschwerdeführer (Bf.) durch…
…Beamten der Zollwachabteilung A. gesetzt worden ist. Die Beschwerde "wegen behaupteter Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien infolge einer am 16. April 2001 erfolgten Festnahme, Anhaltung und Röntgenuntersuchung sowie Zerschneidens von Gepäckstücken" wurde daraufhin als unzulässig zurückgewiesen. Begründend führte der…
…Horst Ender, über eine am 1. Juli 2011 eingebrachte Beschwerde des genannten Verdächtigen gegen die behauptete Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anlässlich von Amtshandlungen des Landeskriminalamtes für Vorarlberg bzw. der Steuerfahndung Team West - Feldkirch am 12. Oktober 2010 an der Anschrift A , zu Recht…
…whft. A , gegen die behauptete Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anlässlich von Amtshandlungen des Landeskriminalamtes für Vorarlberg bzw. der Steuerfahndung Team West - Feldkirch am 12. Oktober 2010 an der Anschrift A , zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. Begründung Den vorgelegten Unterlagen…
…vom 3. Oktober 2007 wegen Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in Zusammenhang mit einer Einsichtnahme in Bankkontodaten des Beschuldigten bei der X-Bank am 4. September 2007 durch Organe des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr als Finanzstrafbehörde erster Instanz entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet…
…vom 1. Oktober 2008, eingelangt beim Unabhängigen Finanzsenat am 6. Oktober 2008 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegenüber den Beschwerdeführer im Rahmen einer zollbehördlichen Kontrolle am Parkplatz beim Grenzübergang in X. am 18. August 2008 durch Beamte des Zollamtes Y. als Finanzstrafbehörde…
…1010 Wien, Franz-Josefs-Kai 3, betreffend eine Beschwerde gegen eine Beschlagnahme von Uhren in Form einer unmittelbaren finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. Begründung Am 10. Juni 2005 reiste der Beschwerdeführer (Bf.) mit dem Flug OS-568…
…500000/00639/06, betreffend die Zurückweisung einer Berufung gegen die Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 19. Jänner 2006 erfolgte durch Organe des Zollamtes Linz in den Objekten XXX eine Kontrolle betreffend die Einhaltung der Bestimmungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz…
…152 Abs.1 FinStrG ist gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide (außer den Erkenntnissen, so also zB gegen den Bescheid des Spruchsenatsvorsitzenden über die Anordnung einer Hausdurchsuchung) sowie gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt ist…
…wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegenüber der GW im Rahmen von Hausdurchsuchungen am 22. März 2005 vermutlich durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Dem mit…
…Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Gem. § 62 Abs. 4 FinStrG obliegt die Entscheidung über die Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dem Vorsitzenden des Berufungssenates, der über Rechtsmittel gegen Erkenntnisse oder sonstige Bescheide des Spruchsenates zu entscheiden hätte, dem gemäß § 58 Abs…
…über die Beschwerde des Bestraften vom 10. Dezember 2009 wegen Ausübung einer unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt durch seine Vorführung vom 12. November 2009 zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Dem vorgelegten Finanzstrafakt des Finanzamtes Innsbruck zu…